Autor Thema: Gastronomie muss rauchfrei werden - in Deutschland  (Gelesen 1080 mal)

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Josef

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Hoppe: Gastronomie muss rauchfrei werden

Berlin, 11.06.2008

„Die mühsam errungenen Regelungen zum Schutz vor dem krebserregenden Tabakrauch dürfen auf keinen Fall ausgehöhlt werden“, sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe vor der heutigen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über Klagen gegen Rauchverbote in der Gastronomie. „Wir brauchen klare Verhältnisse und keinen Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Dass die kleine Kneipe an der Ecke Einbußen hinnehmen muss, liegt nicht an dem gesetzlich vorgeschriebenen Schutz der Gäste und Angestellten vor den giftigen Rauchschwaden, sondern an dem wettbewerbsverzerrenden Kompromiss, der größeren Gaststätten die Einrichtung von abgetrennten Raucherzimmern erlaubt“, betonte Hoppe.

Jährlich sterben 140.000 Menschen durch Tabakkonsum, davon bis zu 3000 Menschen an den Folgen des Passivrauchens. Eine Vielzahl toxikologischer und klinischer Untersuchungen belegt wissenschaftlich fundiert die Gefährdung der Gesundheit durch erhöhte Tabakrauchexposition in geschlossenen Räumen. „Tabakrauch ist erwiesenermaßen hochgradig krebserregend. Deshalb darf es beim Schutz vor Passivrauchen keine Kompromisse geben. Die Gastronomie muss rauchfrei werden“, forderte der Ärztepräsident.

http://www.baek.de/
Alles, was wir uns in der Vergangenheit schwer erkämpfen mussten,
hinterlässt gewisse Spuren auf unserer „zerbrechlichen“ Seele,
doch sollten wir deshalb die Hoffnung auf eine bessere Zukunft nicht verlieren.
Carola-Elke

Josef

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Re: Gastronomie jetzt rauchfrei - in Deutschland
« Antwort #1 am: 01. Juli 2008, 00:46 »
27.06.2008


Rauchverbot in Kneipen gilt nun bundesweit

BERLIN (dpa). Das Qualmen in Gaststätten und Behörden ist ab morgen vom Kap Arkona bis Konstanz verboten - zumindest grundsätzlich.

Das Rauchverbot gilt von morgen an in allen Bundesländern. Damit ziehen auch Nordrhein-Westfalen und Thüringen nach. An Rhein und Weser war der Glimmstängel bisher nur in Behörden und Kliniken tabu, in Thüringen tritt das komplette Nichtraucherschutzgesetz erst in Kraft.

Vielerorts kann es teuer werden für den, der verbotenerweise raucht, denn Bußgelder bis zu 5000 Euro werden wirksam. Doch das bundesweite Rauchverbot steht wieder auf der Kippe. In Sachsen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gelten Ausnahmen für Ein-Raum-Kneipen.

Das Bundesverfassungsgericht will noch im Juli ein Grundsatzurteil fällen. Eigentlich geht es nur um die Klagen zweier Kneipenwirte aus Berlin und Tübingen sowie eines Diskothek-Besitzers aus Heilbronn.

Doch Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hat die Entscheidung als exemplarisch für weitere Beschwerden bezeichnet. Dabei geht es um die Frage, was mehr wiegt: der Gesundheitsschutz oder die Benachteiligung kleiner Lokale. In Deutschland gibt es etwa 80 000 Ein-Raum-Kneipen.
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Carola-Elke

Dietmar E.

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Rauchen: Bayerische Gastwirte scheitern mit Verfassungsbeschwerde
« Antwort #2 am: 13. August 2008, 00:41 »

Pressemitteilung der NID vom 12. August 2008 (http://www.nichtraucherschutz.de/pressemitteilungen/pressemitteilungen_2008/gastwirte_scheitern_mit_verfassungsbeschwerde.html)

Gastwirte scheitern mit Verfassungsbeschwerde


Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde zweier Gastwirte und einer Raucherin gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Das generelle Rauchverbot in Gaststätten sei verfassungemäß und die Ausnahme vom Rauchverbot für nicht öffentlich zugängliche Gaststätten ("Raucherclubs") verletze nicht die Berufsfreiheit der Gastwirte.

