SCS und Donauzentrum haben glaublich den gleichen Eigentümer,
einschl. ein EKZ. noch mehr im Süden.
Vorzeigebetriebe? Nein, kein Nichtraucherschutz!Von: krebspatient-krebsforum [mailto:krebspatient-krebsforum@utanet.at]
Gesendet: Sonntag, 30. Jänner 2011 18:21
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Betreff:
Österreich, BH. Mödling/NÖ, Einkaufszentrum SCS usw.! Wieder (73 !) Anzeigen-Weiterleitungen: (wiederholt) kein Nichtraucherschutz lt. TabakgesetzDie reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen
und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.
(Albert Einstein)Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir haben in den besuchten Lokalen nach dem fehlenden Nichtraucherschutz gefragt. Früher antworteten 90 %: „Fristverlängerung für Umbauarbeiten!“.
Seit 1.7.10 ist diese Unwahrheit nicht mehr möglich. Jetzt erfahren wir: „Die Behörden bekamen unsere Umbaupläne schon vor 2 Jahren, aber die schlafen scheinbar im Amt!“, oder: „Wir fallen unter Denkmalschutz!“, oder: „Die Baupolizei hat den Umbau nicht genehmigt – somit können wir rauchen lassen!“, oder „Die Trennwand haben wir bestellt, das dauert noch / Wir haben gegen die Strafe berufen, und bis dorthin sind wir ein großes Raucherlokal!“ Bitte woran erkennen wir die Richtigkeit, die Unwahrheit dieser Antworten?
Nun wurden auch unten genannte Lokale / Gebäude „nochmals besucht“. Der Nichtraucherschutz wird hier weiterhin nicht eingehalten! Bei Raumtrennungen gibt es keine Türen bzw. bleiben diese oft ständig offen! Das Gesetz hat offensichtlich versagt! Fast alle Lokale verstoßen vermutlich dauerhaft gegen das Tabakgesetz. Wir Krebspatienten fordern daher ein sofortiges Rauchverbot in ALLEN Lokalen und öffentlichen Gebäuden!
Wir empfinden es als unzumutbar, dass man die Opfer des Tabakrauches weiterhin zwingt, durch Anzeigen selbst für saubere Luft zu sorgen. Diese werden so dem Zorn der Wirte und der Raucher ausgesetzt; auch etliche Gewaltdelikte sind bei den Staatsanwaltschaften anhängig. Anzeiger müssen oft einen unnötigen bürokratischen Aufwand auf sich nehmen (bei Rückfragen müssen die meisten Zeugen einen etwa einstündigen Amtsweg in Kauf nehmen; als Zeuge beim UVS geht ein halber Tag verloren, oft mit Anreise aus anderem Bundesland noch viel mehr!). Die Politiker und die WKO haben uns einen funktionierenden Nichtraucherschutz zugesagt. Rund zehntausend Anzeigen erwiesen sich trotzdem als weitgehend wirkungslos. Deshalb beauftragen wir Sie dafür zu sorgen, dass diese Lokale sofort Rauchfrei werden. Schließlich sind die verantwortlichen Politiker und Gastronomievertreter seit über 25 Monaten überzeugt, dass dieses Gesetz ausreichend ist.
Wir denken, dass man Nichtraucher um einen funktionierenden Nichtraucherschutz betrogen hat. Deshalb sterben in Österreich jährlich etwa 1.100 Passivraucher vorzeitig, deshalb leidet das Gastronomiepersonal noch immer, deshalb werden Lokalgäste – durch Falschkennzeichnungen und nicht räumlichen Trennungen - mit dem tödlichen Tabakrauch zwangsbeglückt, deshalb beginnen bereits Kinder und Jugendliche mit dem Rauchen ab 10 Jahren, deshalb werden diese süchtig und krank, deshalb sterben etwa 11.000 Raucher vorzeitig.
Wir weisen auch darauf hin, dass die Lokalbesitzer die sich an das Gesetz halten unter der momentanen Situation leiden.
Wenn benachbarte Wirte das Rauchen illegal erlauben, dann führt die Wettbewerbsverzerrung zu enormen Einnahmensverlusten bei den gesetzeskonformen Wirten.
Mehrere Meldungen / Anzeigen kamen von Wirten, da sie keine andere Möglichkeit sehen sich gegen die Gesetzesverstöße ihrer Nachbarn zu wehren.
Ändern Sie endlich das Gesetz
Schaffen Sie ein generelles Rauchverbot; der Nichtraucherschutz laut Tabakgesetz findet bis zu 80 % nicht statt!
Lassen Sie endlich die Einhaltung des Gesetzes durch die Behörden konsequent kontrollieren und lassen sie, nach Strafbescheid, Nachkontrollen durchführen!
Sorgen Sie dafür, dass Verstöße unverzüglich und als Einzeldelikt geahndet werden.
Führen Sie den Entzug der Konzession durch, wie es die Gewerbeordnung vorsieht.
Setzen Sie Ihre Ankündigung um und entziehen Sie Trafikanten die Konzession, da sie Zigaretten an unter 16-jährige verkaufen. Machen Sie Testkäufe wie wir.
Sorgen Sie für ein Ende der Wettbewerbsverzerrung durch generell rauchfreie Lokale!
