Autor Thema: Generelles Rauchverbot in Gaststätten beschlossen!  (Gelesen 2542 mal)

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Dietmar E.

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Generelles Rauchverbot in Gaststätten beschlossen!
« am: 13. Dezember 2007, 10:35 »

Bayern hat ungefähr gleich viele Einwohner wie Österreich.

Bayern grenzt an einige Bundesländer und ist durch den Tourismus sehr mit Österreich verbunden.

Bayern hat es per Gesetz durchgesetzt! In Österreich war man bisher zu feige

und zu diletantisch (siehe Beiträge im Forum).

Rauchen ist Hauptursache für Blasenkrebs!

Blasenkrebs wird leider erst 10 - 20 Jahre später entdeckt! Dann ist es für viele, speziell Frauen, bereits tödlich!



 140 Abgeordnete des bayerischen Landtags haben sich für ein generelles Rauchverbot in Gaststätten ausgesprochen. Damit erhält der Freistaat ab 01. Januar 2008 eines der strengsten Nichtrauchergesetze in Deutschland.

Protest kommt vor allem von Seiten der Wirte, insbesondere der Wiesn-Wirte. Sie alle sind am Montag dem Arbeitskreis zum Erhalt der Dorfwirtschaften und Kneipen beigetreten, um gegen das geplante Gesetz vorzugehen.
Der Staat muss den Bürger schützen

"Es geht nicht ums Gängeln von Erwachsenen", sagte Thomas Zimmermann von der CSU zu Beginn der Sitzung im bayerischen Landtag. "Es geht uns um den Schutz der Menschen, die nicht rauchen wollen und die, die nicht mitrauchen wollen." Es sei staatliches Handeln gefragt, wenn die Gesundheit der Bürger gefährdet ist.

Die Opposition sah das genauso: Kathrin Sonnenholzner von der SPD analysierte in ihrer Rede, dass "alle freiwilligen Lösungen" bislang "nichts gebracht" haben. Da die Selbstverpflichtung des Bayerischen Gaststättenverbandes aus dem vergangenen Jahr nicht zum Ziel geführt habe, müsse nun eben der Staat eingreifen. "Rauchen ist die viertgrößte Todesursache", stellte sie fest und wiederholte noch einmal die Argumente von Thomas Zimmermann: Bürger vor Todesgefahren zu schützen, sei eine "staatliche Aufgabe".

Am Ende stimmen 140 Politiker für das Rauchverbot. 18 stimmen mit Nein, acht enthalten sich und vier CSUler sind nicht zur Sitzung erschienen.
Verfassungsklage und Volksentscheid

"Zu meiner Zeit gab es Dinge, die tat man, und Dinge, die man nicht tat, ja, es gab sogar eine korrekte Art, Dinge zu tun, die man nicht tat." (Sir Peter Ustinov)

Edi

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Generelles Rauchverbot in Gaststätten beschlossen!
« Antwort #1 am: 29. Januar 2008, 09:52 »
Krebsforscher kritisieren Ausnahmen vom Rauchverbot

Berlin – Das ab 1. Januar 2008 in den meisten Bundesländern geltende Rauchverbot geht aus Sicht von Krebsforschern nicht weit genug. Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) kritisierte am Donnerstag die Ausnahmeregelungen in Gaststätten. Die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing (SPD) hofft hier auf Nachbesserungen. Den von der Gastronomiebranche angekündigten Klagen gegen das Rauchverbot sieht Bätzing „sehr gelassen entgegen“.

Die Leiterin der DKFZ-Stabsstelle Krebsprävention, Martina Pötschke-Langer, nannte die Regelungen zum Rauchverbot „überfällig“. Die Expertin kritisierte aber, dass Bayern als einziges Bundesland das Rauchen auch in abgetrennten Nebenräumen von Gaststätten untersage. Wo dies nicht der Fall sei, könnten die in Zigarettenrauch enthaltenen Schadstoffe in andere Räume gelangen und Nichtraucher gefährden.

Zudem müsse im Jahr 2008 die Arbeitsstättenverordnung durch den Bund geändert werden, damit Inhaber wie Angestellte überall in der Gastronomie künftig einen rauchfreien Arbeitsplatz garantiert bekämen. Vielerorts müssen auch künftig Gäste in Raucherräumen bedient werden. Pötschke-Langer sprach sich auch dafür aus, auch bildliche Warnhinweise auf Zigarettenschachteln abzudrucken.

Bätzing bewertete die Nichtraucherregeln als „Meilenstein“ im Gesundheitsschutz. Die Drogenbeauftragte verwies darauf, dass die Zahl der Herzinfarkte in Schottland und Irland nach Einführung dortiger Nichtraucherschutzgesetze messbar zurückgegangen seien. „Wenn man das auf Deutschland überträgt, würden wir 40.000 Herzinfarkte weniger haben.“ Bätzing hätte sich aber bei den Ausnahmen mehr Einheitlichkeit gewünscht. „An der Stelle kann man vielleicht noch mal etwas nachlegen", hofft die SPD-Politikerin.

