Autor Thema: Rauchfreie Gaststätten - Gruppe(n) Gastronomie in der (Wiener) Wirtschaftskammer  (Gelesen 713 mal)

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Dietmar E.

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Walter Piller, Fachgruppenobmann der Wiener Gastronomiebetriebe, versucht heftig unsere "Besuche" in
Wiener Gaststätten madig zu machen. Allein, es gehen ihm die Argumente aus. Fragen Sie ihn: Tel. 01/514 50-4207
oder ihren Geschäftsführer in der Landeskammer: http://www.nichtraucherfuehrer.at/partner.php

A) So meint Piller, wir hätten nur die Hälfte der Wirte besucht.
Da erwiderte ich als jahrzehntelanges Mitglied der Wirtschaftskammer und zudem
Landes- und Bundeswirtschasftskammerfunktionär:

1) Räumen Sie die Karteileichen auf.
2) Meine Bekannte ist Gastwirtin, aber den Betrieb hat sie seit Jahren ruhend gemeldet. Streichen Sie auch diese
hunderten Karteileichen, genau so wie die - nicht nur an Lungenkrebs - Verstorbenen.
3) An vielen Adressen der Gaststätten-Kammerkartei existiert längst kein Lokal mehr, nur ein Büro bzw. ein Souvenirladen.
4) Hunderte Gastwirte haben mehrere Konzessionen auf ein und derselben Adresse; ist das nicht bekannt? Zum Beispiel Fachgruppe Gastronomie einerseits und Fachgruppe Kaffehäuser anderseits, beides am selben Standort!
5) Zuletzt danke, dass wir welche übersehen hätten. Das wissen wir, zudem ein paar Lokale zu Ostern Betriebsurlaub hatten. Bitte schicken Sie uns gleich die aufgearbeitete, richtige Liste der aktiven Gaststätten in Wien, und wir werden "Nachbesuche" durchführen. Das Wiener Team erklärt sich kostenfrei dazu bereit und dadurch können wir uns bei den Kontrollen einschränken. Wir sind uns nämlich sicher, dass bei einer neuerlichen Kontrolle in 3 Wochen die Zahl der schwarzen Schafen fast gleich oder mehr sein wird. Sollen wir dann 600 Anzeigen abgeben?


B) 90 % der Wirten haben Ansuchen um Fristverlängerungen zu Umbauarbeiten abgegeben.
Wie kommen Sie auf diese Zahl?

1) Bereitwillig haben mir mehr als die Hälfte der Gesprächs bereiten Schwarzen Schafe gesagt, dass kein Ansuchen gestellt wurde.
2) Von den restlichen Wirtn waren die meisten nicht anwesend.
3) Das Ansuchen hierfür hätte bis 31.12.08 beim Bezirksamt einlangen müssen, mit Baubeschreibung und Plan.
Meine Vorsprachen in zwei Städt. Bezirksämtern der Stadt Wien ergaben:
a) Die Zahl der Ansuchenden werden nirgendwohin weiter gegeben und fallen unter Datenschutz.
b) Waren es hier 30, 50, oder 100? Nein, nein, nicht so viele!
c) Waren die Ansuchen ordnungsgemäß? Rund die Hälfte mussten wir zurück weisen.
4) Lesen Sie sich das Interview Ihres "Chefs" Herrn Hinterleitner durch: erschreckend wenige Betriebe haben um eine Übergangsfrist für bauliche Maßnahmen angesucht.... 5%......!


D) Wie hilft die Kammer jenen Gastwirten, die umbauen oder umbauen wollen?
Hierfür gibt es bundeslandverschiedene Unterstützungen. Zinszuschüsse zu Krediten oder Einmalzuschüsse.
Das heißt:

1) Das Kammermitglied muss umbauen, um nicht täglich eine Anzeige zu bekommen.
2) Das Kammermitglied muss einen (jetzt teuren) Kredit aufnehmen und bekommt dafür Zuschüsse, entweder aus Mittel der Steuerzahler oder/und der Kammerbeiträge der Unternehmer (Zwangsmitgliedschaft).
3) Dieses Kammermitglied hat bis 30.6.2010 Zeit für den Umbau, dann volle Strafsanktionen wegen Nichteinhaltung des Tabakgesetzes.
4) 2013: Das von der EU bereits so viel wie beschlossene generelle Rauchverbot in Gaststätten tritt in Kraft.
Der Unternehmer kann wieder einen (geförderten?) Kredit aufnehmen, um die um Tausenden Euros durchgeführten Umbauarbeiten wieder abzureißen!
5) Die Beratung der Kammer ist beendet! Die Bank hat gut verdient, noch Jahre weiter, der Gastwirt ist der Blöde!