Stellen Sie den Schutz der Anzeiger gegenüber dem Angezeigten her (keine Bekanntgabe der Daten der Anzeiger!)!
Sorgen Sie sofort dafür, dass Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren keine Zigaretten kaufen können und keinen Zutritt zu Raucherlokalen und Raucherlounges haben!
Verlangen Sie dafür auch die Unterstützung anderer Regierungsvertreter.
Setzen Sie sich endlich aktiv für ein generelles Rauchverbot in allen Lokalen und öffentlichen Gebäuden ein!
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in anderen Orten u. a. auch die Beamten der Sanitätsabteilung von sich aus Kontrollen zum Nichtraucherschutz durchführen! Ebenso erfolgen dort ca. 4 Wochen nach Rechtskraft des Strafbescheides Nachkontrollen! Warum tun „Sie“ nichts!
Jeder Dritte erkrankt an Krebs, jeder Vierte stirbt daran vorzeitig. Tabakrauch hat Schuld an 40 % aller Krebserkrankungen, sowie Erkrankungen des Ungeborenen, Asthma, Allergien, Diabetes, Herzinfarkt, Schlaganfall, etc.!
Es scheint, es ist das „Kopf-in-den-Sand-stecken“ vorsätzlich, bei jährlich 35.000 Krebsneuerkrankungen, 11.000 Rauchertoten, mehr als 1000 Passivrauchtoten, zehntausenden Schwerstkranken, da man sich so gar nicht an die Exekutierung des Nichtraucherschutzes hält?
Wo bleibt der Kinder-/Jugendschutz?
Mit wenig freundlichen Grüßen
Dietmar Erlacher, Krebspatient
PS: 1. Wurden unsere bisherigen Anzeigen aufgearbeitet? Wir möchten sie dringend ins Internet stellen!
2. Wir ersuchen um sofortige Mitteilung, sobald dieses Anzeigenpaket aufgearbeitet wurde, Strafbescheide ergangen sind!
Anlage:
Studie „Der Standard“: „59,1 % fordern generelles Rauchverbot in Lokalen!“
K f K
Verein Krebspatienten für Krebspatienten
Netzwerk Onkologischer Selbsthilfegruppen
Österreich
Wien, St. Pölten, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz
Initiative Rauchfreie Gaststätten www.sis.info Zentrale: 1220 Wien, Steigenteschg. 13-1-46
Krebs-Hotline 9 bis 21 Uhr: 0650-577-2395 kontakt@krebspatient.at www.krebsforum.at
Dietmar Erlacher, Bundesobmann
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Landeshauptleute, Nationalratsvorsitzende, Bundesratsvorsitzender, Leiter der Landeshauptleutekonferenz, ff.:
Es ist höchst an der Zeit, sich endlich um das gesundheitliche Wohl von chronisch Kranken zu kümmern
bzw. überhaupt die ÖsterreicherInnen vor dem tödlichen Tabakrauch zu schützen!
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ACHTUNG:
1) Einkaufszentren: Bei allen Lokalen in EKZ erfolgt hiermit gleichzeitig Anzeige gegen den Centerbetreiber, da dieser seinen unternehmerischen Pflichten zur Einhaltung des Tabakgesetzes vorsätzlich und andauernd nicht nachkommt (In EKZ besteht totales Rauchverbot seit 1.1.2005!)! Im Wiederholungsfalle ist – in Anlehnung des Erlasses von BM. Stöger (6/2010) - wegen besonders drastischer Nichtbeachtung und der Duldung der Gefahr schwerer Körperverletzung die Strafhöhe mit 10.000.- € anzusetzen.
2) Wiederholungstäter: Wegen vorsätzlicher, andauernder Missachtung des NR.-Schutzes möge beim dritten Strafbescheid die Höchststrafe von 10.000.- Euro vorgeschrieben und der Konzessionsentzug eingeleitet werden (Hinweis: Hierüber wurden die Wirte in Kenntnis gesetzt: veröffentlicht von der WKO in Rundschreiben und auf der WKO-Homepage).
3) Zusatzstrafe: Zudem möge eine Zusatzstrafe wegen offenbarer Mutwilligkeit zur Inanspruchnahme der Behörden nach wiederholter Nichtbeachtung des Gesetzes / eines Strafbescheides von der Bezirksbehörde verhängt werden. Der Angezeigte nimmt es durch die andauernde ungesetzliche Raucherlaubnis in Kauf, dass bei ihm dutzende/hunderte Menschen pro Tag vorsätzliche schwere Körperverletzung mit möglicher Todesfolge erleiden können. Vier Passivrauchtote/Tag, 10.000 Rauchertote/Jahr und zehntausende Schwerstkranke durch den Tabakrauch/Jahr sind erwiesen – siehe Steirischer Landtag:
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=263.msg1599#msg1599 xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Achtung: Datenschutz beachten, vom Weiterleiter der Anzeigen und vom Angezeigten!
Falls unzuständig, ersuchen wir um sofortige, richtige Weiterleitung laut Gesetz! Danke!
Zeuge: Falls Zeugenaussage notwendig, dies bitte binnen 10 Tagen kundtun.
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73 Anzeigen …………………………