Mögliche Klagen von Gastronomen nannte Bätzing unverständlich. Erfahrungen aus anderen EU-Staaten, aber auch hierzulande mit ersten Landesgesetzen zeigten, dass keine nennenswerten Einbußen für die Branche zu befürchten seien, sagte Bätzing. Auch die Wirte auf dem Oktoberfest bräuchten „keine Angst haben“. Die internationalen Gäste dort seien ein Rauchverbot aus ihren Ländern längst gewohnt.

Das Rauchverbot in Gaststätten tritt am 1. Januar in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in Kraft. Sachsen führt die Regelungen zum 1. Februar ein, das Saarland und Rheinland-Pfalz folgen am 15. Februar. In Nordrhein-Westfalen und Thüringen gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli. In Diskotheken ist das Rauchen bundesweit ausnahmslos untersagt. Bereits seit August gilt das Rauchverbot in Gaststätten in Baden-Württemberg und Niedersachsen, in Hessen trat die Regelung zum Oktober in Kraft. © ddp/aerzteblatt.de

 

Josef

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Heidelberg – 27.3.08 - Der Gesetzgeber kann bundesweit einheitliche Regelungen zum Rauchverbot in Gaststätten erlassen. Dieses Ergebnis eines aktuellen Rechtsgutachtens des Kölner Staatsrechtler Klaus Stern und seines Mitarbeiter Jörg Geerling hat das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) am Donnerstag vorgestellt. Das Zentrum hatte das Gutachten in Auftrag gegeben.

Seit der Föderalismusreform fällt das Gaststättenrecht in den Kompetenzbereich der Länder. Vielfach werde daher behauptet, der Bund könne keine Regelungen für gastronomische Betriebe treffen. Diese Auffassung ist aber laut Gutachten nur insofern richtig, als das die Länder die auf die Wirtschaft bezogenen Teile des Gaststättenrechts regeln. Dazu gehören Regelungen über Genehmigungsvoraussetzungen, Sperrstunde, Kontrollbefugnisse und andere.

Demgegenüber ziele ein auch für Gaststätten geltendes Rauchverbot primär auf den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und Besucher der Gaststätten, nicht auf wirtschaftliche Belange des Gaststättenwesens ab. Beim Rauchverbot gehe es also nicht um das Gaststättenwesen, sondern um die gesundheitliche Gefährdung durch das Rauchen. Diese falle sehr wohl in die Kompetenz des Bundesgesetzgebers.

„Mit Sorge stellen wir einen mangelhaften Nichtraucherschutz nach der Einführung vieler Ländergesetzgebungen fest, wo die Ausnahmen inzwischen die Regel sind“, sagte der Vorstandsvorsitzende des DKFZ, Otmar Wiestler. Nach wie vor arbeiteten viele Beschäftigte der Gastronomie in Raucherräumen oder bei Veranstaltungen, in denen geraucht werde. Diese Ausnahmen seien eine eklatante Missachtung des Gesundheitsschutzes und sollten bundeseinheitlich abgeschafft werden. Der Kölner Staatsrechtler Klaus Stern betonte, der Bund müsse tätig werden, sonst werde er „spätestens vom europäischen Recht überrollt“.

Nach Angaben des DKFZ hat das Rauchverbot keinen direkten Einfluss auf die Umsatzentwicklung in der Gastronomie. Ein Abwärtstrend beim Umsatz sei bereits vor Inkrafttreten der Rauchverbote in der Mehrzahl der Bundesländer zu beobachten gewesen, sagte Wiestler unter Verweis auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes.

Dehoga-Sprecher Julius Wagner kritisierte, aufgrund der vorgelegten Statistiken könne nicht geschlossen werden, dass es keine Umsatzeinbußen gebe. Für Kneipen und Bars gehe es vielerorts um die Existenz. Wagner kritisierte die uneinheitlichen Regelungen in den Ländern. So stelle sein Verband bereits einen „Kneipentourismus“ fest, etwa zwischen Bayern und Baden-Württemberg und eine in Grenzregionen eine „Abwanderung“ etwa zu Kneipen in Tschechien.

