Autor Thema: Rauchen International  (Gelesen 2585 mal)

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Werner

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Rauchen International
« am: 15. Juni 2008, 20:20 »
Gesetz zum Rauchverbot tritt in der Türkei in Kraft

Montag, 19. Mai 2008

Ankara – In der Türkei ist am Montag ein Gesetz zum Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden in Kraft getreten. Das im Januar vom türkischen Parlament verabschiedete Gesetz gilt für alle öffentlichen Gebäude, für Arbeitsplätze, Einkaufszentren, Sportstadien und Krankenhäuser. Restaurants und Cafés genießen eine gut einjährige Übergangsfrist.

Ab Juli kommenden Jahres gilt aber auch dort ein striktes Rauchverbot. Die Türkei zählt zu den Ländern in Europa, in denen am meisten geraucht wird: 60 Prozent der Männer und 20 Prozent der Frauen greifen regelmäßig zur Zigarette. 

Eingefleischte Raucher werden aber auch weiterhin einen Weg finden, ihrer Sucht nachzugehen. So können bei Sportveranstaltungen oder Konzerten Raucherecken eingerichtet werden, in Hotels können spezielle Raucherzimmer gebucht werden, und sogar psychiatrische Kliniken, Altenheime oder Gefängnisse stellen ihren Bewohnern Raucherräume zur Verfügung. Bei Verstößen gegen das Nichtrauchergesetz müssen private Einrichtungen umgerechnet bis zu 2.700 Euro Strafe zahlen, Einzelpersonen 26 Euro.

In öffentlichen Verkehrsmitteln in der Türkei gilt schon seit längerem ein Rauchverbot, auch Tabakwerbung ist untersagt. Doch mit der Umsetzung der Regeln nahmen es die Türken bislang nicht so genau: Sogar Abgeordnete, die im Parlament für das Gesetz stimmten, kündigten an, weiterhin im Parlament rauchen zu wollen. © afp/aerzteblatt.de

http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=32409


Gitti

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Studie: 400.000 gaben seit Rauchverbot das Qualmen auf
« Antwort #1 am: 01. Juli 2008, 00:30 »

Montag, 30. Juni 2008

London – Seit Inkrafttreten des Rauchverbots an öffentlichen Orten in England vor einem Jahr haben einer Studie zufolge mehr als 400.000 Menschen das Qualmen aufgegeben. Damit könnten in den kommenden zehn Jahren rund 40.000 Menschen weniger im Zusammenhang mit dem Tabakkonsum sterben, wie aus einer am Montag veröffentlichten Studie für mehrere Pharmalabore sowie den Verband für den Kampf gegen Krebs, Cancer Research UK, hervorgeht.

Die Wirkung des seit dem 1. Juli 2007 gültigen Rauchverbots sei in allen sozialen Schichten zu spüren, betonte der für die Studie verantwortliche Professor Robert West. Er habe nicht mit einem solch „dramatischen“ Rückgang gerechnet, „und natürlich gibt es keine Garantie dafür, dass die Raucherquote nicht wieder hochschnellt“, fügte er hinzu. Er hoffe aber, dass das Gesundheitsministerium den Trend verstetigen könne, so dass das Ziel realistisch werde, in zehn Jahren weniger als 15 Prozent Raucher in der Bevölkerung zu haben.

Nach Schottland 2006 und Wales und Nordirland im April 2007 war das Rauchen an geschlossenen öffentlichen Orten im Juli vergangenen Jahres auch in England verboten worden.

© afp/aerzteblatt.de

Evi

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Rauchen in Italien
« Antwort #2 am: 23. Juli 2008, 19:04 »

18/07/08,12:07

Kommentar von Prof. G. Tarantini

Circulation. 2008;117:1183-8.

Ausgewählter Artikel von Prof. R. Ferrari.

Roms Rauchverbot in öffentlichen Räumen liefert ermutigende Ergebnisse für die öffentliche Gesundheit

Zusammenfassung

Die ungünstigen Wirkungen der Belastung durch Tabakrauch sind hinreichend etabliert. Mehrere gut durchgeführte Studien haben ein höheres Risiko für koronare Herzkrankheit, Bronchialkarzinome, Atemwegserkrankungen und Schlaganfall in Zusammenhang mit dem Passivrauchen gezeigt. Diese Studie beurteilte Änderungen der Raten von akuten koronaren Ereignissen bei Einwohnern von Rom nach der Einführung eines Gesetzes, das das Rauchen in allen öffentlichen Räumen verbietet, im Januar 2005. Die Ergebnisse bestätigen die enormen Auswirkungen, die solche Interventionen möglicherweise auf die öffentliche Gesundheit haben könnten. #
Zur Zusammenfassung .............. http://www.univadis.de/medical_and_more/de_DE_News_Article_Elsevier?profileAOI=8&profileAOIName=Allgemeinmedizin&articleItemId=07e7eada4c64186bb7ec00705a38075b

Geri

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Rauchen Deutschland
« Antwort #3 am: 02. August 2008, 10:36 »
http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=080730025

   Gekipptes Rauchverbot: Wirte jubeln zu früh
   "Verfassungsgericht verordnet ökologische Zwangserziehung"

   Karlsruhe/Bonn (pte/30.07.2008/15:58) - Das Bundesverfassungsgesetz hat
   die in Baden-Württemberg und Berlin geltenden Rauchverbote heute,
   Mittwoch, für verfassungswidrig erklärt. Entgegen ersten Jubelmeldungen
   der Wirte, könnte dieses Urteil noch weitrechende negative Auswirkungen
   für sie haben. "Zwar ist das ein kurzfristiger Erfolg für die Wirte, doch
   langfristig kann er sich als Bumerang herausstellen", meint Josef
   Isensee, Professor für Staatsrecht recht an der Universität Bonn
   http://www.jura.uni-bonn.de, gegenüber pressetext. Denn das
   Verfassungsgericht hat in seinem Urteil klar gemacht, dass es den Schutz
   der Besucher über die wirtschaftlichen Interessen der Gastwirte stellt.
   "Der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren - wozu der
   Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf - ist ein überragend
   wichtiges Gemeinschaftsgut", sagte Hans-Jürgen Papi, Präsident des
   Verfassungsgerichtes http://www.bundesverfassungsgericht.de, bei der
   Urteilsverkündung. Geklagt hatten zwei Eckkneipenbesitzer aus Berlin und
   Tübingen sowie ein Heilbronner Discothekenbetreiber. Sie sahen sich
   aufgrund der bestehenden Gesetze diskriminiert.

