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D., Versicherungen
Richi:
Ausweitung bestehender Verträge auf das größte Bundesland
TK zahlt Homöopathie in Nordrhein-Westfalen
27.06.08 - Ab 1. Juli können nordrhein-westfälische Ärzte homöopathische Behandlungen mit der Techniker Krankenkasse abrechnen. Voraussetzung ist ein Diplom des Homöopahten-Zentralvereins. Vergütet wird in festen Euro-Beträgen.
Die Techniker Krankenkasse (TK) ist die größte gesetzliche Kasse, die sich in größerem Umfang für die Homöopathie einsetzt. Bisher zahlt sie bereits in Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Berlin und Rheinland-Pfalz für die alternative Behandlungsform.
Vertragspartner ist die Managementgesellschaft des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Sie vergibt die Homöopathie-Diplome, die der Arzt für die Teilnahme an dem Vertrag vorweisen müssen. In Nordrhein-Westfalen sind das zur Zeit rund 140 Kollegen.
Homöopathische Behandlung von A bis Z abrechenbar
Sie können nun Leistungen aus dem Vertragspaket abrechnen. Dazu zählen die ausführliche Erstanamnese, homöopathische Analyse und Arzneimittelauswahl sowie Folgeanamnesen und Beratungen. Vergütet wird - je nach Aufwand - mit einer von sieben verschiedenen Euro-Pauschalen. Die Höhe der Pauschalen wollte die TK auf Anfrage nicht nennen - für diese Information müssen sich die Ärzte schon einschreiben.
Günter van Aalst, Leiter der TK-Landesvertetung, erläutert die Gründe für das Engagement: "Damit kommen wir dem Wunsch vieler Versicherten nach alternativen Heilmethoden nach." Nach Angaben der Kasse erklärten 86 Prozent der befragten Versicherten in NRW, dass sie in bestimmten Fällen an einer homöpathischen Behandlung interessiert wären.
Behandlung der Patienten ohne Druck
DZVhÄ-Mitglied Ferdinand Escher aus Hagen zeigte sich erfreut über die neue Möglichkeit. "Es macht jetzt richtig Freude, Homöopathie in der Kassenpraxis einzusetzen", sagte er. "Ich kann es mir jetzt leisten, Patienten die Zeit zu geben, die sie benötigen.
Homöopathie zählt in Deutschland nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung. Trotzdem ist die etwa 200 Jahre alte alternative Arzneitherapie in der Bevölkerung beliebt. Bei Allergien, Kopfschmerzen oder Magen-Darm-Krankheiten wird sie gern nachgefragt.
TK / DZVhÄ / chy
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_politik_arzneiversorgung_homoeopathie_121456825768.htm&n=1
Alle Artikel zum Stichwort:
Homöopathie
Leistungskatalog
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Werner:
Ärzte Zeitung, 15.07.2008
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Es ist schon arg, was man sich als Mann alles bieten lassen muss!
.............. http://www.aerztezeitung.de/panorama/auch_das_noch/default.aspx?sid=503919
Josef:
http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=080808016
Prämie von bis zu 200 Euro in Aussicht gestellt
Bonn (pte/08.08.2008/12:30) - Die Barmer Ersatzkasse http://www.barmer.de
(BEK) zahlt mehreren zehntausend Versicherten Prämien dafür, dass sie die
Krankenkasse nicht verlassen. Das berichtet heute, Freitag, die F.A.Z.
Insgesamt sollen gut 25.000 Versicherte in den Genuss der so genannten
"Serviceberater-Pauschale" kommen. Im Gegenzug für die Prämie in Höhe von
200 Euro verpflichten sich die Versicherten, bis Ende 2009 in der BEK zu
bleiben und an Umfragen teilzunehmen. Das Bundesversicherungsamt (BVA)
rügt diese Prämie scharf, da sie seiner Meinung nach wettbewerbswidrig
sei. "Die Serviceberater-Verträge dienten primär nicht der
Marktforschung, sondern bezweckten, die Versicherten mittels einer hohen
Geldprämie weiterhin an die Kasse zu binden", erklärt Sylvia
Bohlen-Schöning, Vizepräsidentin des BVA
http://www.bundesversicherungsamt.de . "Damit verstößt die Barmer gegen
die Grundsätze des fairen Wettbewerbs unter den gesetzlichen
Krankenkassen."
Wie die F.A.Z. weiter berichtet, haben sich andere Kassen bereits 2007
beim BVA über diese Marketingaktion beschwert. "Ich kann gut verstehen,
dass die anderen Kassen über das wettbewerbswidrige Verhalten der Barmer
verärgert sind", sagt Bohlen-Schöning. Sie hoffe, dass kein Rechtsstreit
nötig werde, damit die BEK bis Ende September 2008 ihr
"Serviceberater-Programm" einstellt. Die mit 5,2 Mio. Mitgliedern größte
deutsche Ersatzkasse hält die Einwände der Aufsicht für unbegründet.
