Autor Thema: Datensicherheit - Löschung von Google ff.  (Gelesen 3333 mal)

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Gitti

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Datensicherheit - Löschung von Google ff.
« am: 16. Mai 2014, 23:31 »



Der EU-Gerichtshof stellt fest, dass Suchmaschinen direkt verpflichtet werden können, sensible Daten aus ihren Suchindizes zu entfernen – auch solche, die auf anderen Websites anfangs rechtmäßig online gegangen sind.

13.05.2014 | 11:05 |  Benedikt Kommenda  (DiePresse.com)

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) bejaht ein Recht auf Vergessenwerden, noch ehe die EU ein solches in ihrem Datenschutzrecht verankert hat: Betreiber von Suchmaschinen können demnach verpflichtet werden, personenbezogene Daten aus ihren Suchindizes zu entfernen, sodass störende Treffer in Ergebnislisten von Suchen nicht mehr aufscheinen. Im Streit des Spaniers Mario Costeja González gegen Google hat der EuGH in einem heute veröffentlichten Urteil (Rechtssache C-131/12) festgestellt , dass Suchmaschinenbetreiber für die von ihnen vorgenommene Verarbeitung von Daten verantwortlich sind. Betroffene können sich direkt an sie wenden und eine Löschung verlangen, wenn eine Veröffentlichung nicht mehr gerechtfertigt ist.

http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/3804684/EuGH_Recht-auf-Vergessenwerden-durch-Google?from=newsletter

Gitti

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Gitti

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« Letzte Änderung: 24. Mai 2014, 23:30 von Gitti »

hilde

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Re: Datensicherheit - Löschung von Google ff.
« Antwort #3 am: 31. Mai 2014, 00:07 »



Google-Urteil: "Recht auf Vergessenwerden" wird umgesetzt
Ganz weiß - der Suchmaschinen-Riese muss Daten löschen

http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/newsletter/3813878/GoogleUrteil_Recht-auf-Vergessenwerden-wird-umgesetzt?from=newsletter&utm_source=Newsletter&utm_medium=E-Mail&utm_campaign=E-Mail-Tracking
   
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Google muss nach einem Urteil des EuGH Verweise auf sensible und persönliche Daten aus der Ergebnisliste herausnehmen. Der Suchmaschinen-Gigantn stellte ein Formular ins Internet, mit dem Europäer die Löschung unliebsamer Daten beantragen können.

Mountain View. Mehr als zwei Wochen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Löschmöglichkeiten in Ergebnislisten von Suchmaschinen hat Google mit der technischen Umsetzung begonnen. Am späten Donnerstag stellte der Suchmaschinen-Gigant ein Formular ins Internet, mit dem Europäer die Löschung unliebsamer Daten beantragen können.

Das Urteil zwinge Google, schwierige Entscheidungen zu treffen zwischen dem "Recht des Einzelnen auf Vergessenwerden" und dem Informationsrecht der Öffentlichkeit, erklärte ein Sprecher des US-Konzerns.

11 Fakten zu Google

Ein Beraterausschuss soll dem Konzern künftig helfen, zwischen beiden Interessen die Waage zu halten. Ihm gehören Ex-Konzernchef Eric Schmidt, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, Experten der Universitäten von Oxford und Leuven (Belgien), Spaniens ehemaliger oberster Datenschützer Jose Luis Pinar sowie der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Frank La Rue, an.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Mitte Mai entschieden, dass Internet-Suchmaschinen wie Google bei einer Suche nach einem Namen in bestimmten Fällen nicht alle Treffer anzeigen dürfen. EU-Bürger können von Suchmaschinenbetreibern verlangen, dass sie Links nicht mehr anzeigen, wenn die Inhalte ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Lehnen die Suchmaschinenbetreiber dies ab, können Betroffene die zuständigen Datenschutzbeauftragten einschalten oder klagen.

 

(apa/afp)