   Die Karlsruher Richter beauftragten die Landesparlamente bis zum 31.
   Dezember 2009 Neuregelungen beim Nichtraucherschutz auf den Weg zu
   bringen. Dabei ließen sie zwei mögliche Schlagrichtungen offen. Die erste
   wäre ein generelles Rauchverbot für alle Lokalitäten. Oder in den
   Gesetzen werden auch für Eckkneipen, Clubs und Discotheken
   Sonderregelungen verankert. "Damit könnten die Kneiper schnell vom Regen
   in die Traufe kommen", ist sich Isensee sicher. Denn juristisch könne
   dies bedeuten, dass ab Anfang 2010 überhaupt nicht mehr in
   gastronomischen Einrichtungen geraucht werden darf. Doch räumt er noch
   strikteren Nichtraucherschutzgesetzen keine Chance ein. "Das wäre
   politischer Selbstmord und das wird keine Landesregierung machen. Das
   sehr strenge Nichtraucherschutzgesetz hat der CSU bei den letzten
   Kommunalwahlen schon erhebliche Verluste eingebracht, sodass es schnell
   wieder abgeändert wurde", sagt der Verfassungsrechtler. Erste Reaktionen
   aus der Politik ließen auch nicht lange auf sich warten. So erklärte
   Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin, Gerlinde Kuppe, dass sie es für
   einen Fehler hält, dass der Nichtraucherschutz nicht bundeseinheitlich
   und ohne Ausnahmeregelungen gestaltet worden sei. "Deutschland hat sich
   also einmal mehr mit komplizierten Regelungen ein Bein gestellt", so
   Kuppe.

   Der Bonner Jura-Professor kritisierte das höchste deutsche Gesetz in
   einem weiteren Punkt: "Was hier vom Bundesverfassungsgericht gemacht
   wurde, ist eine ökologische Zwangserziehung der Bevölkerung." Seiner
   Meinung nach, werden hier nicht nur die Wirte in ihrer Berufsfreiheit
   eingeschränkt, sondern auch die Raucher in ihren Grundrechten. Einer
   potentiellen Klage von Rauchern, die jetzt ihr Grundrecht auf freie
   Entfaltung der Persönlichkeit einklagen wollen, schob Isensee aber einen
   Riegel vor. "Das wird nicht klappen, denn das Verfassungsgericht würde
   sich immer auf das heutige Urteil berufen." Gespannt erwartet er nun
   jedoch, wie sich die Hüter der Verfassung zukünftig in der Frage des
   Gesundheitsschutzes positionieren werden. "Das könnte erst der Anfang
   sein. Denn wenn man den Gesundheitsaspekt so hoch ansiedelt, dann könnte
   man juristisch auch das Rauchen in der eigenen Wohnung oder im privaten
   Pkw verbieten", erklärt der überzeugte Nichtraucher Isensee.

   Als Begründung für ihr Urteil führten die Verfassungsrichter an, dass der
   in Artikel drei verankerte Gleichheitsgrundsatz in den beanstandeten
   Gesetzen nicht genug Berücksichtigung findet. Denn diese legen fest, dass
   in Restaurants mit mehr als einem Gastraum geraucht werden darf, in
   Einraumkneipen und Discotheken jedoch nicht. Als Begründung war immer
   angeführt worden, dass man sowohl Besucher als auch Mitarbeiter vor den
   Folgen des Passivrauchens schützen wolle. Die Beschwerdeführer monierten
   in ihrer Klage hingegen, dass die Ausnahmeregelungen für größere Betriebe
   wettbewerbsverzerrend wären und die wirtschaftliche Existenz von
   Einraumgaststätten gefährdeten. Denn manch eine Eckkneipe hat 70 Prozent
   Raucher als Stammkunden. "Zwar ist das Urteil erst einmal nur für die
   beiden Bundesländer bindend, wird aber Signalwirkung für alle
   Bundesländer haben", sagt Isensee. Denn dort gelten ähnliche Gesetze wie
   in Berlin und Baden-Württemberg. Vorläufig gilt, dass die aktuellen
   Regelungen formell in Kraft bleiben, doch darf mit sofortiger Wirkung
   wieder in Kneipen geraucht werden, die kleiner als 75 Quadratmeter sind,
   zu denen unter 18-Jährige keinen Zutritt haben oder in denen kein
   zubereitetes Essen angeboten.

   Seit 1. Juli 2008 gilt das Nichtraucherschutzgesetz flächendeckend in
   Deutschland. Im vierten Quartal 2007 klagten Kneipen und Discos in
   Bundesländern mit Rauchverbot im Vergleich zum Vorjahresquartal über
   einen Umsatzrückgang um 14 Prozent. In Nordrhein-Westfalen hingegen, wo
   das Rauchverbot zum Zeitpunkt der Erhebung noch nicht galt, sank er im
   Schnitt um 8,8 Prozent.

Jutta

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Rauchen in Deutschland: Chance für ein „absolutes“ Rauchverbot
« Antwort #4 am: 05. August 2008, 00:52 »

„Ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten und Diskotheken ist verfassungsgemäß – das hat das höchste deutsche Gericht in nicht zu überbietender Klarheit kundgetan. Nun hat der Gesetzgeber die Pflicht, im Sinne des Nichtraucherschutzes für ein einheitliches Rauchverbot in allen Bundesländern zu sorgen. Einen Flickenteppich unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen darf es nicht mehr geben“, fordert Rudolf Henke, Vorsitzender des Ausschusses „Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation“ der Bundesärztekammer (Quelle: BÄK >>> Pressemitteilung v. 30.07.08).

Das Statement der BÄK verwundert nicht, zeichnete diese sich doch in den letzten Monaten durch ein besonderes gesundheitspädagogisches Engagement aus, dass nicht selten in einem unverfrorenen Paternalismus mündet. Hiervon scheint auch Rudolf Henke nicht ausgenommen, wenn er meint, der Gesetzgeber habe nunmehr die Pflicht, für ein einheitliches Rauchverbot Sorge zu tragen. Dem ist mitnichten so und hier mag nochmals ein intensives Lesestudium der Entscheidung anbefohlen sein. Dem Gesetzgeber obliegt ein Gestaltungsraum, den er unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten ausüben kann und im Übrigen auch ausüben sollte.