Nach einer Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag des DKFZ wünscht sich eine Mehrheit von 65 Prozent der Deutschen rauchfreie Gaststätten. Insgesamt sprechen sich 70 Prozent aller Befragten für eine bundeseinheitliche Regelung eines Rauchverbotes in Gaststätten aus. © ddp/hil/aerzteblatt.de
Links zum Thema

» aerzteblatt.de (31.03.2008) Grüne fordern bundesweite Regelung zum Nichtraucherschutz
« Letzte Änderung: 01. April 2008, 00:13 von Josef »
Alles, was wir uns in der Vergangenheit schwer erkämpfen mussten,
hinterlässt gewisse Spuren auf unserer „zerbrechlichen“ Seele,
doch sollten wir deshalb die Hoffnung auf eine bessere Zukunft nicht verlieren.
Carola-Elke

Werner

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Abgeordnete kämpfen für bundesweit einheitliches Rauchverbot
« Antwort #3 am: 03. April 2008, 21:52 »
Abgeordnete kämpfen für bundesweit einheitliches Rauchverbot

Berlin - Der Ruf nach einem bundesweit einheitlich geregelten Rauchverbot wird lauter. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Binding sagte der Zeitung „Die Welt“ vom Donnerstag: „Es kann nicht sein, dass die Menschen in einigen Bundesländern schlechter vor den gesundheitlichen Schäden durch Tabakrauch geschützt werden.“ Wenn die Unterschiede zwischen den Ländern zu groß würden, müsse der Bund eingreifen. Binding hatte mit einer Bundestagsinitiative vor zwei Jahren den Anstoß für gesetzliche Regelungen zum Nichtraucherschutz in Deutschland gegeben.

Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) sagte dagegen dem Blatt, die weitreichenden Rauchverbote in der Gastronomie hätten bereits zu einer deutlichen Verbesserung des Nichtraucherschutzes geführt. „Daran ändern auch die sehr begrenzten Lockerungen der Gesetze in Rheinland-Pfalz, Bayern, Sachsen und im Saarland nichts“, betonte er. Es sei jetzt höchste Zeit, dass beim Thema Nichtraucherschutz Ruhe einkehre.

3.4.08 - aerzteblatt.de

Dietmar E.

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Generelles Rauchverbot in Gaststätten beschlossen!
« Antwort #4 am: 06. April 2008, 21:48 »

Aber nicht in Österreich!

Zahnlos, mit "Raucherkammern", soll das Gesetz werden!

Und wer zahlt Krankenstand, Operationen, Frührente, Berufsrente usw. den Angestellten in der Gastronomie?


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Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (V) hat in der Debatte um Rauchverbote in Lokalen einen Kompromiss angedeutet. Zwar wollte sie in der ORF-"Pressestunde" am Sonntag noch nichts Konkretes zu dem für Jänner 2009 geplanten Gesetz sagen.

Zu Medienberichten, wonach künftig in allen Gastronomiebetrieben - auch in jenen unter 75 Quadratmetern - eigene Raucherzimmer eingerichtet werden sollen, sagte die Ressortchefin, dies sei ihr Wunsch. Demnach soll es aber Ausnahmen geben, etwa wenn Baupolizei, Denkmalamt oder Feuerpolizei gegen eine räumliche Trennung Einwände hätten.

Grundsätzlich habe sie nach den Verhandlungen (mit Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger (S)) Stillschweigen vereinbart, begründete die Ressortchefin ihre Zurückhaltung in dieser Frage. Fix sei lediglich, dass man im Mai im Ministerrat einen Gesetzesvorschlag vorlegen werde, mit Jänner 2009 soll die neue Regelung dann gelten.

Grundsätzlich will die Gesundheitsministerin weiter auf Wahlfreiheit setzen. Es gehe um Freiwilligkeit und dabei gleichzeitig um das Ziel, die Nichtraucher zu schützen. Ihr Ziel sei immer die Trennung der Lokale in getrennte Raucher- und Nichtraucherbereiche gewesen.

Zu der in der Tageszeitung "Österreich" (Sonntag-Ausgabe) kolportierten Lösung, wonach auch in kleinen Lokalen (unter 75 Quadratmeter) eine räumliche Trennung Pflicht werden soll - freilich mit Ausnahmen, sagte die Ministerin: "Es gibt Größen von Lokalen, bei denen es aus vielen unterschiedlichen Gründen ein Aufstellen von Trennwänden nicht möglich ist" - und hier solle Wahlfreiheit bestehen, ob diese reine Nichtraucher- oder Raucherlokale werden.

Die Frage von Profil-Chefredakteur Herbert Lackner, ob nun künftig die Baupolizei für gesundheitsrelevante Themen verantwortlich sein werde, verneinte Kdolsky.

Grundsätzlich will die Ministerin vor allem auf Prävention und Aufklärung setzen. Den jungen Menschen müsse man klar machen, dass sie nicht zum Rauchen anfangen sollen und den Rauchern Hilfestellung zum Aufhören bieten.

