http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=080730025 Gekipptes Rauchverbot: Wirte jubeln zu früh
"Verfassungsgericht verordnet ökologische Zwangserziehung"
Karlsruhe/Bonn (pte/30.07.2008/15:58) - Das Bundesverfassungsgesetz hat
die in Baden-Württemberg und Berlin geltenden Rauchverbote heute,
Mittwoch, für verfassungswidrig erklärt. Entgegen ersten Jubelmeldungen
der Wirte, könnte dieses Urteil noch weitrechende negative Auswirkungen
für sie haben. "Zwar ist das ein kurzfristiger Erfolg für die Wirte, doch
langfristig kann er sich als Bumerang herausstellen", meint Josef
Isensee, Professor für Staatsrecht recht an der Universität Bonn
http://www.jura.uni-bonn.de, gegenüber pressetext. Denn das
Verfassungsgericht hat in seinem Urteil klar gemacht, dass es den Schutz
der Besucher über die wirtschaftlichen Interessen der Gastwirte stellt.
"Der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren - wozu der
Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf - ist ein überragend
wichtiges Gemeinschaftsgut", sagte Hans-Jürgen Papi, Präsident des
Verfassungsgerichtes
http://www.bundesverfassungsgericht.de, bei der
Urteilsverkündung. Geklagt hatten zwei Eckkneipenbesitzer aus Berlin und
Tübingen sowie ein Heilbronner Discothekenbetreiber. Sie sahen sich
aufgrund der bestehenden Gesetze diskriminiert.
Die Karlsruher Richter beauftragten die Landesparlamente bis zum 31.
Dezember 2009 Neuregelungen beim Nichtraucherschutz auf den Weg zu
bringen. Dabei ließen sie zwei mögliche Schlagrichtungen offen. Die erste
wäre ein generelles Rauchverbot für alle Lokalitäten. Oder in den
Gesetzen werden auch für Eckkneipen, Clubs und Discotheken
Sonderregelungen verankert. "Damit könnten die Kneiper schnell vom Regen
in die Traufe kommen", ist sich Isensee sicher. Denn juristisch könne
dies bedeuten, dass ab Anfang 2010 überhaupt nicht mehr in
gastronomischen Einrichtungen geraucht werden darf. Doch räumt er noch
strikteren Nichtraucherschutzgesetzen keine Chance ein. "Das wäre
politischer Selbstmord und das wird keine Landesregierung machen. Das
sehr strenge Nichtraucherschutzgesetz hat der CSU bei den letzten
Kommunalwahlen schon erhebliche Verluste eingebracht, sodass es schnell
wieder abgeändert wurde", sagt der Verfassungsrechtler. Erste Reaktionen
aus der Politik ließen auch nicht lange auf sich warten. So erklärte
Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin, Gerlinde Kuppe, dass sie es für
einen Fehler hält, dass der Nichtraucherschutz nicht bundeseinheitlich
und ohne Ausnahmeregelungen gestaltet worden sei. "Deutschland hat sich
also einmal mehr mit komplizierten Regelungen ein Bein gestellt", so
Kuppe.
Der Bonner Jura-Professor kritisierte das höchste deutsche Gesetz in
einem weiteren Punkt: "Was hier vom Bundesverfassungsgericht gemacht
wurde, ist eine ökologische Zwangserziehung der Bevölkerung." Seiner
Meinung nach, werden hier nicht nur die Wirte in ihrer Berufsfreiheit
eingeschränkt, sondern auch die Raucher in ihren Grundrechten. Einer
potentiellen Klage von Rauchern, die jetzt ihr Grundrecht auf freie
Entfaltung der Persönlichkeit einklagen wollen, schob Isensee aber einen
Riegel vor. "Das wird nicht klappen, denn das Verfassungsgericht würde
sich immer auf das heutige Urteil berufen." Gespannt erwartet er nun
jedoch, wie sich die Hüter der Verfassung zukünftig in der Frage des
Gesundheitsschutzes positionieren werden. "Das könnte erst der Anfang
sein. Denn wenn man den Gesundheitsaspekt so hoch ansiedelt, dann könnte
man juristisch auch das Rauchen in der eigenen Wohnung oder im privaten
Pkw verbieten", erklärt der überzeugte Nichtraucher Isensee.
Als Begründung für ihr Urteil führten die Verfassungsrichter an, dass der
in Artikel drei verankerte Gleichheitsgrundsatz in den beanstandeten
Gesetzen nicht genug Berücksichtigung findet. Denn diese legen fest, dass
in Restaurants mit mehr als einem Gastraum geraucht werden darf, in
Einraumkneipen und Discotheken jedoch nicht. Als Begründung war immer
angeführt worden, dass man sowohl Besucher als auch Mitarbeiter vor den
Folgen des Passivrauchens schützen wolle. Die Beschwerdeführer monierten
in ihrer Klage hingegen, dass die Ausnahmeregelungen für größere Betriebe
wettbewerbsverzerrend wären und die wirtschaftliche Existenz von
Einraumgaststätten gefährdeten. Denn manch eine Eckkneipe hat 70 Prozent
Raucher als Stammkunden. "Zwar ist das Urteil erst einmal nur für die
beiden Bundesländer bindend, wird aber Signalwirkung für alle
Bundesländer haben", sagt Isensee. Denn dort gelten ähnliche Gesetze wie
in Berlin und Baden-Württemberg. Vorläufig gilt, dass die aktuellen
Regelungen formell in Kraft bleiben, doch darf mit sofortiger Wirkung
wieder in Kneipen geraucht werden, die kleiner als 75 Quadratmeter sind,
zu denen unter 18-Jährige keinen Zutritt haben oder in denen kein
zubereitetes Essen angeboten.
Seit 1. Juli 2008 gilt das Nichtraucherschutzgesetz flächendeckend in
Deutschland. Im vierten Quartal 2007 klagten Kneipen und Discos in
Bundesländern mit Rauchverbot im Vergleich zum Vorjahresquartal über
einen Umsatzrückgang um 14 Prozent. In Nordrhein-Westfalen hingegen, wo
das Rauchverbot zum Zeitpunkt der Erhebung noch nicht galt, sank er im
Schnitt um 8,8 Prozent.