Anmerkung:
Warum klappte es dann mehrfach nicht?
Wie sehr werden chronisch Kranke früher geschützt?
Hauptverband: Versorgung der PatientenInnen mit antiviralen Medikamenten ist klar geregelt
Utl.: Bei Verdacht auf H1N1-Grippe erfolgt Bewilligung innerhalb von wenigen Minuten Wien (OTS) - Der Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger hat im Zusammenwirken mit dem
Gesundheitsministerium und der Apothekerkammer bei Verdacht auf
H1N1-Grippe eine klare Regelung zur Versorgung der PatientenInnen mit
antiviralen Medikamenten getroffen: Grundsätzlich muss Tamiflu oder
Relenza nicht auf jeden Fall, sondern erst nach ärztlicher
Beurteilung gegeben werden. Solange H1N1-Verdachtsfälle bei den
HausärztInnen aber nur vereinzelt auftauchen, ist das Rezept durch
den ärztlichen Dienst des jeweiligen gesetzlichen
Krankenversicherungsträgers zu bewilligen. Dr. Christoph Klein,
stellvertretender Generaldirektor des Hauptverbandes: "Wenn der Arzt
bzw. Ärztin den Vermerk H1N1-Verdachtsfall oder H1N1-positiv
anbringt, geschieht das über das elektronische
Arzneimittel-Bewilligungssystem (ABS) innerhalb weniger Minuten".
Als Verdachtsfälle gelten übrigens nach einem Schreiben des
Gesundheitsministeriums ausschließlich Erkrankungen, auf die
Folgendes zutrifft: Fieber von mehr als 38 Grad Celsius plus sonstige
Beschwerden wie Gliederschmerzen oder Husten etc. plus entweder
Kontakt mit einer erwiesen H1N1-positiven Person oder kürzlicher
Aufenthalt in einem Land mit starker Verbreitung des H1N1-Virus.
Kommt es zu einer stärkeren Verbreitung des Virus als bisher und
verlautbart das virologische Institut der Universität Wien
dementsprechend eine H1N1-Grippewelle, fällt auch die elektronische
Bewilligung von Tamiflu oder Relenza durch den ärztlichen Dienst weg:
Die HausärztInnen werden dann nur mehr die Verordnung eines
antiviralen Medikaments in der Krankenakte des betreffenden
PatientenInnen mit dem H1N1-Vermerk dokumentieren müssen.
Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen,
sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und
eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,2 Millionen
Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte
Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird
beim Arzt durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als
Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem
Arzt/der Ärztin aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines
Patienten bzw. einer Patientin und die Nutzung weiterer Services. Der
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das
organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und
Pensionsversicherung Österreichs.
Rückfragehinweis:
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Pressestelle
Tel.: (++43-1) 71132-1120
dieter.holzweber@hvb.sozvers.at
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