Gesundheitspolitik heiße aber nicht, die Eigenverantwortung außer Acht zu lassen. Letztendlich sei auch ein Lokal ein privater Bereich, meinte die Ressortchefin. 
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Geri

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Raucher schädigen den Staat.
« Antwort #5 am: 11. April 2008, 09:01 »
Die Luft für Raucher wird dünner

Zigaretten werden immer teurer, Qualmen ist vielerorts verboten,
nun belegt eine Studie: Raucher schädigen den Staat.

Zigarettenrauch, dahinter das Wort Teures Laster: Raucher zahlen zwar kräftig in den Steuertopf ein, die höheren Kosten für ihre Gesundheit übersteigen diese Einnahmen jedoch bei Weitem. DruckenSendenLeserbrief
Raucher werden öfter krank, sie zahlen aber auch Tabaksteuer und sterben früher. Diese Fakten hat das Institut für Höhere Studien (IHS) in Zahlen gepackt. Das Ergebnis: Raucher kosten Geld: Konkret kosten die 2,3 Millionen Menschen, die in Österreich regelmäßig zur Zigarette greifen, den Staat 430,3 Millionen Euro pro Jahr.

1,08 Milliarden Euro kassiert der Staat im Jahr an Tabaksteuer. Die Kosten, die Raucher verursachen, sind jedoch weit höher: Raucher sind öfter krank und brauchen mehr Betreuung. Zu den Aufwendungen der öffentlichen Hand für Krankengeld, Pflege und Invaliditätspension kommen noch Kosten für Arbeitsausfälle: Die vorliegende Studie schätzt, dass der österreichischen Volkswirtschaft jährlich rund 1,43 Milliarden Euro oder 0,63 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) dadurch verloren gehen. Nicht erfasst sind durch Rauchen verursachte Arbeits- und Verkehrsunfälle und Rauchpausen während der Arbeit.

In der Studie wurde auch berechnet, was das Passivrauchen kostet. Hypothetische Kompensationszahlungen von Rauchern an Personen, die unfreiwillig mitrauchen, beziffert das IHS mit rund 81 Millionen Euro pro Jahr. Dieser Berechnung liegt die Annahme zugrunde, dass Passivrauchen die Lebenserwartung um neun Monate verkürzt.
Schutz

Beim Nichtraucher-Schutz ist Österreich im EU-Vergleich Schlusslicht. Unter 30 europäischen Ländern belegt Österreich den 30. Rang. "Es gibt kein öffentliches Budget für Raucherentwöhnungsmaßnahmen", sagt IHS-Studienautor Markus Pock.

Um den europäischen Standard zu erreichen, wären politische Maßnahmen erforderlich, von Entwöhnungshilfen bis hin zu weiteren Preiserhöhungen für Zigaretten. Irland, Großbritannien und Norwegen schneiden punkto Rauchverbote, Werbeverbote, Info-Kampagnen und Entwöhnungsangebote am besten ab. Auch in Ländern wie Schweden, Italien und Malta gibt es bereits weitreichende Rauchverbote.

Vor allem bei den gesetzlichen Regelungen zum Arbeitnehmerschutz in der Gastronomie fehlen in Österreich Maßnahmen, so die Studienautoren.
Gastronomie

Dass der Zwangsverzicht auf den Glimmstängel nicht unbedingt negative wirtschaftliche Folgen für die Wirte hat, zeigt "Wein & Co". Seit Jahresbeginn hat das Unternehmen all seine Lokale auf Nichtraucherbetriebe umgestellt. Das Ergebnis nach drei Monaten: Nach anfänglichen Einbußen von 20 Prozent wurde in Summe ein leichtes Umsatzplus erzielt.

Geri

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Nichtraucherschutz: Ärztekammer kritisiert halbherzige Pläne
« Antwort #6 am: 15. April 2008, 23:25 »
10.04.2008

Massive Kritik an der sich abzeichnenden halbherzigen Kompromisslösung für den Nichtraucherschutz in der Gastronomie übt heute die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK). Die österreichischen Ärztinnen und Ärzte sprechen sich weiterhin – auch für kleine Lokale - für ein klares, generelles Rauchverbot aus, erklärte ÖÄK-Präsident Walter Dorner in einer Aussendung.

Dorner: „Das ist die einfachste Lösung. Es ist mir völlig schleierhaft, warum Bau- und Denkmalbehörden als Schiedsrichter eingespannt werden sollen, die keinerlei Kompetenzen beim Gesundheitsschutz haben. Diesen Plan betrachte ich eher als gesundheitspolitische Posse als eine ausgereifte Vorsorge-Strategie.“

Mit dem Vorhaben werde ein „Fleckerlteppich“ von Lokalen mit Nichtraucherschutz, ohne Nichtraucherschutz und mit halbem Nichtraucherschutz entstehen, für den die Menschen einen „Kompass“ bräuchten, warnt Dorner. „Da ist es schon besser, wenn sich die kleinen Lokale entscheiden, ob sie entweder Nichtraucher-Lokal oder Raucherlokal sein wollen – wenn sich die Gesundheitspolitik schon vor Entscheidungen drückt und auf Zeit spielt“, so der Ärztepräsident.

