ACSC - Österreichische Fachvereinigung für Einkaufszentren / 09.02.2009 / 09:09 / OTS0030 5 CI 0247 MSS0001 WI
Einkaufszentren für Rauchfreiheit
Utl.: Gesetz schafft Ungleichbehandlung der Gastronomie / Raucher meiden EKZ-Lokale
Baden (OTS) - Die im ACSC (Österreichische Fachvereinigung für
Einkaufszentren) vertretenen Einkaufszentren fordern ein komplettes
Rauchverbot in der Gastronomie - aus Gründen des Nichtraucher- und Mitarbeiterschutzes sowie Gleichbehandlung der
Einkaufszentren-Gastronomen mit Gastronomiebetrieben außerhalb von
Einkaufszentren. "Wirte in Einkaufszentren sind krass benachteiligt",
sagt ACSC-Obmann Dr. Stephan Mayer-Heinisch.
"Gastronomiebetriebe in Einkaufszentren sind, sofern sie nicht
über abgeschlossene Räumlichkeiten verfügen, gegenüber allen anderen
Wirten durch das Tabakgesetz krass benachteiligt", stellt
Mayer-Heinisch fest. "Da Einkaufszentren per Gesetz zu öffentlichen
Orten erklärt wurden, was ja grundsätzlich die Funktion eines
funktionierenden Einkaufszentrums als Marktplatz unterstreicht, haben
solche Wirte aber keine Wahlmöglichkeit, sofern ihr Lokal kleiner als
50 m2 ist, und keine Abtrennmöglichkeit, wenn es größer ist".
Die Erfahrungen der ersten knapp sechs Wochen zeigten teils
katastrophale Umsatz-Rückgänge in der EKZ-Gastronomie, weil die
Kunden die EKZ-Lokale meiden, wenn sie nicht rauchen dürfen - sehr
wohl aber im nächstgelegen Lokal außerhalb des Einkaufszentrums,
stellte ACSC-Generalsekretärin Dr. Sabine Schober fest.
"Da alle bisherigen Aussagen von Gesundheitsminister Alois Stöger
und seinem Ministerium darauf schließen lassen, dass weder mit der
Gleichbehandlung der EKZ-Gastronomen zu rechnen ist, noch mit der
Genehmigung baulicher Maßnahmen, bleibt nur eine Möglichkeit: Ein
totales Rauchverbot in der Gastronomie, wie das die Gastro-Betriebe
der Spar-Gruppe bereits praktizieren, indem deren Lokale ebenfalls zu
öffentlichen Räumen erklärt werden, im Sinn des Nichtraucher- und
Mitarbeiterschutzes sowie der Gleichbehandlung aller
Gastronomiebetriebe", schloss Dr. Stephan Mayer-Heinisch, Obmann des
ACSC.
Rückfragehinweis:
ACSC-Generalsekretärin Dr. Sabine Schober
Tel.: 0676/6289401