Neuigkeiten:

        A K T U E L L E    I N F O R M A T I O N E N   Z U M   1.  Ö S T E R R E I C H I S C H E N   K R E B S F O R U M http://www.krebsforum.at/forum/index.php/topic,1072.msg10235.html#msg10235

                   Link  zu  R A U C H F R E I E    G A S T S T Ã,, T T E N :  WWW.RAUCHSHERIFF.AT

Hauptmenü

Palliativmedizin ist ....

Begonnen von admin, 29. Mai 2007, 01:17

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

admin

Was ist Palliativmedizin?

Palliative Care ist ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Familien, die mit Problemen konfrontiert sind, welche mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen – und zwar durch Vorbeugen und Lindern von Leiden, durch frühzeitiges Erkennen, untadelige Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen belastenden Beschwerden körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art.
(Definition der WHO, 2002)


Was sind Palliativ-Stationen?

Palliativmedizinische Einrichtungen dienen der Versorgung von unheilbar kranken und sterbenden Personen, Ziele von Palliativeinrichtungen sind die Erhöhung der Lebensqualität der Patienten sowie deren Entlassung in die vertraute Umgebung. Das erfordert ein entsprechendes Betreuungsangebot außerhalb des stationären Akutbereiches und eine Vernetzung dieser Angebote, Inhalte sind die Symptomkontrolle, das heißt die Linderung von Krankheitssymptomen (vor allem von Schmerzen), und eine psychosoziale Betreuung, die sich sowohl auf die Patienten als auch auf deren Angehörige erstreckt,
Die Behandlung und Betreuung erfolgt durch ein palliativmedizinisches qualifiziertes, interdisziplinär zusammengesetztes Team, das neben den körperlichen auch die seelischen, sozialen und spirituellen Bedürfnisse der Patienten berücksichtigt. In die Betreuungstätigkeit miteinbezogen werden ehrenamtliche Mitarbeiter.
Zielgruppe von Palliativbereichen sind Patienten mit einer nicht heilbaren, progredienten Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung, die an starken Schmerzen, psychischen Beschwerden oder Begleitsymptomen (wie Übelkeit, Appetitlosigkeit oder Atemnot) leiden.
(Definition entnommen aus dem Österreichischen Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2003)


admin


Palliativmedizin und Krebs


10.05.07 - Die Palliativmedizin führt in unserer Gesellschaft ein Zwitterdasein. Einerseits wird ihre hohe Bedeutung anerkannt, andererseits werden mit ihr verbundene Begriffe und Gedanken wie Tod und Sterben, ärztliche und pflegerische Begleitung ohne Anwendung aller modernen medizinischen Maßnahmen und Therapien, menschliche Zuwendung statt Apparatemedizin in einen Bereich verdrängt, wo sie möglichst nicht wahrgenommen werden sollen.

Eine der größten Ängste der Patienten, denen die Diagnose Krebs mitgeteilt wird, ist die Angst vor dem letzten Lebensabschnitt, vor dem Sterben, von dem wir zwar wissen, dass keiner ihm entgehen kann, das jedoch mit dieser Diagnose plötzlich bedrohliche Realität wird.
Palliativmedizin: zwei Bedeutungen

In der Onkologie hat palliativ eine besondere, leider jedoch zweigeteilte Bedeutung:
Palliative tumorgerichtete Therapie, z. B. palliative Chemotherapie oder Bestrahlung heißt, dass eine zielgerichtete gegen den Tumor gewandte Therapie bei einer Erkrankung eingesetzt wird, die letztendlich nicht mehr vollständig zu heilen ist. Dies bedeutet jedoch keinesfalls, dass dieser Abschnitt einer Therapie mit Leiden und Siechtum einhergehen muss. Moderne Möglichkeiten der onkologischen Therapie bedeuten, dass wir einen Patienten in einer palliativen Situation zum Teil über viele Jahre und bei guter Lebensqualität begleiten können. Die Palliativmedizin beschäftigt sich dagegen mit der letzten Lebensphase eines Menschen. Es steht weniger die gegen den Tumor gerichtete Therapie, sondern vielmehr die Linderung von Symptomen und die Ermöglichung eines würdevollen Sterbens im Vordergrund.
Palliativmedizin: Aufgaben

Aufgaben der Palliativmedizin sind die Linderung von Schmerzen, Luftnot, Übelkeit und Erbrechen, das Stillen von Hunger und Durst. Ebenso wichtig ist das Vermitteln von Geborgenheit und Zuverlässigkeit.

Eine scheinbar hoffnungslose Situation kann durchaus mit Hoffnung gefüllt werden, nämlich mit der Hoffnung, dass auch im Sterben liegende Menschen nicht allein sind. Angehörige und enge Freunde, Laienhelfer wie z. B. in der Hospizbewegung und professionelle Helfer wie Schwestern, Ärzte, Psychologen und Seelsorger können den schwer Kranken begleiten.