Raucherlokale sollten allerdings eine spezielle Kennzeichnungspflicht haben, fordert Dorner. „Ähnlich wie auf Zigarettenpackerln müsste am Eingang ein Schild stehen: ‚Dies ist ein Raucherlokal. Der Besuch kann Ihre Gesundheit gefährden.’“ Im Übrigen sei auch bei einer räumlichen Trennung von Raucherabteilen das nichtrauchende Servierpersonal weiterhin vom gefährlichen Passivrauch betroffen –mit allen Negativfolgen wie erhöhte Anfälligkeit für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs. Generell müsse Österreich aufhören, den „Pausenclown beim Nichtraucherschutz“ in der EU zu spielen, appelliert Dorner an das Problembewusstsein der Verantwortlichen. Er erwarte vom Gesundheitsministerium, mit der Mär von den Umsatzverlusten der Gastronomie aufzuräumen, statt Daten weiterzugeben, die sich auf einer Homepage der Zigarettenindustrie fänden, wie kürzlich eine Zeitung berichtete.

Erst in diesen Tagen sei publik geworden, dass dänische Wirte nach Einführung des Rauchverbots im September vergangenen Jahres ein Umsatzplus von acht Prozent erwirtschaften konnten und jetzt das Rauchverbot nicht mehr missen wollen. „Und der ‚Run’ auf das Ärzte-Gütesiegel für Nichtraucher-Lokale spricht Bände, dass viele Gastronomen sich in Wirklichkeit nach Klarheit sehnen“, schloss Dorner. Die österreichischen Ärztinnen und Ärzte hatten zuletzt rund 38 000 Unterschriften für ein generelles Rauchverbot in Lokalen gesammelt.

(Informationen zum Nichtraucher-Gütesiegel und zu rauchfreien Lokalen in Österreich sind abrufbar auf der ÖÄK-Homepage unter www.aerztekammer.at Über die Pressestelle der Österreichischen Ärztekammer können sich Gastronomen, Unternehmen und Organisationen für die Ärzte-Auszeichnung für vorbildlichen Nichtraucherschutz anmelden.)

Eine Presseaussendung der Österreichischen Ärztekammer.

www.aerztekammer.at/

Gitti

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Rauchverbot in Gaststätten in Ö. noch immer nicht beschlossen!
« Antwort #7 am: 18. April 2008, 10:03 »
Volle Abfertigung für rauchgeplagte Kellner
Rauchverbot: Gastronomen und Gewerkschaft verhandeln

Tabak-Gesetz - Ende April soll der Katalog der Sozialpartner (Wirtschaftskammer, Gewerkschaft) zum Thema Nichtraucher-Schutz in der Gastronomie festgeschrieben sein. Wie der KURIER berichtete, legten Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky und Sozialminister Erwin Buchinger den Sozialpartnern diese Verhandlungen nahe.

Weiter: http://www.kurier.at/archiv/volltext.php?schluessel=KURIER_200804181728160101&suche=Raucher&suchedatum=20080411%7C20080418&simple=1



Spontanität

Die Raucher vor der Türe
Leserin Alexandra D. hatte ein Erlebnis, das gut zur aktuellen Debatte passt. Sie war auf Besuch in Salzburg und

Weiter bei „wir üben schon …….“ http://www.kurier.at/archiv/volltext.php?schluessel=KURIER_200804161725390105&suche=Raucher&suchedatum=20080411%7C20080418&simple=1

 

Folgekosten des Tabakkonsums

Die Luft für Raucher wird dünner
Raucher werden öfter krank, sie zahlen aber auch Tabaksteuer und sterben früher. Diese Fakten hat das Institut für Höhere Studien (IHS) in Zahlen gepackt. Das Ergebnis: Raucher kosten Geld. Konkret verursachen die 2,3 Millionen Menschen, die in Österreich regelmäßig zur Zigarette greifen, unterm Strich Kosten von 430,3 Millionen Euro pro Jahr.

Studie

Das kommt so zustande: Zwar kassiert der Staat ……, aber ..... http://www.kurier.at/archiv/volltext.php?schluessel=KURIER_200804110425110139&suche=Raucher&suchedatum=20080411%7C20080418&simple=1


Geri

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Rauchfrei am Arbeitsplatz
« Antwort #8 am: 19. April 2008, 12:33 »
Rauchfrei am Arbeitsplatz - für ein besseres Betriebsklima!
Caspers-Merk: "Apfelpausen sind gesünder als Zigarettenpausen!"