Der ehemalige Vizepräsident des BVerfG, Winfried Hassemer hat es letztlich auf den Punkt gebracht: Er glaubt, dass diejenigen Leute, die gegen das Rauchen agitiert haben, sehr erfolgreich waren! Im Kern geht es aber wohl letztlich ganz generell um die „Ächtung der Droge“ und das perspektivisch überhaupt nicht mehr geraucht werde. „Es hat keinen Sinn, radikal zu sein“, so Hassemer in seinem Interview mit Marietta Slomka (heute journal v. 30.07.08 – ZDF-Mediathek) mit Blick auf die Frage, ob es denn nicht auch Sinn mache, bei dem interessanten Stichwort „Alkohol“ hier auch für ein konsequentes Verbot einzutreten. Insgesamt plädiert er für eine ausgewogene Regelung („Mittelhöhe“) und auf die Frage, ob es ein Recht auf „Unvernunft“ gäbe, hat er dies völlig zu Recht bestätigt.

In diesem Sinne sollten sich also auch die BÄK und einige Landesärztekammern bei ihren allgemeinpolitischen Voten bescheiden und nicht eine „Pflicht“ anmahnen, die in dieser Radikalität verfassungsrechtlich nicht gefordert oder geboten ist. Es ist völlig zureichend, wenn die Kammern vor den Gefahren des Rauchens und des Passivrauchens warnen und im Übrigen an die Selbstverantwortung der (künftigen) Patienten appellieren. Im Übrigen sei bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber es durchaus in der Hand hat, über den Aspekt des Gefahrenschutzes hinaus ein Modell zu favorisieren, dass zugleich auch den Aspekt der Handlungsfreiheit eines jeden Einzelnen berücksichtigt. Sofern das „Übergangsmodell“ zum Regelmodell erklärt werden würde, bliebe es ferner jedem potentiellen Kunden vorbehalten, selbst zu entscheiden, ob er eine Rauchergaststätte zu betreten gedenkt.
Die damit verbundene generelle Kennzeichnungspflicht weist in einen Weg in die richtige Richtung: alles Andere wäre m.E. eine unerträgliche staatliche Bevormundung und es steht zu befürchten an, dass der Staat sich dann weiterer Betätigungsfelder annimmt, die sich förmlich aufdrängen und im Übrigen auch von den Ärztekammern propagiert werden.

Lutz Barth

IQB - Lutz Barth
Debstedter Str. 107, 27607 Langen
Tel. 04743 / 278 001
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:

Dietmar E.

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Rauchen in der Schweiz wird (ebenfalls) zur Farce
« Antwort #5 am: 13. August 2008, 00:25 »

Regierung macht Rückzieher

ZÜRICH – Die Zürcher Regierung will kein totales Rauchverbot in Beizen.
Damit wird die Luft für die Initiative der Lungenliga dünner.

Für die Zürcher Lungenliga ist klar: Zürcher Restaurants sollen rauchfrei werden. Ihre Volksinitiative kam denn auch sehr rasch und deutlich zustande. Am 28. September kommt die Vorlage bereits an die Urne. Die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» verlangt ein generelles Rauchverbot in Restaurants, geraucht werden dürfte nur noch in separaten, nicht bedienten Fumoirs.

Zuerst machte sich auch die Kantonsregierung für die Vorlage stark. Doch nun senden die Politiker andere Rauchzeichen aus: Die Zürcher Regierung lehnt das Begehren ab. Und lanciert stattdessen einen Gegenvorschlag.

Regierungssprecherin Susanne Sorg bestätigte einen entsprechenden Bericht der «NZZ»: Man sei zum Schluss gekommen, dass das generelle Verbot für kleine Betriebe zu einschränkend wäre.

Der Gegenvorschlag des Parlaments, für den die Regierung mittlerweile eintritt, sieht vor, dass Wirte kleiner Beizen (bis 35 Plätze) selber entscheiden können, ob sie ein Nichtraucher- oder Raucherlokal sein wollen. Grössere Lokale müssen abgetrennte Raucherräume anbieten, oder die Raucher vor die Tür schicken.

http://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/rauchverbot-gilt-nicht-fuer-alle-97716

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ST. GALLEN – Für die Lungenliga, Krebsliga und Ärztegesellschaft ist das Rauchverbot im Kanton St. Gallen ein fauler Kompromiss. Sie fordern einen umfassenden Schutz und lancieren eine Volksinitiative. Ein Dorn im Auge ist den Initianten vor allem die Ausnahmeregelung. Ist ein Umbau für einen Restaurant-Besitzer nicht möglich oder unzumutbar, kann die Standortgemeinde eine Ausnahmebewilligung erteilen. Die Initiative fordert die Streichung dieser Ausnahmeregelung. Das Rauchen in separaten Raucherräumen, sogenannten Fumoirs, wollen auch die Initianten weiterhin erlauben. Das Restaurant-Personal soll aber geschützt werden, indem die Gäste in Fumoirs nicht mehr bedient werden dürfen. (SDA/zum)

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"Zu meiner Zeit gab es Dinge, die tat man, und Dinge, die man nicht tat, ja, es gab sogar eine korrekte Art, Dinge zu tun, die man nicht tat." (Sir Peter Ustinov)

Dietmar E.

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Rauchen in Deutschland bzw. Schottland bzw. Montana und Indiana/USA
« Antwort #6 am: 13. August 2008, 00:30 »
30.07.2008

Karlsruhe kippt Rauchverbot

Gefährliche Rauchzeichen

von Thomas Trösch

Während in Deutschland noch über Rauchverbote gestritten wird, profitieren unsere europäischen Nachbarn bereits von den positiven Folgen rauchfreier Kneipen. Die Erfahrungen aus Ländern, in denen ein Verbot bereits wirksam ist, sind eindeutig - und wissenschaftlich untermauert.

DÜSSELDORF. Gäbe es ein Bundesverfassungsgericht, das mit Medizinern besetzt ist, die Entscheidung über Rauchverbote in Gaststätten und Diskotheken wäre eindeutig. Gleich mehrere wissenschaftliche Studien haben in den vergangenen Jahren die gesundheitsfördernde Wirkung von Rauchverboten bestätigt. Besonders bei der Zahl der Herzinfarkte zeigten sich dabei schnell messbare Erfolge.