Wir halten es für wichtig, die Bedingungen zu schaffen, um eine Bilanz des eigenen Lebens zu ziehen, zu spüren, dass vieles gut und richtig war und dass dadurch der Abschied erleichtert wird. Würdevolles Sterben gibt auch den Angehörigen die Möglichkeit zum Abschiednehmen. Dabei sind die zeitlichen Räume unterschiedlich bemessen, die dem einzelnen und dem ihn umgebenden Kreis gegeben sind.

Die meisten Menschen wünschen sich, zu Hause in der eigenen Wohnung zu sterben, manchmal ist dies jedoch wegen starker Beschwerden oder nicht möglicher Versorgung durch Angehörige nicht durchführbar. In diesen Fällen stehen an vielen Orten in Deutschland mittlerweile Hospize zur Verfügung.

Die ebenfalls zunehmend geschaffenen Palliativstationen haben dagegen den Auftrag, während eines sehr kurzen Aufenthaltes gezielt meist medikamentös Beschwerden wie z. B. Schmerzen zu lindern und dann die Entlassung nach Hause oder in ein Hospiz zu ermöglichen.

Dr. Jutta Hübner
http://www.palliativmedizin-1.de

admin


Palliativmedizin aktuell

28.06.06

Was Krebspatienten wissen sollten

Gegenstand der Palliativmedizin sind die Behandlung und die Begleitung von Patienten mit nicht heilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankungen mit begrenzter Lebenserwartung. Durch eine ganzheitliche Behandlung soll das Leiden der Betroffenen gelindert und Patienten sowie Angehörigen bei der Krankheitsbewältigung geholfen werden, um eine Verbesserung der Lebensqualität und – zu gegebener Zeit – ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Insbesondere die Behandlung von Schmerzen, aber auch die Minderung anderer Belastungen körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art, stehen dabei im Vordergrund.


Die Versorgungsstrukturen

Palliativmedizin und Hospizarbeit haben sich nach Informationen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin in den letzten 20 Jahren erfreulich entwickelt: In bis heute über 1.000 Ambulanten Hospizdiensten leisten vorwiegend ehrenamtliche Mitarbeiter psychosoziale Sterbebegleitung. Positiv wird auch die Entwicklung spezialisierter stationärer Einrichtungen (Palliativstationen und Stationäre Hospize) beurteilt, in denen schwerkranke und sterbende Menschen zunehmend versorgt werden. Dort arbeiten vorwiegend hauptamtliche Fachkräfte (Pflegende, Ärzte, Sozialarbeiter u .a.), unterstützt durch ehrenamtliche Mitarbeiter.

Leider ist das Angebot noch längst nicht bedarfsdeckend. Die größten Defizite bestehen jedoch auf dem Gebiet der spezialisierten ambulanten Strukturen, die eine professionelle palliativmedizinische und -pflegerische Versorgung gewährleisten. Dieser Mangel ist insbesondere im Hinblick darauf zu beklagen, dass es oft erst durch solche Ambulanten Palliativdienste ermöglicht wird, Schwerkranke zu Hause bis in den Tod zu begleiten. Obwohl Modellprojekte durchweg positive Resonanz erbrachten, halten sich viele Träger mit dem Aufbau solcher spezialisierter palliativer Versorgungsstrukturen zurück. Ein wesentlicher Grund dafür sind unzureichende bzw. fehlende Finanzierungsmöglichkeiten.

Durch die Einführung des DRG-Systems in der Krankenhausfinanzierung (Diagnosis Related Groups, Finanzierung der ärztlichen Behandlung über ein diagoseabhängiges Fallpauschalensystem) geraten Palliativstationen vielerorts in finanzielle Nöte, da eine angemessene Abbildung der dort geleisteten Arbeit über das DRG-System bisher nicht möglich ist. Für die Sicherstellung der Arbeit multiprofessionell besetzter ambulanter Palliativdienste fehlt eine gesetzliche Grundlage bislang völlig. Hier gilt es, die politisch häufig bemühte Devise ,,ambulant vor stationär" in konkrete Richtlinien umzusetzen und entsprechende Mittel bereitzustellen.

Der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Dr. Klaus Theo Schröder kündigte auf dem 5. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) in Aachen an, die ambulante Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Patienten durch spezialisierte Palliative- Care-Teams solle im Sozialgesetzbuch V verankert werden. ,,Wenn diese mobilen Teams Realität werden, hätten wir einen Quantensprung in der ambulanten Versorgung", hob der Präsident der DGP, Prof. Dr. E. Klaschik, hervor. Damit gebe es in der Palliativmedizin erstmals eine richtige integrierte Versorgung. Auch seitens der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind in den letzten Jahren positive Entwicklungen zu verzeichnen:

Vom Deutschen Ärztetag wurde u. a. im Jahr 2003 eine neue Weiterbildungsordnung verabschiedet, die eine eigenständige ,,Zusatzweiterbildung Palliativmedizin" ermöglicht und die Palliativmedizin zum Gegenstand der Weiterbildung in allen patientennahen Fachgebieten gemacht hat. Dennoch betont Klaschik: ,,In vielen Bereichen stehen wir geradewegs am Anfang palliativmedizinischer Arbeit, so z. B. in der Forschung." Beim Ausbau von Palliativmedizin und Schmerztherapie müsse Deutschland noch zu anderen europäischen Ländern wie Großbritannien und Schweden aufschließen. Hier sieht Staatssekretär Schröder auch die gemeinsame Selbstverwaltung in der Verantwortung.
Palliativmedizin für Krebspatienten