Heute erhalten in Berlin die Preisträger des Wettbewerbes des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen (BKK) zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ihre Urkunden. Die Parlamentarische Staatssekretärin und Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marion Caspers-Merk begrüßt es, dass die im Oktober 2002 in Kraft getretene Arbeitsstättenverordnung bereits in vielen Betrieben und Behörden zu zahlreichen Aktionen im Sinne eines verbesserten Nichtraucherschutzes geführt hat. Die heute preisgekrönten Betriebe aus den unterschiedlichsten Branchen stellen besonders gute Beispiele für einen zum Teil langjährigen, aber keineswegs langweiligen Nichtraucherschutz dar. "Apfelpausen statt Zigarettenpausen einzurichten - das ist eine ebenso originelle wie gesunde Idee. Und dem Betriebsklima kommt so eine Regelung im doppelten Sinn zugute. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen auf eine ‚Apfellänge‘ miteinander ins Gespräch und die Luft bleibt rein", bemerkt die Drogenbeauftragte zu einer der preisgekrönten Nichtraucherinitiativen.

"Wir brauchen noch viel mehr solcher guter Ideen, um das Nichtrauchen attraktiv zu machen. Die Initiative des BKK-Bundesverbandes, einen Wettbewerb um gelungene Nichtraucherregelungen in Betrieben auszuschreiben, ist vorbildlich. Ich gratuliere allen 46 Betrieben, die teilgenommen haben. Sie sind alle Gewinner, weil ein verbesserter Nichtraucherschutz immer eine Win-Win-Situation ist.

Nichtraucherschutz liegt im Interesse aller Beteiligten. Die Arbeitnehmer sind gesünder und werden weniger krank, dadurch erhöht sich die Produktivität in den Betrieben. Nichtrauchen muss der Normalfall werden. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung wird hier mit gutem Beispiel voran gehen. Bei uns soll es demnächst einen noch besseren Nichtraucherschutz geben.
Ich habe mich mit einem Schreiben an die Personalverwaltung und Personalvertretung gewandt mit der Bitte, verbindliche Regelungen zum Nichtraucherschutz mit Angeboten zur Prävention des Rauchens, der Raucherberatung und -entwöhnung zu schaffen."

Am 03. Oktober 2002 ist die Arbeitsstättenverordnung in Kraft getreten, die den Nichtraucherinnen und Nichtrauchern einen rauchfreien Arbeitsplatz garantiert. Gleichzeitig hat das BMGS ein bundesweites Modellprojekt "Nichtraucherschutz und Tabakprävention in Betrieben" auf den Weg gebracht. Ein bei der Bundesvereinigung für Gesundheit eingerichtetes Projektbüro bietet bundesweit Betrieben, Verbänden und Behörden Unterstützung bei der Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung an, insbesondere auch bei der Ausgestaltung von rauchfreien Bereichen bis hin zu begleitenden therapeutischen Angeboten zur Raucherentwöhnung.
Inhaltlich stützt sich das Projekt auf umfangreiche Erfahrungen, die im Rahmen des Partnerschaftsprojektes "Tabakabhängigkeit" der Weltgesundheitsorganisation, an dem Deutschland teilgenommen hat, gewonnen wurden. Das in diesem Rahmen entwickelte Konzept wurde in Form eines Leitfadens unter dem Titel "Rauchfrei am Arbeitsplatz" publiziert. Der Leitfaden ist sowohl über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung als auch über das Projektbüro zu beziehen. Informationen zu dem Projekt sind unter: www.who-nichtrauchertag.de oder über die Bundesvereinigung für Gesundheit, Heilsbachstr. 30, 53123 Bonn, zu beziehen.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
« Letzte Änderung: 19. April 2008, 12:35 von Geri »

Geri

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Generelles Rauchverbot in Gaststätten notwendig
« Antwort #9 am: 27. April 2008, 09:53 »
Passivrauchen im Gastgewerbe

Derzeit tobt ein heroischer Abwehrkampf der Frau Gesundheitsministerin gegen Maßnahmen, die nach übereinstimmender Expertenmeinung mittelfristig hunderte Tote durch Passivrauchen verhindern würden. Die Schädlichkeit des Passivrauchens ist wissenschaftlich unbestritten. Skeptiker gehören in die gleiche Kategorie wie etwa die Leute, die den Klimawandel bestreiten oder die Erde für eine Scheibe halten. Der Arbeitnehmerschutz ist als politisches und gesetzliches Ziel in Österreich verankert. Auch angesichts der erschreckend hohen Zahl von Kindern und Jugendlichen, die zur Zigarette greifen und damit die Gesundheit ihres ganzen Lebens aufs Spiel setzen, müsste eine "Entnormalisierung" des Rauchens in unserer Gesellschaft klare Priorität haben. Und von Wahlfreiheit zu sprechen, ist bei einer Tätigkeit, die anderen so schadet wie das Rauchen, eine zynische Übung.

