Heller Hautkrebs – Berufskrankheit!
Seit Januar 2015 ist Heller Hautkrebs in die amtliche Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Das heißt, dass die Kosten für die Therapie von multiplen Aktinischen Keratosen (AK) und Plattenepithelkarzinomen durch beruflich bedingte UV-Exposition nach Antragstellung des Arbeitnehmers von der Unfallversicherung getragen werden.
Die Risikogruppen der Bauarbeiter, Postboten, Skilehrer, Dachdecker oder anderer Outdoor-Berufe werden diese Regelung nutzen können.
Achtung: DAS gilt ähnlich auch für Österreich! Formlos an die AUVA-Landesstelle SOFORT melden!