Viele Tumorerkrankte leiden unter Schmerzen. Diese können eine direkte Folge des Tumorwachstums sein, als Nebenwirkung der Strahlentherapie auftreten oder durch Begleiterkrankungen ausgelöst werden. Egal, welche Ursache die Schmerzen haben – sie können fast immer beseitigt, zumindest aber befriedigend gelindert werden. Andere körperliche Beschwerden einer Krebserkrankung sind allgemeine Schwäche, Appetitlosigkeit, Übelkeit und Erbrechen, Verstopfung oder Durchfall, Luftnot und Mundtrockenheit. Eine schwere oder gar unheilbare Erkrankung führt darüber hinaus zu zahlreichen psychischen Reaktionen, insbesondere zu Ängsten und Depressionen.

Die psychologische Betreuung ist daher ebenfalls ein wichtiger Teil der Palliativmedizin. Außerdem stehen die fürsorgliche Pflege, die menschliche Zuwendung und die Aufmerksamkeit für den schwerkranken Menschen und seine Angehörigen im Mittelpunkt der Palliativmedizin. Die neue Broschüre ,,Palliativmedizin" der Deutschen Krebshilfe informiert darüber, wo es Palliativstationen gibt, welche Patienten Anspruch auf eine palliativmedizinische Betreuung haben und was man über Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten wissen sollte. Der Ratgeber kann kostenlos angefordert werden bei der Deutschen Krebshilfe, Postfach 14 67, 53004 Bonn, Fax: 02 28/72 99 0 11, E-Mail: deutsche@krebshilfe.de, Volltext verfügbar unter: www.krebshilfe.de.

Dipl.-Biol. Anke Tennemann

admin


Palliativmedizin - Das Leben erleben, jeden Tag

12.06.07

Palliativmedizin und Krebs

Jeder Mensch möchte sein Leben nach eigenen Ideen und Vorstellungen leben und genießen. Auf seine ganz individuelle Art und Weise, alleine oder mit der Familie und Freunden. Jeder, egal welchen Alters, hat Träume und Pläne für seine Zukunft. Wenn jemand aber ernsthaft krank wird und durch die Erkrankung nicht mehr am aktiven Leben teilnehmen kann, ist dies für den Betroffenen und seine Angehörigen sehr belastend. Die moderne Medizin kann heute vieles leisten, aber nicht immer ist es möglich, die Patienten auch zu heilen. Die Betreuung von Patienten mit begrenzter Lebenserwartung, aus biologischen oder krankheitsbedingten Gründen, ist täglich eine neue Herausforderung für das ärztliche und pflegerische Personal. Denn fortschreitende Erkrankungen am Lebensende bringen oft körperliches und seelisches Leid mit sich. ,,Dies ist für uns Ärzte nicht immer leicht, denn, mit der gesellschaftlichen Entwicklung haben sich die Erwartungen an den Berufsstand geändert", so Dr. Christine Bienek, Funktionsoberärztin in der Klinik für Geriatrie des Elisabeth-Krankenhauses Essen. ,,Durch den schnellen medizinischen Fortschritt in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts kam es auch zu einer Änderung im ärztlichen Denken: Man konzentrierte sich mehr auf die Diagnose und Beseitigung von Krankheitsursachen; die Symptomkontrolle und psychosoziale Hilfestellung traten in den Hintergrund. Dazu kommt, dass der Tod heute oftmals nicht als Teil des Lebens, sondern als medizinische Niederlage verstanden wird. Aber, jedes Leben ist endlich, früher oder später. Gerade schwerkranke, ältere und sehr alte, oftmals durch Demenz psychisch veränderte Menschen haben ein Recht auf ein würdevolles Lebensende. Hier setzt die Palliativmedizin an. Sie schafft in einem gewissen Rahmen neue Perspektiven für den Patienten, um seine gegenwärtige Lebensqualität zu verbessern und die verbleibende Zeit sinnvoll nutzen zu können. Wobei nicht die Verlängerung der Lebenszeit um jeden Preis das vorrangige Ziel der Therapie ist. Gerade in der Geriatrie machen Palliativmedizin und -pflege es möglich, dass auch Hochbetagte ein lebenswertes ,Ende' haben."
Neue Perspektiven