E) EIN  LICHTBLICK:
Der Steirische Landtag hat gestern EINSTIMMIG ein generelles Rauchverbot in Gaststätten verabschiedet.
Wie der LAbg. der FPÖ ZELISKO sagte, täglich 4 Passivrauchtote und 38 Rauchertote, nur in Österreich, sind
eine erschreckende Zahl!



F) Der Unverbesserliche:
Gesundheitsminister Stöger sagte schon mehrmals dieses Jahr: "Das schaue ich mir erstmal 1 Jahr an!", das heißt, er lässt vorsätzlich täglich 4 Passivrauchtote zu und fördert täglich 38 Rauchertote. Wo bleibt hier die Staatsanwaltschaft? Mich wundert, dass vorsätzliche Gemeingefährdung mit Todesfolge in Österreeich nicht unter Strafe fällt!


G) Die Behörde hat keine Handhabe von sich aus zu kontrollieren. Stöger: Es kann jeder der meint, dass ein Verstoß vom Gastwirt besteht, eine Meldung abgeben. Das weiß die Kammer und wissen die Gastwirte seit dem Herbst 2008. In Kraft getreten ist das
Gesetz am 1.1.2009.

1) Die Behörde kontrolliert die Einhaltung des Nichtraucherschutzes nicht von sich aus.
2) Die Kammer kontrolliert die Einhaltung des Tabakgesetzes in Gaststätten nicht. Ebenso nicht die Gewerbepolizei oder das Arbeitsinspektorat. Ein nachweislich Tod bringendes Gesetz, was nicht exekutiert wird!
3) Die Österreich weiten Mitglieder der Selbsthilfegruppen "Krebspatienten für Krebspatienten", aber auch chronisch Kranke mit
Asthma, Allergien, COPD usw., Verwandte, Bekannte, Ärzte, Psychologen, Studenten besuchen seit einigen Wochen in ganz
Österreich Gastwirte.
« Letzte Änderung: 22. April 2009, 10:23 von Dietmar E. »
"Zu meiner Zeit gab es Dinge, die tat man, und Dinge, die man nicht tat, ja, es gab sogar eine korrekte Art, Dinge zu tun, die man nicht tat." (Sir Peter Ustinov)

Dietmar E.

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Hat die Wirtschaftskammer geschlafen?
« Antwort #1 am: 22. April 2009, 10:02 »
Und noch etwas, Herr Piller:


Ich hoffe Sie waren vor 2 Wochen bei Stöger, was ich Ihnen gar nicht glaube oder beweisen Sie es, dass wir nicht mehr kontrollieren brauchen, sondern ab 1. Mai, am Tag der Arbeit, Rauchfreie Gaststätten in Österreich sind!
1. Mai?
Ja, wir gehen für Rauchfreie Gaststätten, wenn es sein muss, auch auf die Straße, mit den Ärzten, mit den Hoteliers, mit 2/3 Nichtraucher und vielleicht 1/3 der Raucher!


Stöger hat auch im Standard chat die Poster eingeladen Meldungen abzugeben, nicht nur mich bei der Veranstaltung in der Urania.  Stöger hat etliche Male gesagt, das schaue ich mir jetzt ein Jahr an, also täglich 4 Passivrauchtote, wie gestern der FP-Abg. ZELISKO im Steir. Landtag kundtat (zuzüglich 38 Rauchertote/Tag), bevor einstimmig das Rauchverbot verabschiedet wurde.
Stöger hat vor Hunderten „das Zuschauen für 1 Jahr“ auch in der „Die Presse Veranstaltung“ in der Urania zuletzt gesagt. Mich wundert, dass er damit nicht längst die STA auf den Plan gerufen hat und angeklagt wird!


Dass ihr, ausgerechnet kurz vor der Kammerwahl, solche Schnitzer anerkennen müsst, ist bedauerlich. Dass ich als Mehrfachkrebspatient, und meine Mitglieder und deren Bekannte und Freunde auf die Einhaltung eines Gesetzes
achten müssen, ebenso.


Sie hätten sich einmal die Beschwerden der Gastronomie anhören sollen, erboste Anrufe über so eine Interessensvertretung, nachdem ich sie über eure „Arbeit“ aufklärte. Gestern, von 19 bis 22 Uhr haben mich im TV-Studio mehr als die Hälfte Wirtn angerufen, die nach Aufklärung auf Sie und Ihre Leute wetterten.

Nicht ich Krebspatient bin Schuld, nicht unsere tausenden Krebspatienten in den SHG, kein chronisch Kranker!
Nein, die Kammer, Interessensvertretung der Gastwirte, dass dieses typisch Österreichische Gesetz besteht!