So sank in Helena im US-Bundesstaat Montana die Zahl der Herzinfarkte um 40 Prozent, nachdem im Jahr 2002 das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und am Arbeitsplatz untersagt worden war. Nach Aufhebung des Verbots durch ein Gericht stieg die Infarktrate wieder an. Auch in Italien, wo Forscher die Region Piemont mit etwa vier Millionen Einwohnern genauer unter die Lupe nahmen, ließ sich ein entsprechender Zusammenhang nachweisen: Um elf Prozent ging hier die Zahl der Herzinfarkte zurück, nachdem Anfang 2005 Zigaretten aus Gaststätten und öffentlichen Gebäuden verbannt worden waren.

In Schottland ließ ein 2006 verhängtes Rauchverbot die Infarktrate innerhalb eines Jahres um bis zu 20 Prozent sinken. Und auch in Frankreich verzeichneten die Krankenhäuser einen deutlichen Rückgang der Infarktpatienten, seit Raucher hier in Restaurants und Hotels auf die geliebte Gauloises verzichten müssen.


Besonders interessant sind die Zahlen überall dort, wo die Forscher zwischen aktiven Rauchern und Passivrauchern unterschieden: Hier konnten die Wissenschaftler stets nachweisen, dass Nichtraucher deutlich stärker von einem Rauchverbot profitierten. Im extremsten Fall – eine Untersuchung im US-Bundesstaat Indiana aus dem Jahr 2007 – sank die Zahl der Infarkte bei Nichtrauchern um fast 60 Prozent, während sie bei Rauchern nahezu unverändert blieb.

Was solche Werte für Deutschland bedeuten, zeigt ein Blick auf die Statistik:
Von den gut 3000 Menschen hierzulande, die jedes Jahr an den Folgen von Passivrauchen sterben, fallen nach Berechnungen des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg rund zwei Drittel einer koronaren Herzerkrankung zum Opfer – also einer Verengung der Herzkranzgefäße, die zum Herzinfarkt führt.

Um etwa 25 Prozent, so legen die einschlägigen Untersuchungen nahe, erhöht sich das Risiko für Nichtraucher, eine koronare Herzerkrankung zu erleiden, wenn sie Passivrauch ausgesetzt sind. Denn der Rauch vom Nebentisch enthält mehr als 4800 verschiedene Substanzen, darunter Blausäure, Arsen, Cadmium und das radioaktive Isotop Polonium 210. Und diese Substanzen verschwinden nicht, wenn der Rauch verzogen ist: Als Ablagerungen auf Möbeln und Wänden bildet der „kalte“ Rauch eine dauerhafte Gefahrenquelle.

Etwa 70 der im Tabakqualm enthaltenen Substanzen gelten als Krebs erregend oder stehen zumindest im Verdacht darauf. Als ein Hauptauslöser für Herzinfarkte gilt das Kohlenmonoxid, das Raucher ebenso wie Nichtraucher über den Tabakrauch aufnehmen. Es verändert den Sauerstofftransport im Blut und beeinflusst die Blutgerinnung, was die Gefahr von Thrombosen erhöht. Und auch die Feinstaubbelastung ist in Räumen, in denen geraucht wird, deutlich erhöht: In Italien sank der Wert in Innenräumen von 119 Mikrogramm pro Kubikmeter vor dem Rauchverbot binnen Jahresfrist auf 43 Mikrogramm.

Aus medizinischer Sicht, das verdeutlichen diese Beispiele, gibt es wenig, was gegen ein umfassendes Rauchverbot spricht. Inwieweit sich nach der Karlsruher Entscheidung auch der deutsche Gesetzgeber diese Sicht zu Eigen machen, muss sich erst noch erweisen.

« Letzte Änderung: 13. August 2008, 12:17 von Dietmar E. »
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hilde

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Nicht Rauchen als Gesundheitsvorsorge
« Antwort #7 am: 13. August 2008, 14:27 »
Gesundheit: Neue Studien belegen Erfolge konsequenter Nichtraucherschutz-Politik
Utl.: deutlicher Rückgang von Herzkrankheiten und Atemwegsproblemen -
keine negativen ökönomischen Effekte für die Gastronomie


Wien (OTS) - Erneut hat eine medizinische Studie belegt, dass in
Ländern mit absolutem Rauchverbot schon bald nach dessen Einführung
signifikante Gesundheitsverbesserungen erzielt werden können. Darauf
weist heute die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) hin. So berichtet
das renommierte "New England Journal of Medicine" in seiner Ausgabe
Ende Juli (Volume 359:482-491, July 31,2008, Nr.5) , dass in
Schottland die Zahl der Spitalseinweisungen wegen akuten
Koronarsyndroms seit März 2006 um 17 Prozent zurück gegangen ist.
Damals war ein absolutes Rauchverbot in geschlossenen öffentlichen
Räumen eingeführt worden. Die Zahl der Spitalseinweisungen wegen
dieses Herzproblems nahm danach rapide von 3235 auf 2684 ab. Ähnliche
Ergebnisse wurden in den zurückliegenden Jahren auch für andere
Länder, etwa Italien, publiziert.

Fast gleichzeitig berichtete die ebenso renommierte und weltweit
bekannte Fachzeitschrift "The Lancet" in ihrer Juliausgabe (Vol 9)
über wissenschaftliche Evidenzen, dass konsequente
Nichtraucherschutz-Politik zu eklatanten Gesundheitsverbesserungen
für die Bevölkerung führt. So ist laut einer aus 17 Nationen
zusammengesetzten Arbeitsgruppe der Internationalen Agentur für
Krebsforschung (IARC), Lyon, aufgrund der Forschungslage erwiesen,
dass gesetzliche Rauchverbote die Rate tödlicher Herzerkrankungen
reduzieren und die Raucherquote bei Erwachsenen durch rauchfreie
Arbeitsplätze zurückgeht. Gleichfalls reduzieren laut IARC eine
Politik der Rauchfreiheit und Regeln für rauchfreie Wohnungen auch
den Tabakkonsum von Jugendlichen. Auch Passivrauchen geht durch
entsprechende Vorgaben zurück. Evidenzen gebe es auch für die
Tatsache, dass Rauchverbote zu keinen Geschäftsverlusten in der
Gastronomie führten.