Die Palliativmedizin ist eine der ältesten medizinischen Disziplinen, denn früher gab es bei fast keiner Erkrankung einen kurativen, also heilenden, Ansatz. Während in den vergangenen Jahrzehnten die Palliativmedizin zunehmend vernachlässigt wurde, erleben wir jetzt eine Wiederentdeckung. Gerade hochbetagter Menschen oder schwerkranker und sterbender Patienten benötigen eine besondere Zuwendung, Behandlung und Begleitung. Manche körperliche Beschwerden können so belastend sein, dass das Leben unerträglich scheint. Wer beispielsweise durch seine Krankheit oder seine körperlichen Gebrechen unter ständigen Schmerzen oder Luftnot leidet, kann sein Leben kaum noch selber gestalten, geschweige denn am normalen Familienalltag oder an gemeinschaftlichen Aktionen teilnehmen. Oftmals haben diese Menschen aber noch das Bedürfnis, private Dinge zu regeln, wie ein Testament zu machen, eine letzte Reise zu unternehmen, sich einen lang gehegten Wunsch zu erfüllen, Vorkehrungen für die Angehörigen zu treffen oder einfach eine schmerzfreie Zeit mit ihren Lieben zu verbringen. Dr. Bienek: ,,Obwohl die Linderung von Leiden die Aufgabe aller Ärzte war und ist – ganz gleich welche Ursache dazu geführt hat oder wie weit die Erkrankung fortgeschritten ist – wird die Befreiung oder Linderung von Symptomen wie Schmerzen, Angst, Unruhe, Übelkeit, Luftnot, Depression, Verwirrtheit und das Gefühl ,allein gelassen zu werden' zum alles überragenden Mittelpunkt der palliativen Therapie. Der Patient mit seinen Bedürfnissen steht immer im Mittelpunkt unseres Handelns – auch in seiner letzten Lebensphase. Durch die gezielte Medikation, physiotherapeutische Maßnahmen und andere Behandlungen können wir dazu beitragen, dass die verbleibende Lebenszeit nicht nur auf das Leiden beschränkt ist."
Hilfe für die, die weiterleben

Eine weitere wichtige Aufgabe der Palliativmedizin ist die psychosoziale Betreuung der Betroffenen und deren Angehörigen und Bezugspersonen und die Sorge um die weitere Versorgung des Patienten. Denn, eine Entlassung aus dem Krankenhaus in die gewohnte häusliche Umgebung ist zwar wünschenswert, jedoch nicht immer möglich. Einige Krankenhäuser – so auch das Elisabeth-Krankenhaus in Essen – haben sich bereits spezialisiert und besondere Palliativzimmer bzw. Palliativstationen eingerichtet. Hier wird nicht nur der Patient betreut, auch die Angehörigen erfahren psychosoziale wie auch psychotherapeutische Unterstützung. Denn vielen fällt es schwer, die Krankheit des Familienmitglieds zu verarbeiten, den drohenden Verlust zu akzeptieren und einen gemeinsamen Alltag zu leben. Andere sind mit der Betreuung des Kranken überfordert und von Schuldgefühlen geplagt, wenn sie die Betreuung in professionelle Hände abgeben müssen. Hier erhalten sie Lösungsvorschläge und Unterstützung in der Organisation stationärer, teilstationärer und ambulanter Hilfen, sowie Beratung bezüglich Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Selbsthilfegruppen/Angehörigengruppen.

Es gibt immer mehr Palliativeinrichtungen, Hospize und Geriatrische Einrichtungen in Krankenhäusern, die sich auf die besondere Pflege und Betreuung schwerstkranker und älterer Menschen eingerichtet haben, wenn eine Betreuung in den eigenen vier Wänden nicht mehr möglich ist. Zusätzlich gehört eine seelsorgerische Begleitung, wenn sie vom Patienten und seinen Familienmitgliedern gewünscht wird, ebenso zum Konzept der Palliativmedizin wie die Sterbebegleitung und die Betreuung der Angehörigen in der Trauerzeit durch Trauergruppen, Einzel- oder Gruppengespräche. Dr. Bienek: ,,Eine solche umfassende Aufgabe und Behandlung wie sie die Palliativmedizin darstellt, erfordert ein multidisziplinäres Team, das im Allgemeinen aus hochqualifizierten Ärzten und erfahrenem, gut geschultem Pflegepersonal, Sozialarbeitern, Psychologen und Psychotherapeuten, Krankengymnasten, Physiotherapeuten und Seelsorgern besteht."

Quelle: EKE

Werner


Viele schaffen es nicht mehr, ein (ordentliches) Testament zu machen.

Noch viel mehr Patienten denken nicht rechtzeitig daran, eine Patientenverfügung zu erstellen.

Es gibt hierüber Infomappen, aber bei wem, wer weiß was?

Das Gesetzt Patientenverfügung ist seit eineinhalb Jahren in Kraft. Bei machen Anwälten und Notaren bekommt man eine erstinfo kostenfrei, aber Achtung, das ist vorher zu erfragen bzw. zu vereinbaren-

Seinerzeit stand:

Patientenverfügung ab 1. Juni! Rechtsanwälte mit Rechtsberatungspaket   Mi, 31.Mai 2006

Gesetz zur Patientenverfügung tritt am 1. Juni in Kraft! Rechtsanwälte bieten individ. Rechtsberatungspaket an

   Wien (OTS) - Die Möglichkeit durch eine Patientenverfügung eine Behandlungsentscheidung für den Fall einer später eintretenden Entscheidungsunfähigkeit zu treffen, war in der Rechtssprechung schon immer anerkannt. Die Verbindlichkeit einer solchen Verfügung war jedoch zweifelhaft. Mit 1. Juni tritt das neue Patientenverfügungsgesetz, welches diese Unklarheiten beseitigt und festlegt unter welchen Voraussetzungen die Patientenverfügung verbindlich ist, in Kraft.