In Bayern erfüllen allerdings viele  Rauchclub-Gaststätten nicht die vom Bundesverfassungsgericht genannten Voraussetzungen für nicht öffentlich zugängliche Gaststätten:

- feste Mitgliederstruktur mit bekanntem oder abrufbarem Mitgliederbestand,
- Einlasskontrollen mit Zurückweisung von "Laufkundschaft",
- kein Erwerb der Mitgliedschaft am Eingang der Gaststätte.

Darüber hinaus sind viele Raucherclub-Gaststätten in Bayern größer als 75 qm, bieten zubereitete Speisen an und gewähren auch Minderjährigen den Zutritt. Sie erfüllen damit nicht die Bedingungen, unter denen das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 30. Juli 2008 das Rauchverbot bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber in anderen Bundesländern vorübergehend aufgehoben hatte.

Die NID fordert deshalb ein Rauchverbot in Gaststätten ohne Ausnahmen als einzig sinnvolle Lösung: Sie vermeidet Wettbewerbsverzerrung und schützt sowohl Gäste als auch Beschäftigte.

____________________________________________________________________________

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 80/2008 vom 12. August 2008

Beschluss vom 6. August 2008 – 1 BvR 3198/07; 1 BvR 1431/08 –

Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen bayerische Nichtraucherschutzregelungen


Die gegen bayerische Nichtraucherschutzregelungen gerichteten Verfassungsbeschwerden einer Raucherin und zweier Gastwirte hatten keinen Erfolg. Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, da die angegriffenen Regelungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 30. Juli 2008 (vgl. Pressemitteilung Nr. 78 vom 30. Juli 2008) entschieden, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert ist, ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen. Ein solch striktes Rauchverbot gilt nach den bayerischen Regelungen zum Nichtraucherschutz für die Innenräume öffentlich zugänglicher Gaststätten. Ausnahmen sind dabei nicht vorgesehen. Das dem Gesetz zugrunde liegende Regelungskonzept wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass das Rauchverbot nicht für Bier-, Wein- und Festzelte sowie vorübergehend genutzte Festhallen gilt. Denn es handelt sich hierbei lediglich um eine bis zum Jahresende 2008 befristete Übergangsregelung.

Soweit das bayerische Gesetz für das Rauchverbot darauf abstellt, dass die Gaststätte "öffentlich zugänglich" ist, und daraus in der Praxis gefolgert wird, dass unter bestimmten Voraussetzungen (feste Mitgliederstruktur mit bekanntem oder abrufbarem Mitgliederbestand, Einlasskontrollen mit Zurückweisung von "Laufkundschaft", kein Erwerb der Mitgliedschaft am Eingang der Gaststätte) "Raucherclubs" vom Rauchverbot in Gaststätten nicht erfasst werden, ist damit keine Verletzung der Berufsfreiheit der Gastwirte verbunden. Da die Möglichkeit, einen "Raucherclub" einzurichten, nicht von Voraussetzungen abhängig ist, die die Betreiber bestimmter Gruppen von Gaststätten nicht erfüllen können, führt sie weder zu einer Ungleichbehandlung noch zu unzumutbaren wirtschaftlichen Belastungen für einzelne Sparten des Gastronomiegewerbes (wie etwa "Eckkneipen").
"Zu meiner Zeit gab es Dinge, die tat man, und Dinge, die man nicht tat, ja, es gab sogar eine korrekte Art, Dinge zu tun, die man nicht tat." (Sir Peter Ustinov)

Jutta

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GfK-Umfrage: Rückzug der Raucher - Vormarsch der Nichtraucher
« Antwort #3 am: 12. November 2008, 23:40 »

11.11.2008

Auf das Rauchverbot in der Gastronomie, das zwischenzeitlich in allen Bundesländern gilt, reagieren die deutschen Verbraucher sehr unterschiedlich. So besuchen regelmäßige Raucher Kneipen, Diskotheken, Gaststätten und Cafés deutlich seltener als früher. Bei Nichtrauchern fällt der Besucherrückgang dagegen merklich geringer aus.