Wörtlich heißt es im "Lancet"-Artikel unter anderem: "Durch die
Politik der Rauchfreiheit konnte die Gesundheit und Produktivität von
Beschäftigten verbessert und die Zahl der Versicherungskosten, Kosten
für Reinigung, Instandsetzung und mögliche Rechtsstreitigkeiten
gesenkt werden. Eine Politik genereller Rauchfreiheit hatte netto
keinen negativen ökonomischen Effekt für Restaurants und Bars. Es
gibt ausreichende Evidenzen, dass eine Politik der Rauchfreiheit die
Konjunktur der gastronomischen Industrie nicht einschränkt." In den
meisten der weltweit publizierten Studien zu den Effekten genereller
Rauchverbote seien auch schnelle Verbesserungen von Atemwegsproblemen
oder sensorischer Einschränkungen beobachtet worden.
ArbeitnehmerInnen hätten jedenfalls auch davon profitiert.

Rückfragehinweis:
   Pressestelle der
   Österreichischen Ärztekammer
   Tel.: (++43-1) 513 18 33

Tanja

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Gesundheitsausgaben erheblich gesunken

26.08.08 - Anti-Rauch-Programme und höhere Besteuerung von Tabak haben in Kalifornien seit 1989 rund 86 Milliarden US-Dollar Gesundheitskosten eingespart. Forscher verglichen die Entwicklung der Gesundheitsausgaben in dem Westküstenstaat mit 38 anderen US-Staaten, in solche Maßnahmen keine große Rolle spielten.
Im Untersuchungszeitraum von 1989 bis 2004 wurden in Kalifornien nach Einführung umfassender Programme gegen das Rauchen 3,6 Milliarden Schachteln Zigaretten weniger verkauft, berechneten Forscher um Stanton Glantz von der Universität in San Francisco (UCSF). Dies bedeutete 9,2 Milliarden Dollar (6,2 Milliarden Euro) Verlust für die Tabakindustrie.

Gleichzeitig sanken jedoch die Ausgaben im Gesundheitswesen, von Krankenhauskosten bis Arzneimittel, mit jedem Jahr kontinuierlich. 2004 betrugen sie 7,3 Prozent. Die Forscher schätzen, dass die Gesundheitskosten in Kalifornien damit insgesamt um 28 bis 151 Milliarden Dollar niedriger lagen, als ohne Anti-Rauch-Programme zu erwarten gewesen wäre. Mit mehr als 36 Millionen Menschen ist Kalifornien der bevölkerungsreichste US-Staat.

Investitionen in Anti-Rauch-Kampagnen zahlen sich 50-fach aus

Die Forscher verweisen auf die hohe "Rendite" der Stop-Smoking-Programme, die mit einer vergleichsweise geringen Summe von 1,8 Milliarden Dollar gefördert wurden. Bei Gesamteinsparungen im Gesundheitswesen in Höhe von 86 Milliarden Dollar, dem wahrscheinlichsten Wert in der Studie, zahle sich diese Investition 50-fach aus.
Die Werbespots des 1989 eingeführten staatlichen "Tobacco Control"-Programms zielen vor allem auf erwachsene Raucher ab - mit dem Ziel, Nikotingenuss als gesellschaftlich nicht akzeptabel darzustellen.

Glantz und seine Kollegen merken kritisch an, dass die Regierungen trotz hoher Tabaksteuereinnahmen und Millionenabfindungen nach gerichtlichen Vergleichen mit den Tabakkonzernen nur ein kleines Budget für Anti-Rauch-Programme zur Verfügung stellen. Durch größere Kampagnen könnten die Gesundheitskosten "schnell um Hunderte von Milliarden Dollar" gesenkt werden, meinen sie.

 "PLoS Medicine"

Werner

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Viel zu wenig .........
« Antwort #9 am: 20. September 2008, 14:13 »
Presse: Zigaretten sollen in Frankreich zehn Prozent teurer werden

Paris – Die französische Regierung will einem Zeitungsbericht zufolge erneut den Preis für Zigaretten erhöhen. Dies solle rund 500 Millionen Euro in die Haushaltskasse spülen, berichtete die Tageszeitung „Le Parisien“ am Freitag. Der Zoll - der dem Haushaltsministerium untersteht - habe die Tabakhersteller diese Woche über den Plan in Kenntnis gesetzt. Das Wirtschaftsministerium bestätigte die Angaben auf Anfrage zunächst nicht.

Derzeit streiche der Staat in Form von Steuern 80 Prozent des Zigarettenpreises ein, hieß es in der Zeitung. Eine Preiserhöhung von zehn Prozent würde bei einem durchschnittlichen Preis von fünf Euro pro Schachtel etwa 50 Cent ausmachen. Vergangenes Jahr waren Zigaretten in Frankreich sechs Prozent teurer geworden. © afp/aerzteblatt.de

Dietmar E.

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Rauchen - andrea.kdolsky@bmgfj.gv.at - erwin.buchinger@bmsk.gv.at
« Antwort #10 am: 16. Oktober 2008, 21:43 »

andrea.kdolsky@bmgfj.gv.at

 Cc : erwin.buchinger@bmsk.gv.at ; liana.kolm@bmgfj.gv.at ; wilhelm.molterer@bmf.gv.at


 Sehr geehrte Frau Ministerin Kdolsky,

 Als Präsident der Arbeitsgruppe, die für die Vorbereitung, Umsetzung und Auswertung der Massnahme für den Schutz der Personen vor den gesundheitlichen Risiken des Passivrauchens in öffentlichen und Arbeitstellen in Frankreich zuständig ist, erlaube ich mich Ihnen hiermit zu schreiben.

Unsere Arbeitsgruppe besteht u.a. aus den representativen Berufsorganisationen der Horeca und der Gesundheit (S.u.) und handelt im Auftrag des französischen Gesundheitsministeriums.