   Bisher haben sich in Österreich mehr als 100.000 Personen für eine Patientenverfügung zur Absicherung ihrer Behandlungswünsche entschieden. Diese dienten regelmäßig nur als Orientierungshilfe für die ärztliche Entscheidung. Das neue Gesetz sieht vor, dass eine Patientenverfügung für den behandelnden Arzt verbindlich ist, wenn sie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, nämlich nach Aufklärung  durch einen Arzt,  von einem Rechtsanwalt, Notar oder rechtskundigen Mitarbeiter einer Patientenanwaltschaft errichtet worden ist. Das Gesetz gibt dem Patienten höchstmögliche Autonomie, der in seiner Verfügung eine medizinische Behandlung ablehnen kann.

   Um Interessierten mehr Einsicht in die komplexen Rahmenbedingungen einer Patientenverfügung zu bieten, haben Österreichs Rechtsanwälte ein vorsorgliches Beratungspaket, den "Patientenverfügungs-Check" entwickelt. Im Rahmen eines individuellen Beratungsgespräches und anhand einer Musterpatientenverfügung erläutert der Rechtsanwalt, welche Punkte beim Aufsetzen einer Patientenverfügung unbedingt zu beachten sind. Er hilft bei der Entscheidung, ob eine derartige Verfügung für den Ratsuchenden überhaupt in Frage kommt und erklärt die Voraussetzungen für eine verbindliche Patientenverfügung und weist auf die beschränkte zeitliche Geltung und ihre jederzeitige Widerrufbar- und Abänderbarkeit hin.

   Rechtsanwaltskammertags-Präsident Dr. Gerhard Benn-Ibler: "Gerade Menschen, die es gewohnt sind, ihr Leben selbst zu bestimmen, müssen auch für den Fall, dass sie nicht mehr urteils-, einsichts- oder äußerungsfähig sind, darauf vertrauen können, dass ihrem Willen entsprochen wird. Das kann mit der verbindlichen Patientenverfügung erreicht werden.  Der vorangehende Check durch die Rechtsanwälte hilft dabei".

   Die Kosten für den Patientenverfügungs-Check liegen bei Euro 120.- (inkl. USt). Die Liste jener Rechtsanwälte, die diese innovative Form der Rechtsberatung anbieten, ist unter www.rechtsanwaelte.at abrufbar. Die für die Patientenverfügung notwendige ärztliche Beratung ist gesondert beim jeweiligen Arzt zu bezahlen.

   In Österreich gibt es 4900 Rechtsanwälte, rund vierzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.



Edi

Bei der Palliativmedizin gibt es noch immer Nachholbedarf, bedauert der Mediziner Eberhard Klaschik

Auf die Frage ,,Trotzdem ist die aktive Sterbehilfe auf dem Vormarsch, wie die Debatten in Luxemburg und Frankreich beweisen. Ist dieser ,,Siegeszug" noch aufzuhalten?" führt Klaschik im Interview aus:
,,Ich fürchte, das wird sehr schwierig sein. Es gibt momentan einen Wertewandel hin zur Verabsolutierung des Selbstbestimmungsrechts. Das hört sich grandios an und zieht vor allem die Gesunden in den Bann. Dabei ist die Palliativmedizin eine echte, gute Alternative: keine Sterbe-, sondern eine Lebenshilfe. Hier muss die Palliativmedizin wohl noch aktiver werden, mit öffentlichkeitswirksamen ,,Pro-Lebenshilfe-Aktionen". Der Begriff Palliativmedizin ist in der Bevölkerung noch nicht vollständig verankert. Da haben wir sicher Nachholbedarf."
(Quelle: DT vom 12.04.2008)

Anmerkung (L. Barth):

Es ist keine Frage, dass die Palliativmedizin einen wichtigen Stellenwert bei der Betreuung schwerstkranker und sterbender Patienten einnimmt, da insoweit die Möglichkeiten der kurativen Medizin ausgeschöpft zu sein scheinen. Gleichwohl muss daran erinnert werden, dass der behauptete Antagonismus zwischen Palliativmedizin vs. Sterbehilfe nicht (!) besteht und dass es nicht um eine Verabsolutierung des Selbstbestimmungsrechts geht! Auch den Palliativmedizinern mag deutlich werden, dass dem Selbstbestimmungsrecht als zentrales (!) Grundrecht ein überragender Stellenwert beizumessen ist und es nicht darum geht, dass ggf. die Gesunden in den ,,Bann gezogen werden". Hier verkennt Klaschik den Sinn und Zweck von Grundrechten, zumal es nicht darum gehen kann, den Sterbewillen in einen Lebenswillen umzuändern, wie Klaschik erst vor kurzen zu erkennen gegeben hat (siehe Klinkhammer, Palliativmedizin: Den Sterbewillen in einen Lebenswillen ändern, in Deutsches Ärzteblatt 104, Ausgabe 48 vom 30.11.2007, Seite A-3306 / B-2907 / C-2807)


