Österreich einmal mehr Gegenstand einer UN-Kritik
Peinlich - Österreich muss sich den Vorwurf der Verletzung der Behindertenrechts-Konvention gefallen lassen.
Wien (OTS) - Der UN Ausschuss für die Rechte von Menschen mit
Behinderungen hat Österreich die Nichteinhaltung der
Behindertenrechtskonvention (BRK) vorgeworfen.
Österreich hat die BRK vor 5 Jahren am 26. 9.2008 ratifiziert,
somit ist sie Teil der österreichischen Rechtsordnung.
Mit vollem Recht kritisiert der UN Ausschuss Österreich für sein
Gesetz, welches erlaubt, Menschen gegen ihren Willen in
psychiatrische Anstalten einzuweisen.
Spricht doch die Steigerungen von 24% an beantragten
Zwangspsychiatrierungen zwischen den Jahren 2005 und 2011, die in
rund 23.200 Anträgen gipfeln, für sich - Tendenz steigend.
In seiner 10. Sitzung hat der Ausschuss am 13.9. unmissverständlich
bestätigt, dass ALLE Einsperrungen in Österreich aufgrund eines
Gesetzes für psychisch Kranke Artikel 14 der
Behindertenrechtskonvention verletzen.
"The Committee is deeply concerned that Austrian laws allow for a
person to be confined against his or her will in a psychiatric
institution where they have a psychosocial disability and it is
forecast that they might endanger themselves or other persons. The
Committee is of the opinion that the legislation is in conflict with
article 14 of the Convention because it allows a person to be
deprived of their liberty on the basis of their actual or perceived
disability.
The Committee urges the State Party to take all necessary
legislative, administrative and judicial measures to ensure that no
one is detained against their will in any kind of mental health
facility. It urges the State party to develop deinstitutionalization
strategies based on the human rights model of disability.
The Committee also urges the State party to ensure and that all
mental health services are provided based on the free and informed
consent of the person concerned. It recommends that the State
allocate more financial resources to persons with intellectual and
psychosocial disabilities who require a high level of support, in
order to ensure that there are sufficient community based outpatient
services to support persons with disabilities."
Original Dokument in Englisch bei der UN:
http://www.ots.at/redirect/ohchrEin weiterer Kratzer am zur Schau gestellten österreichischen
Menschenrechts-Saubermann-Image
In der Broschüre "Nationaler Aktionsplan Behinderung 2012-2020"
herausgegeben vom BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird
die Ausübung von Zwangsmaßnahmen und -behandlungen in Heimen und
Psychiatrien in keiner Weise thematisiert.
Nichts ist in den Informationen des BM für Gesundheit darüber zu
finden.
Die Volksanwaltschaft - Zitat der Homepage: "Die Volksanwaltschaft
ist für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte zuständig."
kommentiert die Aufforderung des Sonderberichterstatters über Folter
des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte "ein absolutes Verbot für
alle nicht einvernehmlichen medizinischen Interventionen bzw.
Zwangsbehandlungen von Personen mit Behinderungen zu verhängen" erst
gar nicht.
Siehe auch:
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130408_OTS0030Die Politik ist aufgefordert, psychiatrische Verletzungen der
Menschenrechte endlich zum öffentlichen Thema zu machen und alle
österreichischen Gesetze, die Zwangsmaßnahmen in Psychiatrien und
Heimen legalisieren, kurzfristig abzuschaffen, sei es
Freiheitsberaubung durch Einsperren, Körperverletzung durch
Zwangsbehandlung oder Entmündigung durch psychiatrische Diagnosen.