Autor Thema: Sa. 6.6.09, Graz: Der Feinstaub, das Rauchen, die Lungenkrankheit und der Tod  (Gelesen 1030 mal)

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http://www.aerzteinitiative.at/GrazSymp0906.pdf

                                 Symposium

Der Feinstaub, das Rauchen, die Lungenkrankheit und der Tod

Am Sa. 6.6.2009

Hörsaalzentrum der Universitätsklinik für Innere Medizin, Auenbruggerplatz 15, 8010 Graz

Referenten:

9:00 Prof. Dr. Manfred Neuberger, Wien: Feinstaub, Passivrauch und aktives Rauchen im Vergleich

9:45 Primar Dr. Kurt Aigner, Linz: Was tut Österreich für saubere Atemluft?

11:00 Mag. Waltraud Posch, VIVID, Graz: Warum wird so viel geraucht?

11:45 Primar Alfred Lichtenschopf, Weyer: Nikotinersatz, Bupropion und Vareniclin im Vergleich

12:30 Gemeinsame Diskussion

13:00 Imbiss

Jutta

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Landtag der Steiermark: Beschluss zu Rauchfreien Gaststätten
« Antwort #1 am: 15. Juli 2009, 01:01 »
http://www.landtag.steiermark.at/cms/dokumente/ltpdf.11102089/na/11102089.pdf

LANDTAG
STEIERMARK XV. GESETZGEBUNGSPERIODE
Einl.Zahl 2558/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gesundheit

Betreff: Generelles Rauchverbot in Speiselokalen

zu: TOP 1

 2558/1, Generelles Rauchverbot in Speiselokalen (Selbstständiger Antrag)

Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seinen Sitzungen vom 02.12.2008 und 31.03.2009 über den
oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Der Ausschuss für Gesundheit und Sport hat in seiner Sitzung vom 2.12.2008 den Beschluss
gefasst, eine Stellungnahme der Landesregierung zum gegenständlichen Antrag einzuholen.
Laut diesem Antrag der Abgeordneten Zelisko, Klimt-Weithaler, Mag.a Zitz, Lang, Dr.in
Bachmaier-Geltewa, Mag.a Lackner, Mag.a Dr.in Schröck, Böhmer, Breithuber, Gross, Gruber,
Kolar, Konrad, Kröpfl, Persch, Petinger, Prattes, Schrittwieser und Tromaier möge der Landtag
beschließen: „Die Landesregierung wird entsprechend der Forderungen aus dem steirischen
Jugendlandtag 2008 aufgefordert, an die Bundesregierung mit der dringenden Forderung
heranzutreten, so rasch wie möglich ein generelles Rauchverbot in österreichischen Speiselokalen
umzusetzen.“