Mir ist bekannt, dass sich die Republik Österreich gegenwärtig mit dieser wichtigen Frage beschäftigt. Da Österreich sowie Frankreich den Artikel 8 des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauches ratifiziert hat, der besagt, dass “wissenschaftliche Untersuchungen eideutig bewiesen haben, dass Passivrauchen Tod, Krankheit und Invalidität verursacht”, möchte ich Ihnen hiermit, drei Monate nach der Einführung des absoluten Rauchverbotes in allen Arbeits- und öffentlichen Stellen inkl. Horeca am 1. Januar 2008, einige unserer ersten wesentlichen Ergebnisse kurz mitteilen. Diese wurden von uns auch innerhalb einer gemeinsamen Pressekonferenz am 1. April 2008 vorgestellt.

Diese Hauptergebnisse sind:

Zu den gesundheitlichen Aspekte:

 Ein Absinken um 15% der Anzahl der Herzinfakte im Zeitraum Januar + Februar 2008 im Vergleich zur selben Zeitspanne in 2007 wurde festgestellt. Diese Abfallstendenz ist allerdings in den kommenden Wochen und Monaten zu bestätigen. Dennoch ist sie mit ähnlichen Beobachtungen in der Region von Turin und in Rom (- 11%), Irland (- 14,5%) und Schotland (- 17%) konsistent. Bestätigt sich der Trend, sollte die Anzahl der Herzinfakte in Frankreich im Jahr 2008 im Vergleich zu 2007 um ca. 10.000 Ereignisse fallen. Der Artikel von Herrn Dr. Pr. Daniel Thomas (01.04.2008.) (anbei an 1. Position) (sowie die Seiten 5 und 7 des Horeca-Branchenführers “Sortez du brouillard !” (“Raus aus dem Nebel!”) aus Dezember 2007 (anbei an 2. Stelle)) liefert Erläuterungen hiezu.

Zu den wirtschafltichen Aspekte, spezifisch den Teil “Cafés und Gaststätte” des Horeca-Bereiches betreffend:

 (S. Dokumente von Herrn Dr. Pr. Serge Vendemini, Wirtschaftsexperte für das Institut für die Entwicklung der Cafés und Gaststätte (Institut pour le développement des cafés et cafés – brasseries (IDCCB)), jeweils an 3. und 4. Pos. anbei.)

Ein leichtes Absinken um 3 bis 4% des Umsatzes der Cafés und Gaststätte in Januar und Februar 2008 (im Vergleich zur selben Zeitspanne in 2007), das tatsächlich auf das Inkrafttreten des absoluten Rauchverbots zurückzuführen ist, wurde festgestellt. Hinzu kommt ein weiteres, zusätzliches Absinken in dieser Zeitspanne, und zwar um 3 bis 5%, das seinerseits auf die allgemein schlechte Konjunktur (Absinken der Kaufkraft) zurückzuführen ist. Die beiden Effekte summieren sich ungünstigerweise auf - 6% bis - 9% (S. Erläuterungen und Begründungen anbei).

Dennoch: Cafés und Gaststätte, die ein dynamisches, differenziertes, qualitatives und diversifiziertes Angebot aufweisen (z.B.: breite, qualitative und originelle Getränkekarte, Angebot von Speisen (und dieses möglichst zeitgenössisch und gesund getan), originelle Animationen,…), nutzen die Reform auch von der ökonomischen Perspektive unmittelbar positiv aus (allerdings nicht in allen Fällen ganz im ausreichenden Masse, um alle negativen Effekte der derzeitigen allgemein schlechten Konjunktur vollständig zu löschen).

Cafés, die ein enges, wenig qualitatives, wenig differenziertes und preislich nicht angepasstes Angebot aufweisen und die ggf. überhaupt keine Speisen anbieten,…, leiden hingegen geschäftlich oft sowohl an dem Effekt des Inkrafttretens der Reform als auch an der schlechten Konjunktur (sowie an der Schwäche ihrer Initiative).

Es wird erwartet, dass der insgesamt gemässigte, teilweise negative wirtschaftliche Effekt, der auf das Inkrafttreten des absoluten Rauchverbots am 01.01.2008 zurückzuführen ist (S.o.), in den kommenden Wochen ganz verschwindet. Die Effekte der allgemein schlechten Konjunktur sollten dennoch leider bestehen.

Eine Lehre aus der französischen Erfahrung könnte sein: Ein gesetzlicher Rahmen mit absolutem Rauchverbot stellt auch unter dem wirtschaftlichen Gesichtspunkt eine unmittelbar gute Bedingung dar (in der Relation, da derzeitiger Kontext = allgemein schlechte Konjunktur…), soweit sich die Lokale, auch angebotsmässig,…, vorbereiten (S. oben: Cafés und Gaststätte, die ein dynamisches, differenziertes, qualitatives und diversifiziertes Angebot aufweisen, nutzen die Reform auch geschäftlich unmittelbar positiv aus). Deshalb könnte eine zeitige fachliche Kommunikation, die nicht nur gründliche, gesundheitliche und juristische Informationen (äusserst wichtig), sondern auch vertiefte geschäftspolitische Verkaufsaspekte eingliedert, empfehlenswert sein.

 Innerhalb des Horeca-Bereiches wurde der Unterbereich “Restaurants” im Gegensatz zum Unterbereich “Cafés und Gaststätte” (S.o.) soweit noch nicht im Detail analysiert. Dass sich die Analyse soweit auf die Cafés und Gaststätte konzentriert hat, lässt sich dadurch erklären, dass in Frankreich schon seit mehreren Monaten, und zwar vor dem 01.01.2008, der generelle Konsens herrschte, der absolute Rauchverbot sei für die Restaurants auf alle Fälle eine erfreuliche Nachricht, sowohl für den Schutz der Gesundheit der Personen (Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Kunden) und die juristische Sicherheit der Arbeitgeber natürlich, als auch für die ökonomische Entwicklung des Sektors und selbstverständlich die Qualität der Gastronomie. Erste, allerdings beschränkte Zahlen, tendieren soweit, dieses zu bestätigen.

Zu den ersten gesundheitlichen und ökonomischen Ergebnisse finden Sie bitte anbei an 5. Stelle ebenfalls einen Artikel des 2.04.2008 aus der Tageszeitung für Wirtschaft “Les Échos”.

