Nachgefragt - Können Ärzte wirklich nicht zwischen „sterben lassen“ und „töten“ unterscheiden?
Im Deutschen Ärzteblatt unter ärzteblatt.de v. 24.11.08 findet sich ein Hinweis darauf, dass überraschend viele Ärzte für Sterbehilfe seien. Dies habe eine anonyme Umfrage von SPIEGEL ergeben und die Deutsche Hospizstiftung hat an dieser Umfrage deutliche Kritik geübt dergestalt, als dass sie zeige, „wie wenig sattelfest Ärzte sowohl in ethischen als auch medizinischen Fragen sind“.
„Es sei nicht verwunderlich, dass Ärzte dem Leiden der Betroffenen hilflos gegenüberstünden, „wenn nur vier Prozent der über 810.000 Sterbenden in Deutschland in den letzten zwölf Monaten ihres Lebens eine professionelle palliative und hospizliche Begleitung erhalten“, erklärte der Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch. Hinzu komme, dass viele Ärzte zwischen „sterben lassen“ und „töten“ nicht unterscheiden könnten“.
Im Ergebnis fordert die Deutsche Hospizstiftung neben dem Ausbau der palliativen und hospizlichen Versorgung zugleich auch ethische Fortbildungen für die Ärzteschaft.
Diese Kritik der Deutschen Hospizstiftung ist nicht nur überzogen, sondern in Teilen auch höchst problematisch. Die anonyme Umfrage zeigt vielmehr auf, dass offensichtlich ein Teil der Ärzte eine abweichende „ethische Auffassung“ vertritt, die es zu respektieren gilt. Fortbildungen werden an dieser „Gewissensentscheidung“ der befragten Ärzte wohl kaum etwas ändern, mal ganz davon abgesehen, dass es im Wertediskurs nicht darauf ankommt, im Rahmen der geforderten Fortbildungsveranstaltungen die Ärzteschaft auf einen vermeintlichen ethischen Grundkonsens zu verpflichten. Durchaus unverschämt ist allerdings der Hinweis der Deutschen Hospizstiftung, wonach viele Ärzte nicht zwischen „sterben lassen“ und „töten“ differenzieren können. Dieser pauschale Vorwurf entbehrt jeglicher sachlichen Grundlage und dient allenfalls dazu, weitere Ängste bei den Patienten zu schüren.
Auch die Deutsche Hospizstiftung neigt offensichtlich der Auffassung zu, dass die Debatte um die Sterbehilfe untrennbar mit der palliativen und hospizlichen Begleitung verbunden ist. Dem ist mitnichten so, da der beharrlich behauptete Widerspruch zwischen Palliativmedizin und Sterbebegleitung (ggf. auch unter Einbeziehung der ärztlichen Assistenz bei einem frei verantwortlichen Suizid) nicht (!) besteht. Dieser Widersprich wird m.E. insbesondere nur deshalb gebetsmühlenartig behauptet, weil hierdurch von den verfassungsrechtlichen Kernfragen – wenn diese denn überhaupt debattiert werden – abgelenkt werden soll: namentlich der Reichweite des Selbstbestimmungsrechts!
Beredte Beispiele hierfür finden sich zuhauf in der Literatur, in der nicht selten der These das Wort geredet wird, dass die „Patientenverfügung den Hospizgedanken zerstöre“. Dies ist schlicht Unfug und diese Fehleinschätzung wird auch nicht dadurch gehaltvoller, wenn und soweit 30 Millionen jährlich dafür aufgewendet werden, um die Ärzteschaft auf eine angenehme, weil nach Auffassung bestimmter Oberethiker sittlich und moralisch gebotener Standesethik in Fortbildungsveranstaltungen einschwören zu können. Die Gewissensentscheidung ist und bleibt zuvörderst ein höchst individuelle Entscheidung, die zu respektieren gilt, zumal über den angemessenen ethischen Weg in unserer Gesellschaft mit Blick auf das selbstbestimmte Sterben derzeit noch lebhaft gestritten wird. Es streiten nämlich durchaus gute Gründe dafür, dass in bestimmten Situationen auch die ärztliche Assistenz beim freiverantwortlichen Suizid ein Ausdruck höchster Humanität sein kann, ohne hier gleich vor den Gefahren einer schleichenden Euthanasie warnen zu müssen.
Lutz Barth
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