Aber keine Sorge: Wir wollen ja nichts überstürzen. Wenn sich die österreichische Politik erfolgreich eine Zeitlang um klare Entscheidungen herumgedrückt haben wird, wird die EU die Initiative ergreifen (siehe Artikel im download) und ein komplettes Rauchverbot aus ArbeitnehmerInnenschutzgründen oktroieren. Insgeheim wird allen ein Stein vom Hals fallen: Eine sinnvolle Lösung, von außen diktiert - Jammern darf man wieder mal über die EU ob dieser Bevormundung, man fügt sich letztendlich (sprich: wendet sich neuen Ungeheuerlichkeiten zu) und der Streit ist ein für alle mal vorbei. Hoffentlich kommt da nicht schon zuviel Schaden auf die Wirte - manch einer wünscht sich nach Italien, wo zumindest da alle gleich behandelt werden. Im persönlichen Gespräch wird immer mehr ein komplettes Rauchverbot gewünscht - nur laut sagen traut es sich keiner.

Der Arbeitskreis Innenraumluft am Umweltministerium (BMLFUW) hat Anfang 2007 Expertenempfehlungen zum Nichtraucherschutz, die dem Stand der Technik entsprechen, ausgearbeitet. Diese Vorschläge wurden bis dato in den Entwürfen zum Tabakgesetz nicht berücksichtigt.

Mittlerweile tritt der Arbeitnehmerschutz für die in den rauchbelasteten Innenräumen tätigen Beschäftigten immer mehr in den Vordergrund, eine wirksame Prävention ist hier praktisch nur durch Rauchverbote zu erreichen. Dazu im Downloadbereich informative Artikel von Univ. Prof. Neuberger und seiner Arbeitsgruppe.

Eine Untersuchung in Irland bei nichtrauchenden Beschäftigten in der Gastronomie vor und nach der Einführung des Nichtrauchens zeigte deutlich, dass es bei den Betroffenen binnen Wochen zu einem Rückgang der Beschwerden wie Husten oder Atemnot gekommen ist. Parallel dazu sind die Cotininspiegel im Speichel, ein Abbauprodukt des Nikotins, um 80 Prozent abgesunken. Mit Beginn eines Rauchverbotes in Lokalen würde es bereits binnen Tagen zu einer Verbesserung der Beschwerden bei den Bediensteten kommen.

Josef

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Generelles Rauchverbot in Gaststätten NICHT beschlossen!

Kurier vom 30.4.08

Nichtraucher:

Freie Wahl für Klein-Lokale

Nach einem Bericht der presse hat es Dienstag in der Regierung einer Einigung
zum Nichtraucherschutz gegeben.

Demnach solle es in Lokalen mit zwei Räumen zu einer verpflichtenden Trennung
von Rauchern und Nichtrauchern kommen.

Einraum-Lokale mit unter 50 können wahlweise als Raucher- oder Nichtraucherbetrieb
geführt werden.

Große Einraum-Lokale (mehr als 80 )müssen entweder eine bauliche Trennung herbeiführen,
oder als Nicht-raucherlokal geführt werden.
« Letzte Änderung: 30. April 2008, 10:03 von Josef »
Alles, was wir uns in der Vergangenheit schwer erkämpfen mussten,
hinterlässt gewisse Spuren auf unserer „zerbrechlichen“ Seele,
doch sollten wir deshalb die Hoffnung auf eine bessere Zukunft nicht verlieren.
Carola-Elke

Dietmar E.

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OFFENER BRIEF als Antwort auf das Schreiben vom Bundeskanzler(amt)
« Antwort #11 am: 30. April 2008, 22:25 »
Verein Krebspatienten für Krebspatienten
Netzwerk Onkologischer Selbsthilfegruppen
                      Österreich
    1220 Wien, Steigenteschg. 13-1-46
kontakt@krebspatient.at, 0650-577-2395
             www.krebsforum.at
ÖVK, BLZ. 18.190, Ko. 49 257 000 001


 
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Dr. Gusenbauer,
sehr geehrter Herr MR. Dr. Putz!

Ihr Antwortschreiben war rasch und umfangreich, trotzdem enttäuschend für uns Krebspatienten, war es doch großteils nur eine Kopie mit Stand 2007 (siehe zweite Anlage)!

37.000 ist eine hohe Zahl, sie stimmt aber! Denn gewaltige 37.000 Krebsneuerkrankungen im Jahr gibt es, nicht in Europa, sondern alleine in Österreich, und 19.000 Krebstote, wieder pro Jahr, nur in Österreich!

Wird die Österreichische Bevölkerung weiterhin durch den Tabakqualm ihrer Gesundheit beraubt?