Zum Schluss kurz zu zwei in den vergangenen Jahren in Frankreich häufig diskutierten Punkte:

- Zum Vorschlag « Halbe-Halbe » (« getrennte » Bereiche,…): Die Erfahrungen der damaligen französischen Verordnung von 1992 sowie auch des relativ neuen spanischen Gesetzes,…, zeigen, dass solche “Halbe-Halbe”-Vorrichtungen Personen am Arbeitsplatz nicht schützen (Z.B. in der Gastronomie: Kellner müssen sich überall in einem Lokal bewegen (können),…), Kunden auch nicht schützen (Rauch ’’bewegt’’ sich ebenfalls überall in einem Lokal,…), Unklarheiten (“Wo genau darf man rauchen, wo nicht?”,…) und Wettbewerbsverzerrungen schaffen (“Meine rauchenden Kunden werde ich bestimmt verlieren, wenn ich in meinem Lokal das Rauchen verbiete und mein Nachbar tut es nicht…?!”).

- Zum Argument “Unternehmensfreiheit”: Laut der internationalen Arbeitskonvention von 1974 sowie einer europäischen Direktive von 1989 wird der “Unternehmensfreiheit” insoweit (u.a.) eine Grenze gesetzt, als Arbeitnehmer einem vermeidbaren Risiko, das ihre Gesundheit bzw. Sicherheit bedroht, nicht ausgesetzt werden dürfen. (Es wird davon ausgegangen, dass Passivrauchen ein vermeidbares Risiko darstellt, da es möglich ist, nicht zu rauchen (oder nach draussen zu gehen, um zu rauchen)).

Dieses Argument, was das Publikum betrifft, mag schwächer, dennoch auch nicht unfundiert sein. - Hat ein Unternehmer die “Freiheit”, ein Lokal mit Asbest zu bauen, und Arbeitnehmer - und gar Publikum - aufzunehmen, selbst wenn er diese darüber informiert, dass sie dem Asbest ausgesetzt sind…? –

Ich stehe Ihnen jederzeit für Fragen und allfällige Erläuterungen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,

Dr. Pr. Yves Martinet

Präsident der Arbeitsgruppe « Rauchverbot »

Tel. + 33 1 55 78 85 10

y.martinet@chu-nancy.fr

Groupe de travail projet « Lieux de travail, lieux accueillant du public sans tabac » confié par la Direction générale de la santé

avec la participation de l’Institut national du cancer (INCa)

et de l’Institut national de prévention et d’éducation pour la santé (INPES)

Comité national contre le tabagisme (CNCT), organisation de coordination

119 r. des Pyrénées – 75020 Paris – T. 01/ 55788510 – F. 01/ 55788511

Institut pour le développement des cafés et cafés – brasseries (IDCCB)
Syndicat national de l’alimentation et de la restauration rapide (SNARR)
Syndicat national des discothèques et lieux de loisirs (SNDLL)
Syndicat national des hôteliers, restaurateurs, cafetiers et traiteurs (Synhorcat)
Syndicat national de la restauration publique organisée (SNRPO)
Syndicat national de la restauration thématique des chaînes (SNRTC)
"Zu meiner Zeit gab es Dinge, die tat man, und Dinge, die man nicht tat, ja, es gab sogar eine korrekte Art, Dinge zu tun, die man nicht tat." (Sir Peter Ustinov)

Dietmar E.

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Rauchverbot im Tessin ist erfolgreich, aber ........
« Antwort #11 am: 27. Oktober 2008, 16:59 »
Raucherverbot im Tessin ist erfolgreich

17.9.2008

Das im Tessin vor knapp zweieinhalb Jahren eingeführte Rauchverbot im Gastgewerbe
hat sich laut einer Studie positiv auf die Gesundheit der Angestellten ausgewirkt.

Die Akzeptanz der Gäste sei grundsätzlich positiv, hiess es. Das Rauchverbot hat sich
als wirksames Instrument zur Bekämpfung des Passivrauchens bewährt, wie das
Tessiner Gesundheitsamt bekannt gab.

Nicht verbessert habe sich dagegen das Verhalten der im Gastgewerbe tätigen Raucher. So seien
diese nicht motiviert, mit dem Rauchen aufzuhören und würden eher mehr rauchen
und ihre Arbeit dafür öfter unterbrechen.
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Geri

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Frankreichs Tabakwerbeverbot
« Antwort #12 am: 24. März 2009, 16:48 »

Ausland Frankreichs Tabakwerbeverbot verstößt nicht gegen Pressefreiheit

Straßburg – Mit seinen strengen Regeln gegen Tabakwerbung in Zeitungen und Zeitschriften verstößt Frankreich laut einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs nicht gegen die Pressefreiheit. Die Richter wiesen am Donnerstag eine Klage zweier französischer Verlage ab. In Frankreich waren die Verlage zu hohen Geldbußen verurteilt worden, weil sie in ihren Zeitschriften Fotos des Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher mit dem Logo einer Zigarettenmarke veröffentlicht hatten.

http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35677

Richi

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Rauchen in den USA, haha
« Antwort #13 am: 05. April 2009, 19:09 »
Eernziel Nichtrauchen

DIE ZEIT, Ausgabe 15, 1988

Franke Hartmann | © DIE ZEIT, 08.04.1988 Nr. 15

Gesetze und Fitrießwahn halten die Amerikaner vom Rauchen ab

Bürgermeister Ed Koch, seit 36 Jahren streitbarer Nichtraucher, hat sich durchgesetzt: Seit elf Monaten darf in seiner Stadt New York per Dekret nicht mehr geraucht werden. Wer sich in öffentlichen Gebäuden wider besseres Wissen eine Zigarette ansteckt, muß zwei Wochen in den Knast oder 250 Dollar zahlen.

New York ist keine Ausnahme: In über vierzig US-Staaten und mehr als achthundert Städten gelten • ähnliche Bestimmungen. Wohl kaum eine Gesellschaft hat ihre Lebensgewohnheiten in puncto Rauchen so durchgreifend geändert wie die amerikanische. Vor zwei Jahren wurde es amtlich: Dr. C. Everett Koop, der oberste Mediziner der nationalen Gesuridheitsbehörde, kam in einem vielfach angezweifelten Report über die gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens zu dem Schluß, daß zwischen 500 und 5000 nichtrauchende Amerikaner alljährlich an Lungenkrebs sterben, weil sie unweigerlich den Qualm von Rauchern einatmen. Amerikas Nichtraucher liefen Sturm gegen die Tabakfreunde: In vielen Wohnungen dürfen Gäste nicht mehr rauchen, Entrüstung rufen Raucher auf der Straße hervor und in Verbotszonen wird , ihnen die Zigarette schlichtweg aus dem Mund geschnippt. In Los Angeles kulminierte die Militanz amerikanischer Nichtraucher vor drei Jahren, als ein Nichtraucher einen 23jährigen, der seine Zigarette nicht ausmachen wollte, in einem Bus erstach.