Dennoch wolle man das Programm ab Oktober nicht mehr weiter verfolgen,
heißt es von der Barmer. Nach eigenen Angabe habe die BEK das
"Serviceberater-Programm" rund 3,7 Mio. Euro gekostet, die aus dem
gesetzlich begrenzten Marketingetat finanziert würden.
Mit Nachdruck wies die BEK die Formulierung zurück, es handle sich bei
der "Serviceberater-Pauschale" um eine "Bleibeprämie". Tatsächlich gehe
es darum, mit wissenschaftlicher Hilfe zu erforschen, warum Mitglieder
die Kasse verlassen wollen. "Das entspricht auch einer früheren Anregung
des BVA, die Marktforschung sogar noch zu intensivieren", sagte der
BEK-Vorstandsvorsitzende Johannes Vöcking. Deshalb habe man Mitglieder
angesprochen, die ihren Austritt nicht eigens begründet hätten. Die Kasse
widersprach der Vermutung, dass dies vor allem für besserverdienende
Mitglieder gegolten habe, die einen hohen Beitrag zahlen. Das Programm
laufe aus, auch wegen der Ungewissheiten im Zusammenhang mit der
geplanten Einführung des Gesundheitsfonds im kommenden Januar.
Die F.A.Z. zitiert aus einem ihr vorliegenden Vertrag zwischen der BEK
und einem "Serviceberater": "Er nimmt bis zum 31. Dezember 2009 an vier
Befragungen der Barmer teil." Im Gegenzug gab es eine Prämie von 150 bis
200 Euro als Aufwandsentschädigung. Erste scharfe Kritik aus der Politik
auf das Vorgehen der BEK ließ nicht lange auf sich warten. So sagte
FDP-Gesundheitspolitiker Daniel Bahr: "Serviceberaterverträge werfen
einen Schatten auf die Ergebnisse von Versichertenbefragungen. Die Kassen
haben häufig genug Ärzte und Apotheker kritisiert, die sich durch
Beraterverträge an die Pharmaindustrie binden. Das fällt auf die Barmer
zurück."
Richi:
Wie Schwerkranke um Leistungen kämpfen müssen
Autorin: Christiane Cichy
Sendeanstalt und Sendedatum: mdr, Dienstag, 6. Januar 2009 im Ersten
Annett M. leidet an einer schweren und seltenen Krankheit. Ihre Wirbelsäule ist stark deformiert. Nur ein Stab in ihrem Rücken hält sie noch gerade. Die Krankheit führte zu weiteren Beeinträchtigungen. So wurden etwa ihre Lungen so stark geschädigt, dass die junge Frau inzwischen auf Sauerstoffversorgung angewiesen ist. Ohne fremde Hilfe und medizinische Geräte kann sie nicht leben. Doch seit einiger Zeit weigert sich die Versicherung immer wieder, notwendige Therapien, Geräte und Hilfsmittel zu bezahlen. So wollte sie zum Beispiel bislang nicht die kompletten Kosten für einen neuen Rollstuhl tragen und zahlte lediglich eine Pauschale, die nur für eine Reparatur des alten Rollstuhls ausreichte. Der ist jetzt allerdings schon zehn Jahre alt und nach zahlreichen Reparaturen nicht mehr zu gebrauchen. Annett M. musste sich selbst helfen und sich um Ersatz kümmern:
"Ich sitze jetzt in einem Rollstuhl, der aus Spendenmitteln, über Stiftungen und über Privatpersonen finanziert wurde. Für den muss ich alle Reparaturen selber begleichen. Es werden keinerlei Kosten über die Krankenkassen getragen."
Keine Leistungen aus Kalkül
Doch Annett M. musste nicht nur um einen Rollstuhl kämpfen. In insgesamt elf Verfahren wehrt sie sich gegen die Leistungsverweigerung der Krankenversicherung. Vier sind noch offen. Die anderen Verfahren hat sie gewonnen. Für Dr. Peter Klink, ihren Anwalt, ist das Verhalten der Krankenkassen von dem Kalkül bestimmt, Geld zu sparen:
"Die Krankenkassen lehnen einfach aus Kostengesichtspunkten ab. Die Versicherten wehren sich einfach in einer viel zu geringen Häufigkeit, obwohl der Anspruch besteht. Letztlich geht das Kalkül natürlich auf: Ca. 90 Prozent der Versicherten wehren sich nicht."