Der Palliativmedizin kommt nicht um ihrer selbst willen die Aufgabe zu, ethische Überzeugungsarbeit mit Blick auf ein ideologiefreies Sterben zu leisten. Es reicht völlig zu, wenn diese vielmehr eine palliativmedizinische Betreuung lege artis leistet und die damit verbundenen Möglichkeiten dem Patienten darlegt, wenn und soweit das therapeutische Ziel eine nachhaltige Änderung erfahren hat. Gesinnungsethische Überzeugungsarbeit ist auch in Anbetracht aktueller Forschungsprojekte durch die Palliativmediziner nicht gefordert. Maßgeblich ist vielmehr zunächst der grammatikalische Wortlaut der Patientenverfügung und sofern dieser hinreichend klar ist, besteht kein Anlass zur Interpretation und sofern der Wille nicht kognitiv beeinträchtigt ist, liegt die Interpretationsherrschaft ausschließlich beim Patienten selbst, so dass es nahe liegt, schlicht den Patienten zu fragen. Warum soll also die Palliativmedizin dazu berufen sein, einen Sterbewillen in einen Lebenswillen zu ändern?

Hier ist sicherlich noch viel rechtsethische Überzeugungsarbeit zu leisten, denn es erscheint mehr als problematisch, den Patienten für Forschungszwecke instrumentalisieren zu wollen.

Lutz Barth

Jutta

http://www.palliativ-portal.de/

,,Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben." (Cicely Saunders)
Palliativmedizin: Die Basis bildet das vertrauensvolle Miteinander in der Begegnung von Mensch zu Mensch
 
Diese Seite ist speziell für Angehörige entwickelt worden, in deren Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis schwer kranke Menschen leben, die durch ein Tumorleiden oder eine andere fortschreitende Erkrankung in ihrerer Lebensqualität stark eingeschränkt sind.

Wir wollen ihnen hierbei helfen, fachkompetente Ärzte in Ihrer Nähe zu finden und Informationen rund ums Thema Palliativmedizin zu erhalten.

Nach den Definitionen der Weltgesundheitsorganisation und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin ist Palliativmedizin ,,die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer progredienten (voranschreitenden), weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung zu der Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr auf eine kurative Behandlung anspricht und die Beherrschung von Schmerzen, anderen Krankheitsbeschwerden, psychologischen, sozialen und spirituellen Problemen höchste Priorität besitzt".

Nicht die Verlängerung der Überlebenszeit um jeden Preis, sondern die Lebensqualität, also die Wünsche, Ziele und das Befinden des Menschen stehen im Vordergrund der Behandlung.


Josef


,,In einer Umfrage unter neurologischen Chefärzten gab tatsächlich fast die Hälfte an, ihre eigene Ausbildung für die Begleitung in der Sterbephase sei "mäßig bis schlecht". Sechzig Prozent räumten Angst vor Rechtsfolgen beim Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen ein. Ähnliches ergaben Umfragen unter Hausärzten und Onkologen - übrigens auch bei Vormundschaftsrichtern." (Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.01.2007, Nr. 16, S. 42 (Feuilleton) - Ein Gespräch mit dem Münchner Palliativmediziner Gian Domenico Borasio über den Zwang zum Leben)

Nehmen wir dieses Statement des Palliativmediziners Borasio ernst, kann kein Zweifel daran bestehen, dass zwingend ein Regelungsbedarf besteht. Es gilt vornehmlich, den Ärzten die ,,Angst vor den Rechtsfolgen" beim Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen zu nehmen. Hierbei erscheint es wenig förderlich, vor einer gesetzlichen Regelung der Rechtsfragen rund um die Patientenverfügung zu warnen, wie sich einige Fundamentalethiker anschicken. Insbesondere wird der Gesetzgeber darauf zu achten haben, dass das ärztliche Berufsrecht den normativen Vorgaben des Gesetzes folgen wird.
Borasio hat Recht mit seiner Annahme, dass in der Debatte um die Reichweitenbeschränkung der Patientenverfügung diese sich zugleich als "Ersatz des alten medizinischen Paternalismus durch einen neuen - und schlimmeren - ethischen Paternalismus" erweist. ,,Das zentrale Prinzip des Lebensschutzes wird zum Dogma des Lebenszwangs umgedeutet und damit entwertet. Das hat in meinen Augen etwas Fundamentalistisches", so Borasio unmittelbar in seinem Gespräch weiter und dem muss insbesondere in einem säkularen Verfassungsstaat beigepflichtet werden.