Mehr als die Hälfte aller amerikanischen Unternehmen haben in den letzten Jahren ihren Angehörigen das Rauchen verboten - Zuwiderhandlungen können den Arbeitsplatz kosten. Beim Militär dürfen Rekruten seit zwei Jahren nicht mehr zum Glimmstengel greifen. Von Leinwand und Bildschirmen lacht eine nikotin freie Brave New World a la Dallas und Denver.

Noch in den sechziger Jahren rauchten in den USA 53 Prozent der Männer und 34 Prozent der Frauen. Risikofreude, Unabhängigkeit und Selbstbestimmung fanden damals in der Zigarette ihr Symbol. Doch inzwischen ist der amerikanische Traum, immer den Superlativ verkörpern zu wollen, mit neuen Leitbildern besetzt. Ewige Gesundheit und Fitneß bis ins Greisenalter sind heute die gesellschaftlichen Werte, die Amerika süchtig machen. Nirgends fasten und joggen so viele Menschen so fanatisch wie in den USA. Nirgends ist das Verlangen besessener, Body und Soul gesund zu trainieren. Nur in diesem Zusammenhang ist zu verstehen, daß Wissenschaftler mit Gesündheitsstatistiken, daß Unternehmer mit Verhaltenstraining und der Staat mit Eingriffen in die Persönlichkeitssphäre bei den Amerikanern offene Türen einrennen.

So kommt es, daß Ärzte sich öffentlich und unter Berufung auf den hippokratischen Eid weigern, rauchende Patienten zu kurieren; daß ein Gipshersteller aus Chikago mit regelmäßigen Lungentests bei seinen Angestellten kontrollieren darf, ob sie zu Hause dem Nikotin frönen.

Die amerikanische Antismoking- Werbung - ob die compütersimulierte Aufnahme eines rauchenden Fötus oder der Fernsehspot des vom Tode gezeichneten Yul Brunner - präsentiert kaum zu überbietende Geschmacklosigkeiten.

 Offensichtlich haben sehr viele Amerikaner und Amerikanerinnen den heuen Trend gelernt. Ihr Raucheranteil liegt heute mit 30 Prozent unter dem der zwölf Mitgliedsstaaten der EG (37 Prozent). Die Tabakkonzerne Philip Morris  und Reynolds haben, um wirtschaftlichen Einbrüchen zu entgehen, bereits mit einer neuen Strategie aur den amerikanischen Gesundheitswahn reagiert: Sie verkaufen inzwischen auch Lebensmittel und Getränke. Bis zum Jahr 2000 soll es in den Vereinigten Staaten laut Sufgeon General Koop keine Raucher mehr geben. In der Bundesrepublik fallen staatliche Antiraucher-Kampagnen nicht ganz so eisenhart aus wie die amerikanischen: Gesundheitsministerin Süssmuth will die Zahl der Raucher bis zum Jahr 1995 immerhin von derzeit 18 auf 13 Millionen senken. Aus öffentlichen Nahverkehrsmitteln und Fernsehwerbung sind in der Bundesrepublik Zigaretten längst verbannt. In öffentlichen Gebäuden und Behörden sorgen die Länder zunehmend für reine Luft. Nordrhein-Westfalen hat bereits 1985 einen entsprechenden Nichtrauchererlaß herausgegeben. Berlin will in diesem Jahr mit einem generellen Rauchverbot in Schulen, Krankenhäusern, Kindertagesstätten und Arztpraxen nachziehen. Die Bundesbahn hat ihre Plätze für Raucher auf 40 Prozent eingeschränkt, die Lufthansa gar auf 30 Prozent. Firmen weigern sich schon mal, Raucher einzustellen und offerieren ihren Angestellten monatliche Extra-Prämien für die Abkehr von der Nikotinsucht.

Die rückläufigen Raucherzahlen zeigen, daß auch hier gesundheitspolitische und unternehmerische Direktiven mit gesellschaftlichen Lernprozessen Hand in Hand gehen. Zeichen eines Bewußtseinswandels, der sich eines neuen Körpergefühls, einer verstärkten Aufklärung über das gesundheitliche Risiko und der Sensibilisierung durch die Öko-Bewegung verdankt?

Für das „Aktionsprogramm zur Förderung des Nichtrauchens", das Rita Süssmuth. im vergangenen Jahr mit der Absicht vorlegte, es zum Weltnichtrauchertag am 17. November in Kraft treten zu lassen, scheint die Zeit allerdings noch nicht reif. Ihre Vorschläge, die unter anderem die Einschränkung des Selbstbedienungsrechts an Rauchwaren und den schrittweisen Abbau der Zigarettenautomaten vorsehen, stießen auf massiven Protest der Zigarettenhersteller. Der Zigarettenabsatz fällt in der Bundesrepublik seit 1981 (130 Milliarden) ohnehin um jährlich 13 Milliarden. Mit der Automatenabschaffung würde die wichtigste Einnahmequelle der Tabakkonzerne versiegen.

Inwieweit eine staatliche Gängelung in der Bundesrepublik Erfolg haben kann, hängt letztlich davon ab, wie flexibel Unternehmen und Politiker zusammenarbeiten. Nicht nur die Zigarettenhersteller hätten mit erheblichen Verlusten zu rechnen, auch die Steuereinnahmen von Rauchern - gegenwärtig sind es 15 Milliarden im Jahr - würden dahinschwinden.

Die deutsche Tabakindustrie setzt vorerst auf einen Kompromiß, der den immer heftiger werdenden Kampf um gesetzlichen Schutz der Nichtraucher im Namen gegenseitiger Toleranz befrieden soll. 20 Millionen sind in eine Harmonie-Kampagne geflossen, in der nicht für Produkte, sondern vor allem für die Kunden geworben wird, nach dem Motto: Habt Verständnis für das Laster.

weiter: ........ http://www.zeit.de/1988/15/Eernziel-Nichtrauchen?page=3