« Letzte Änderung: 22. April 2009, 10:03 von Dietmar E. »
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Dietmar E.

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Natürlich weiß jedes Kind, dass Rauchen schädlich ist.

Mittlerweile weiß es auch die Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer und hat daher für die Angestellten eine Verbesserung des Schandlohnes beschlossen, wenn durch das Passivrauchen gefährliche, auch dauernde Erkrankungen entstehen.

Vergessen hat man aber auf einen verbesserten Mutterschutz der tausenden Kellnerinnen!
Erst die Medien haben die Vertretungen wach gerüttelt!
Geschehen ist aber seitdem nichts! Obwohl bekannt ist, um wie viel eher eine Frau als Passivraucherín
ein Kind behindert gebären wird!


Ü b e r e i n k o m m e n

Der Fachverband Gastronomie und der Fachverband Hotellerie einerseits und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier andererseits vereinbaren nachstehende Änderungen/Ergänzungen im Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe.

Im Punkt 15 „Abfertigung“ wird folgender Text ergänzt:

„Ein nicht dem betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG), BGBl. I
Nr. 100/2002, in der jeweils geltenden Fassung, unterliegender Angestellter hat Anspruch auf Abfertigung im gesetzlichen Ausmaß (§ 23  Abs 1 AngG idF BGBl I 35/2006), wenn er sein Arbeitsverhältnis wegen der Belastung durch die Einwirkung des Passivrauchens kündigt."

Im Punkt 12 wird als neue lit. d folgender Text ergänzt:

"Die notwendige Zeit zum Besuch von diagnostischen Maßnahmen und Untersuchungen im Zusammenhang mit Passivrauchen am Arbeitsplatz bis zu einem Tag; gesundheitsfördernde Aktivitäten (wie z.B. Beratungen, Seminare, Kurse) sind im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber festzulegen."

Punkt 12 lit. d des Kollektivvertrages in der derzeit gültigen Fassung wird zu Punkt 12 lit. e.

Punkt 4. A (neu) lautet:

BESCHÄFTIGUNG VON JUGENDLICHEN UND NICHTRAUCHERSCHUTZ
Im Falle, dass der Betrieb über Räume verfügt, in denen Rauchverbot gilt oder das Rauchen vom Inhaber nicht gestattet wird, hat die Ausbildung oder Beschäftigung Jugendlicher überwiegend in jenen Räumen zu erfolgen, in denen nicht geraucht werden darf."

Punkt 4. BESCHÄFTIGUNG VON JUGENDLICHEN AN SONNTAGEN des Kollektivvertrages in der derzeit gültigen Fassung wird zu Punkt 4.B

Diese Vereinbarung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

Beide Vertragsparteien verzichten auf eine Aufkündigung dieser Vereinbarung, solange die Regelung des § 13a TabG betreffend „Nichtraucherschutz in Räumen der Gastronomie“ in der jeweils geltenden Fassung aufrecht ist.


Wien, am 16. Dezember 2008

FACHVERBAND GASTRONOMIE

KommR Helmut Hinterleitner   Dr. Thomas Wolf
Obmann   Geschäftsführer

FACHVERBAND HOTELLERIE

KommR Dr. Klaus Ennemoser   Mag. Matthias Koch
Obmann   Geschäftsführer

GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN, DRUCK, JOURNALISMUS, PAPIER

Wolfgang Katzian   Mag.a Claudia Kral-Bast
Vorsitzender    Geschäftsbereichsleiterin
   Interessensvertretung

GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN, DRUCK, JOURNALISMUS, PAPIER
Wirtschaftsbereich 14, GLÜCKSSPIEL/TOURISMUS/FREIZEIT

Jürgen Nachbauer   Paul Prusa
BA Vorsitzender   Wirtschaftsbereichssekretär

Alfred Gajdosik
Verhandlungsleiter für die GPA-DJP
                                           

« Letzte Änderung: 22. April 2009, 10:15 von Dietmar E. »
"Zu meiner Zeit gab es Dinge, die tat man, und Dinge, die man nicht tat, ja, es gab sogar eine korrekte Art, Dinge zu tun, die man nicht tat." (Sir Peter Ustinov)

Evi

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Gratulation,
dass hier veine Österreich weite Gruppe tätig ist.

Übrigens eine Ungeheuerlichkeit, das die Behörden und
der "Gesundheitsminister" nichts tun,
außer 1 Jahr zuschauen,
somit 3-4 Passivrauchtote am Tag in Österreich!

Bitte weiter so!