Lebenswichtige Behandlung gekürzt
Besonders gravierend war die Kürzung von Annett M.s täglicher Bewegungstherapie. Diese Behandlung ist angesichts des fortschreitenden Krankheitsverlaufs für sie lebenswichtig. Darum legte sie gegen die Entscheidung nicht nur Widerspruch ein, sondern beantragte mit ihrem Anwalt auch eine Einstweilige Anordnung vor Gericht. Dort erkennt die Versicherung die Notwendigkeit der Therapie plötzlich wieder an. Doch die Ablehnung hätte fatale Folgen haben können:
"Nach den vorliegenden ärztlichen Stellungnahmen wäre es dazu gekommen, dass unsere Patientin, unsere Mandantin heute nicht mehr leben würde."
Damit konfrontiert erklärt die Krankenkasse gegenüber "Plusminus": " ... der Gang zum Gericht wäre ... nicht notwendig gewesen. ... auch im Widerspruch ... hätte die Bewilligung der Physiotherapie ... erfolgen können." Außerdem wurde die Bewilligung eines neuen Rollstuhls zugesichert, für den man allerdings nur eine Pauschale zahlen will. Ob sie für die Erfordernisse von Annett M. ausreicht, bleibt abzuwarten.
Katalogleistung verwehrt
Elke P., eine weitere Mandantin von Rechtsanwalt Klink, leidet an Multipler Sklerose und ist ebenfalls auf fremde Hilfe angewiesen. Damit sie sicher und einfacher vom Bett in den Rollstuhl gehoben werden kann, hat ihr Ehemann Rüdiger schon vor acht Jahren einen sogenannten Deckenlifter beantragt. Doch obwohl sich selbst der Medizinische Dienst dafür ausgesprochen hatte, wollte ihre Krankenkasse nicht die Kosten dafür übernehmen. Darum müssen Pfleger auch weiterhin mehrmals am Tag Elke P. unter großer körperlicher Anstrengung umheben. Jetzt entschied das Bundessozialgericht: "Die Deckenliftanlage ist als Hilfsmittel der Kranken- oder Pflegeversicherung kostenfrei zur Verfügung zu stellen." Nach Auffassung des Anwalts war der Streit von Vornherein überflüssig:
"Der Krankenkasse hätte schon von Anfang an klar sein können, dass der Deckenlifter ein Hilfsmittel ist. Es steht in ihrem eigenen Hilfsmittelverzeichnis. Es gibt eine entsprechende Verlautbarung der Spitzenverbände der Krankenkassen zu der Thematik Deckenlifter. Darin sind die Deckenlifter noch einmal ausdrücklich als Hilfsmittel erwähnt. Dementsprechend hätte die Krankenkasse von Anfang an den Deckenlifter gewähren können."
Trotz der Entscheidung hat Elke P. noch immer keinen Deckenlifter. Weil sich ihr Gesundheitszustand erheblich verschlechtert hat, wird nun darüber gestritten, ob die Krankenkasse oder die Pflegekasse dafür aufkommen muss.
Spartrend auf Kosten der Schwerkranken
Der Gesundheitsökonom Prof. Michael Schlander sieht in dem Verhalten der Kassen, selbst notwendige Therapien abzulehnen, einen Trend, der sich in Zukunft noch verschärfen wird:
"Die Kassen müssen sehen, dass sie mit begrenzten Mitteln auskommen. Die Realität ist, dass wir - wenn wir nur begrenzte Mittel im System haben - folglich nicht alles bezahlen können. Es gehört zu den ganz großen Märchen der Gesundheitspolitik zu sagen: 'Wir könnten uns alles leisten.' Das ist lange nicht der Fall."
Die Folgen dieser Entwicklung haben offenbar die Schwerkranken zu tragen. Sie werden wohl immer häufiger für notwendige Behandlungen vor Gericht gehen müssen.
Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 06.01.2009. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,hfmeowc0szyyzmmf~cm.asp
Sissi:
Erneute Steigerung zum Jahreswechsel
Privatkassen erhöhen Prämien um bis zu 20 Prozent
12.01.09 - Für viele privat Krankenversicherte sind die Beiträge zum Jahresanfang erneut deutlich gestiegen. Das ergab eine Umfrage des Berliner "Tagesspiegels" unter den größten Anbietern.
Durchschnittlich 3,5 Prozent sind es bei der Allianz, 9,2 Prozent bei der Victoria und 2,9 Prozent bei der DKV. Im Einzelfall können die Erhöhungen je nach Tarif bis zu 20 Prozent betragen. Nur die Debeka hat die Prämien nach eigenen Angaben nicht heraufgesetzt.
Für die neuerliche Preisrunde machen die Versicherer vor allem höhere Ausgaben für Arzneimittel, Arzt- und Heilpraktikerbehandlungen verantwortlich. Neukunden zahlen seit Jahresanfang zudem einen Aufschlag von rund zehn Prozent, weil sie künftig ihren Anbieter wechseln können.
Dazu muss die Branche neuerdings http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_politik_krankenkassen_private_123177405744.htm&n=1
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