Seit das Rauchverbot deutschlandweit in Kraft ist, besuchen Raucher vor allem Kneipen (53 Prozent) und Diskotheken (34 Prozent) seltener als früher. Jeder vierte Raucher verbringt auch deutlich weniger Zeit in Gaststätten, Cafés oder Vereinsheimen. Umgekehrt gehen fast ebenso viele Raucher häufiger in so genannte Raucherklubs.

Rund 9 Prozent der Nichtraucher verkehren jetzt häufiger in Kneipen und Bars, in denen nicht mehr geraucht werden darf. Insgesamt 5 Prozent besuchen Gaststätten, Restaurants und Cafés öfter als noch im vergangenen Jahr, 4 Prozent vergnügen sich mehr in Diskotheken und Tanzlokalen als früher. Insgesamt 11 Prozent der Nichtraucher gehen seltener aus als noch im Jahr zuvor. Die große Mehrzahl der Nichtraucher (80 Prozent) hat ihre Gewohnheiten, was den Besuch von Gaststätten, Kneipen, Cafés und Bierzelten angeht, im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Diskotheken besuchen jedoch 20 Prozent der Nichtraucher seltener als im Jahr 2007.

Nichtraucher geben mehr Geld aus

Vor allem Nichtraucher und ehemalige Raucher geben in diesem Jahr nach eigener Einschätzung eher mehr Geld für den Besuch von Kneipen, Gaststätten und Cafés aus. Dagegen haben die regelmäßigen Raucher ihre Ausgaben in der Gastronomie im Vergleich zum letzten Jahr gesenkt. Berücksichtigt man die tatsächlichen Umsätze in der Gastronomie, so ist davon auszugehen, dass die Mehrausgaben der Nichtraucher die verringerten Ausgaben der Raucher bisher nicht kompensieren können. Die allgemeine Preisentwicklung, vor allem bei Lebensmitteln und Getränken, wirkt ebenfalls dämpfend auf die Konsumfreude.

Mehrheit der Deutschen raucht nicht

Mit insgesamt 63 Prozent Bevölkerungsanteil sind die Nichtraucher in Deutschland klar in der Mehrzahl. Noch nie geraucht zu haben, geben 47 Prozent der über 60-Jährigen und 55 Prozent der Menschen in Ausbildung an. Jeder dritte der älteren Verbraucher gibt an, früher geraucht zu haben. Insgesamt greifen lediglich 29 Prozent der Befragten regelmäßig zur Zigarette. Vergleichsweise hoch ist der Anteil der Raucher der so genannten einfachen Lebenslage bezogen auf Einkommen, Bildung und Status. Sie rauchen zu 44 Prozent regelmäßig. Als gelegentliche Raucher bezeichnen sich insgesamt 8 Prozent der über 14-jährigen Deutschen. Bei den Studenten und den Auszubildenden sind es dagegen 18 Prozent.

Die Nichtraucher stellen auch die Mehrheit der Besucher in Cafés (63 Prozent), Gaststätten und Restaurants (62 Prozent) sowie in Kneipen und Bars (58 Prozent). Nur in Kneipen und Bars, die als spezielle Raucherklubs geführt werden, raucht die Mehrzahl der Besucher (53 Prozent). In Diskotheken und Tanzlokalen ist das Verhältnis zwischen Rauchern und Nichtrauchern ausgeglichen.

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