Dass nunmehr insbesondere die CDU/CSU aus Respekt vor den Kirchen etwa den sog. Bosbach-Entwurf mit seiner ,,Reichweitenbeschränkung" noch nicht ins Parlament einbringen wollen, ist ein beredtes Beispiel dafür, dass im Wesentlichen die Debatte durch Fundamentalisten geführt wird und letztlich wohl auch entschieden werden soll. Ungeachtet dessen ist nunmehr der sog. Stünker-Entwurf ins Parlament eingebracht worden, der keine Reichweitenbeschränkung patientenautonomer Verfügungen vorsieht und es bleibt zu hoffen, dass alsbald der Gesetzgeber zur Tat schreiten wird.
,,Rechtssicherheit" ist das Gebot der Stunde und nicht die Etablierung einer neuen Kultur des Sterbens, bei der sich im Zweifel der vermeintlich egozentrische Patient mit seinem selbstbestimmten Willen in den Dienst der Palliativmedizin oder einer Ärzteinstitution zu stellen hat. In einem solchen Fall wird der Patient zum ,,Objekt" einer antiquarischen Standesethik (und freilich auch der Wissenschaft und Forschung) degradiert und damit wird zugleich die ,,Würde" des Menschen zur ,,kleinen Münze" ,,geschlagen".

Beileibe keine gute Aussichten für ein individuelles Sterben, zumal wenn das Selbstbestimmungsrecht des Patienten mit einer vorgeblichen herrschenden Moral konfrontiert wird, die zudem über metajuristische Rechtsnormen und transzendenten Werten abgesichert werden soll. Hier ist dringend daran zu erinnern, dass der Staat zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet ist und jedenfalls den religionsspezifischen Dogmen von Verfassungswegen ebenso deutliche Grenzen gesetzt sind, wie den Bestrebungen der Ärztekammern, nachhaltigen Einfluss auf die Gewissensentscheidung ihrer Kammermitglieder qua Standesethik und –recht üben zu können.

Lutz Barth

IQB - Lutz Barth
Debstedter Str. 107, 27607 Langen
Tel. 04743 / 278 001
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail: webmaster@iqb-info.de

Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
Alles, was wir uns in der Vergangenheit schwer erkämpfen mussten,
hinterlässt gewisse Spuren auf unserer „zerbrechlichen“ Seele,
doch sollten wir deshalb die Hoffnung auf eine bessere Zukunft nicht verlieren.
Carola-Elke

Josef

Ärzte Zeitung, 04.07.2008

Deutsche Krebshilfe: Nationaler Aktionsplan gegen Krebs hat nur gemeinsam mit den Niedergelassenen Erfolg

BERLIN (ble). Bei der Umsetzung des vor wenigen Wochen vorgestellten Nationalen Aktionsplans gegen Krebs wird es nach Ansicht von Krebsexperten entscheidend darauf ankommen, die niedergelassene Ärzteschaft einzubinden.

1865500_122a0603.jpg

Arbeit im Tumorboard: Die Onkologischen Spitzenzentren sollen neue Standards in der Behandlung setzen - und dabei auch die Niedergelassenen integrieren.

Der Aktionsplan war vor zwei Wochen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe (DKH) sowie der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren vorgestellt worden. Er soll die onkologische Versorgung und Früherkennung verbessern.

"Diese Initiative kann nur erfolgreich sein, wenn sie alle wesentlichen Beteiligten an einen Tisch bringt und in diesem Sinn das Problem national anpackt", sagte Professor Otmar Wiestler, Vorsitzender des DKH-Beirats, bei der Vorstellung des Jahresberichts 2007 der Organisation in Berlin.

Darüber hinaus müssten die Niedergelassenen auch in die Strukturen der bislang vier Onkologischen Spitzenzentren sowie der klinischen Krebszentren und Organzentren eingebunden werden, ergänzte DKH-Hauptgeschäftsführer Gerd Nettekoven. Für den DKH-Vorstandsvorsitzenden Friedrich Carl Janssen ist die Kooperation mit den Niedergelassenen gar Voraussetzung für den Erfolg der Spitzenzentren.

Das Konzept werde sich nur dann umsetzen lassen, wenn die Vertragsärzte um die Zentren herum keinen "Schaden nehmen". Um einen fairen Interessenausgleich zu gewährleisten, schlug Wiestler hierzu vertragliche Vereinbarungen mit den Niedergelassenen vor.

Mit Blick auf die Sterbehilfe des Hamburger Ex-Senators Roger Kusch bei einer lebensmüden 79-Jährigen forderte Nettekoven einen flächendeckenden Ausbau der Palliativversorgung. Deutschland sei auf diesem Feld "vielleicht bei der Hälfte des Weges angelangt - trotz einer über 20-jährigen massiven Förderung". Um eine flächendeckende Versorgung zu erreichen, müsse die Palliativmedizin bis in den niedergelassenen Bereich hineinreichen. "Jeder Schmerz ist ordentlich behandelbar", sagte Wiestler. "Man muss es nur tun."

Entschieden wandten sich die Experten gegen jede Form von aktiver Sterbehilfe. "Wenn Sie irgendwo anfangen, diese Tür zur Sterbehilfe zu öffnen, ist sie nicht mehr zu schließen", sagte Wiestler.