Werden wir Krebspatienten wegen dem Tabakqualm weiterhin vermehrt Rezidive und Metastasen bekommen und an zusätzlichen Erkrankungen leiden müssen?

Wer Vertritt eigentlich die Patienten beim Gesetz zum Rauchverbot, oder bei der Gesundheitsreform?

Wir Krebspatienten sind tief betroffen, dass sich die Gewerkschaft, die Gesundheitsministerin, die Wirtschaftskammer schwerste Leiden und jährlich tausende Todesfälle mit einem „Schandlohn“ abkaufen lässt; dies durch die Anerkennung als Berufserkrankung (Lungenkrebs), also einem Eingeständnis der zum Tode führenden Schädigung durch das Passivrauchen.

Kann man vorsätzlichen Totschlag so außer Strafe stellen?

Zudem fehlen die Raucher-Haupterkrankungen(!) wie Blasenkrebs und Kehlkopfkrebs, aber auch Darm-, Brust- und Hautkrebs, sowie Gefäßerkrankungen, embryonale Schädigungen, usw.!

Ich finde keinen Schlusssatz mehr, wir alle sind sehr enttäuscht, daher einfach nur:

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Dr. Gusenbauer,

bitte bemühen Sie sich sofort, mehr und eindringlicher, für ein generelles Rauchverbot in Gaststätten! Wir, das Netzwerk der Krebspatienten mit zig Onkologischen Selbsthilfegruppen in Österreich, und 155.000 Besuchern  beim www.krebsforum.at alleine im April 2008, ersuchen Sie eindringlich darum.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Erlacher, Obmann

2 Anlagen
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Gitti

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30.04.2008

"Augenauswischerei": Nichtraucherschutz-Entwurf von Ärzten zerrissen

Regelung mit "Augenmaß und Hausverstand" bzw. "gute österreichische Lösung": Kanzler, Vizekanzler und Gesundheitsministerin
sind hochzufrieden mit Einigung der Regierung in Sachen Nichtraucherschutz, die Ärzte weniger.

Kanzler und Vizekanzler zufrieden   

Als "bürokratisch und schwer zu durchblicken" bezeichnete der Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Walter Dorner, den Kompromiss zum Nichtraucherschutz. Die vorgeschlagenen Regelung erlaube eine Fülle von Schlupflöchern für erfindungsreiche Gastronomen, so Dorner in einer Aussendung. "Gebraucht wird ein generelles Rauchverbot, wie es auch die EU-Gesundheitskommissarin fordert". Als positiv bewertete er die Warnhinweise zur Kennzeichnung ähnlich denen auf Zigarettenpackungen.

 Ein langer Weg zum Kompromiss
 
"Augenauswischerei". Die versprochenen "Zuckerln" für das Servicepersonal seien "Augenauswischerei": "Die Menschen stehen in einem unmittelbaren Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Dienstgebern und haben keine Entscheidungsfreiheit". Kündigen für einen nichtrauchenden Mitarbeiter sei keine zufrieden stellende Lösung, so Dorner. Diesbezüglich hätte die Dienstleistungsgewerkschaft Vida bessere Konditionen bei den Verhandlungen herausholen können.

"EU-weit einzigartig". Als "im negativen Sinn EU-weit einzigartig" sahen auch Pneumologen und Kardiologen die vorgeschlagene Regelung. Der Arbeitnehmerschutz werde zum Schaden der in der Gastronomie Beschäftigten mit Füssen getreten, hieß es in einer Aussendung von Otto Burghuber, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie (ÖGP) und Gerald Maurer, Vorstand der Klinischen Abteilung für Kardiologie an der Medizinischen Universität Wien.

"Schwammig, ungeeignet". Die Definition der verschiedenen Lokaltypen und ihre Verpflichtung zum Nichtraucherschutz seien zu "schwammig"; die Maßnahmen "völlig ungeeignet, die Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen". Wirksame Begleitmaßnahmen wie Raucherentwöhnung auf Krankenschein würden vollständig fehlen.

Aktuelle Studien. Aktuelle Studienergebnisse im "Journal of the American College of Cardiology" hätten gezeigt, dass bei Passivrauchen eine unmittelbar akute Verschlechterung der Gefäßfunktion gemessen werde konnte, hieß es in der Aussendung. Dementsprechend hätte in anderen Ländern bereits kurz nach Einführung des Rauchverbots positive Effekte bei Herz-/Kreislauferkrankungen nachgewiesen werden, z. B. in Italien und Frankreich ein Rückgang der akuten Herzinfarkte von mehr als 11 Prozent. In Frankreich stellte sich zudem bei den in der Gastronomie Beschäftigten ein Rückgang bei Atem- und Augenproblemen zwischen 13 und 67 Prozent heraus, so die Pneumologen und Kardiologen.
 
http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/rauchen/1242498/index.do