Dazu wird von der Fachabteilung 8B folgende Stellungnahme abgegeben:
Tabakkonsum stellt weltweit das größte einzelne Risiko für die Gesundheit und das
Wohlbefinden der Menschen dar. Rauchen kann nicht nur bei Raucher/inne/n selbst
Krebserkrankungen und eine Vielzahl von anderen chronischen Erkrankungen auslösen, sondern
birgt auch für Nichtraucher/innen gleichermaßen ein nicht zu vernachlässigendes
Gesundheitsrisiko.
Auch die Feinstaubbelastung, die durch das Rauchen entsteht, ist ein nicht zu unterschätzendes
Gesundheitsrisiko. In Innenräumen können die Werte nämlich um das 10- bis 20-fache höher
sein, als der im Freien erlaubte Grenzwert. Es gibt keine Menge an eingeatmetem Tabakrauch,
die nicht gesundheits- gefährdend wäre. Oder anders gesagt: Jeder tabakrauchbelastete Atemzug
schädigt die Gesundheit.
Neben der akuten Schädigung der Atemwege (u. a. Reizungen, Kurzatmigkeit) und
Beeinflussung des Allgemeinbefindens (u. a. Kopfschmerzen, Augenbrennen, Schlafstörungen),
verursacht Passivrauchen auch chronische Erkrankungen (u. a. Asthma, Bronchitis,
Lungenentzündung) und Schädigungen der Blutgefäße. Prinzipiell sind die gesundheitlichen
Risiken beim Passivrauchen dieselben, wie jene beim Aktivrauchen.
Außerdem lagert sich der Tabakrauch, da es sich dabei um sehr kleine Partikel handelt überall ab.
So sind sie in der Raumluft, aber auch in Polstern, Vorhängen, Tapeten, Tischtüchern und
Dieses Dokument wurde gem. § 72 GeoLT 2005 elektronisch erfasst 1
Servietten, Wänden, Böden, Kleidung, etc. Diese Partikelträger geben die mikroskopisch kleinen
Teilchen ständig wieder ab, auch wenn aktuell nicht geraucht wird. Das führt zu permanenter
Schädigung.
Auch Passivrauchen kann zu massiven gesundheitlichen Schädigungen führen. Sowohl der
ausgeatmete Rauch, als auch die glimmende Zigarette verbreiten schädigende Substanzen.
Bereits 1993 konnten Wissenschaftler der University of California nachweisen, dass
MitarbeiterInnen von Restaurants, Bars/Cafés und Gaststätten ein um 50 Prozent erhöhtes Risiko
haben, an Lungenkrebs zu erkranken, was zum Gutteil auf die Passivrauchbelastung am
Arbeitsplatz zurückgeführt wird. Laut einer Studie der Boston University School of Public Health
sterben bis zu vier von 1000 langfristig in der Gastronomie Beschäftigen an durch Passivrauch
verursachtem Lungenkrebs.
Eine Untersuchung, die 2007 in Graz durchgeführt wurde, ergab, dass die Belastung in reinen
Raucherlokalen in Graz 17 x höher ist als in Nichtraucherlokalen, auch in Lokalen, die über
Nichtraucherbereiche verfügen ist selbst in diesen die Belastung noch doppelt so hoch wie in
reinen Nichtraucherlokalen.

Mit der Novelle des Tabakgesetzes am 1.1.2009 traten neue Regelungen was den
Nichtraucherschutz in der Gastronomie betrifft in Kraft. Diese besagen, dass Rauchen nur in
abgeschlossenen Räumen ab 80 Quadratmeter Betriebsgröße erlaubt ist. Bis zu einer Lokalgröße
von 50 qm muss die Wirtin/der Wirt selbst entscheiden, ob er ein Raucher- oder ein
Nichtraucherlokal führen möchte. Die Umsetzung der neuen Regelung stellt sich seit
Inkrafttreten zusehends als nur mit großem Aufwand vollziehbar, oder zumindest als äußerst
unbefriedigend auch für die Gastronomie dar.

Rund 85 % der steirischen Bevölkerung erachten den Nichtraucherschutz als wichtig, rund 40 %
sogar als sehr wichtig und auch über 75 % der Raucher/innen stufen den Nichtraucherschutz als
sehr wichtig ein.

Über 70 % der gesamten steirischen Bevölkerung befürworten rauchfreie Lokale. Die steirische
Bevölkerung erwartet sich von einem Rauchverbot am ehesten, dass Raucher/innen bei ihren
Aufhörversuchen unterstützt werden und dass junge Menschen seltener zu rauchen beginnen.
Auch der Landtag Steiermark bereits im Dezember 2006 für ein generelles Rauchverbot
ausgesprochen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass nur ein vollständiges Rauchverbot in allen Räumen
öffentlich zugänglicher Orte und in der Gastronomie, umfassenden Schutz bietet. Aus fachlicher
Sicht sollte daher der Antrag entsprechend auf alle Gastronomiebetriebe ausgeweitet werden.
Der Ausschuss "Gesundheit" stellt den
Antrag

Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Sport zum Antrag, Einl.Zahl 2558/1, der
Abgeordneten Zelisko, Klimt-Weithaler, Mag. Zitz, Lang, Dr. Bachmaier-Geltewa, Mag.
Lackner, Mag. Dr. Schröck, Böhmer, Breithuber, Gross, Gruber, Kolar, Konrad, Kröpfl, Persch,
Petinger, Prattes, Schrittwieser und Tromaier betreffend "Generelles Rauchverbot in
Speiselokalen" wird zur Kenntnis genommen.
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Die Obfrau:
LTAbg. Mag. Ursula Lackner
Der Berichterstatter:
LTAbg. Wolfgang Böhmer
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