2007 konnte die DKH ihre Einnahmen von 85,9 Millionen auf 100,4 Millionen Euro steigern. Den Löwenanteil machte dabei eine anonyme Großspende aus der Schweiz in Höhe von neun Millionen Euro aus.

http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/krebs/default.aspx?sid=502532
Alles, was wir uns in der Vergangenheit schwer erkämpfen mussten,
hinterlässt gewisse Spuren auf unserer „zerbrechlichen“ Seele,
doch sollten wir deshalb die Hoffnung auf eine bessere Zukunft nicht verlieren.
Carola-Elke

Gitti

 Krankenkassen können jetzt Verträge abschließen     
      
   Empfehlungen zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung vorgelegt

(29.07.08) Die Palliativversorgung soll Menschen, die schwerstkrank sind und bald sterben müssen, auf ihrem letzten Lebensabschnitt begleiten und auf diesem schweren Weg einen menschenwürdigen Rahmen gewährleisten. "Es ist wichtig, dass Menschen gerade in dieser Phase die bestmögliche Betreuung erhalten. Das wird nunmehr sichergestellt. Ob zu Hause oder im Pflegeheim - ausgewählte Spezialisten stehen den Patienten bei medizinischen Problemen bei und lindern ihre Schmerzen. So ist ein menschenwürdiges Sterben möglich." Mit diesen Worten hat Dr. Herbert Reichelt, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, am Dienstag (29. Juli) die Empfehlungen zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) begrüßt.

Die Empfehlungen sollen bundesweit einheitliche Anforderungen an die Leistungserbringer und einheitliche Vorgaben an die Qualitätssicherung der Leistungserbringung gewährleisten. Die Krankenkassen können nun auf dieser Basis mit spezialisierten Leistungserbringern Verträge zur Versorgung schwerstkranker sterbender Menschen zu Hause oder im Pflegeheim schließen. Berücksichtigen müssen sie dabei die SAPV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Auf diese Empfehlungen einigten sich die Spitzenverbände der Krankenkassen; beteiligt an den Beratungen waren die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene sowie die Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und der Palliativversorgung.

Vertragsärzte und Krankenhausärzte können SAPV verordnen. Die Leistungen dürfen nur von Personen oder Institutionen erbracht werden, mit denen die Krankenkasse einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat. Ziel der SAPV ist es, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern. Es soll ihnen auf dem Weg in den Tod ein menschenwürdiges Leben in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen ermöglicht werden. "Im Vordergrund steht der medizinisch-pflegerische Ansatz. Symptome und Leiden sollen einzelfallgerecht gelindert werden. Reicht das bestehende ambulante Versorgungsangebot, insbesondere die allgemeine Palliativversorgung nicht dafür aus, werden wir die Möglichkeiten der SAPV nutzen", kündigte Reichelt an.

Nach den Empfehlungen der Spitzenverbände können Ärzte sowie Pflegefachkräfte die SAPV erbringen, wenn sie entsprechende Erfahrungen in diesem Versorgungsbereich nachweisen können. Diese spezialisierten Leistungserbringer müssen für ihre todkranken Patienten dann rund um die Uhr erreichbar sein. "Eine Beteiligung an internen und externen Qualitätssicherungsmaßnahmen ist selbstverständlich", erläuterte Reichelt. Er kündigte an, die AOKs würden Versorgungsverträge nicht nur mit neu gegründeten Leistungserbringern abschließen, sondern auch bereits tätige Personen oder Einrichtungen bei der Entwicklung einer bedarfsgerechten Versorgung berücksichtigen, wenn sie die Anforderungen erfüllen. Der Gesetzgeber hatte die Spitzenverbände der Krankenkassen beauftragt, unter Berücksichtigung der zu beteiligenden Organisationen Empfehlungen zu erarbeiten.

(Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 29.07.08)

http://www.aok-bv.de/presse/infos/index_15008.html
   
download: SAPV-Rahmenempfehlungen

Tanja

Europarat fordert den Ausbau der Pallativmedizin

Donnerstag, 29. Januar 2009

Brüssel/Paris – Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat gestern Abend einstimmig einen Beschluss zum Ausbau der Palliativmedizin in Europa gefasst. Autor der Entschließung ist der SPD-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wodarg.

Die gegenwärtige medizinische Versorgung ginge trotz ihres hohen Anspruchs und immenser Kosten gerade in der letzten Lebensphase an den Grundbedürfnissen schwer oder chronisch Kranker sowie stark pflegebedürftiger Patienten vorbei.

Hier sei die Palliativmedizin eine sinnvolle ,,innovative Ergänzung", weil sie nicht davon ausgehe, dass die Heilung von Krankheit Vorraussetzung für Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe ist, heißt es in dem Beschluss. Schmerzlindernde Therapien könnten für Menschen, die resigniert haben, eine Perspektive für ein Sterben in Würde bieten.

Die Parlamentarische Versammlung empfiehlt http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35233