KONSUMENT: "Versteckter" Zucker in Lebensmitteln
Bezeichnungen "light" und "ohne Zuckerzusatz" kein Garant für zuckerarme Produkte
Wien (OTS/VKI) - Wie viel "versteckter" Zucker in verarbeiteten
Lebensmitteln stecken kann, zeigt eine Untersuchung des Vereins für
Konsumenteninformation (VKI) zu 40 Produkten, darunter Getränke,
Milchprodukte und eingelegtes Gemüse. Beispielsweise entspricht der
Zuckergehalt von 100 Gramm Bio-Rote Rüben von Spar Natur Pur drei
Stück Würfelzucker. Schlechte Nachrichten gibt es auch für
ernährungsbewusste Liebhaber von Near-Water-Getränken: Mit einem
Viertelliter Vöslauer Balance Ananas Grapefruit nimmt man ebenfalls
umgerechnet drei Stück Würfelzucker zu sich.
Es geht aber noch mehr: In einer Flasche des Kindergetränkes Rauch
Yippy Cherry (0,33 Liter) stecken neun Stück Würfelzucker, in einem
Viertelliter Multivitaminsaft von Clever gar zehn Stück Zucker. Auch
Auslobungen wie "light", "zuckerreduziert" oder "ohne Zuckerzusatz"
sagen nichts über den tatsächlichen Zucker- und Kaloriengehalt aus:
Ein Viertelliter des New Lifestyle Trink Joghurt Vanille mit 0,1
Prozent von Hofer enthält umgerechnet elf Stück Würfelzucker, die
gleiche Menge des Nöm Fasten Molkedrink Apfel Karotte mit 0,1 Prozent
immerhin noch fünf Stück. Die Details zum Test gibt es im
Oktober-KONSUMENT. Die Tabelle zu sämtlichen getesteten Produkten ist
auf
www.konsument.at veröffentlicht.
"Die Auslobung ,ohne Kristallzucker' bedeutet nicht automatisch,
dass keinerlei Arten von Zucker zugesetzt wurden", erläutert
VKI-Ernährungswissenschafterin Katrin Mittl. "Das Produkt kann
durchaus Fruchtzucker (Fruktose), Traubenzucker (Dextrose) oder
andere Zuckerarten enthalten. Ist kein Zucker in der Zutatenliste zu
finden, kann dennoch natürlicherweise Zucker im Produkt enthalten
sein - hier gibt die Nährwerttabelle Auskunft. Zutaten, die auf -ose
enden bzw. -zucker oder -sirup im Wortstamm haben, weisen auf eine
Zuckerart oder zuckerhaltige Süßungsmittel hin."
Ob zugesetzt oder natürlich enthalten, ob Haushalts-, Frucht-,
Trauben- oder anderer Zucker: Alle liefern jeweils 4 kcal pro Gramm.
Für einen gesunden Menschen macht es keinen Unterschied, ob diese
oder jene Zuckerart konsumiert wird. Grundsätzlich gilt: Je weiter
vorne sich der Zucker auf der Zutatenliste befindet, desto
zuckerhaltiger ist in der Regel das Produkt. Ein genauer Blick lohnt
sich auch auf die Nährwerttabelle: Hier müssen der Gesamtzuckergehalt
und der Kaloriengehalt angegeben werden.
Stark zuckerhaltig ist auch der derzeit so beliebte Bubble Tea,
dem sich die aktuelle Ausgabe des Testmagazins KONSUMENT ebenfalls in
einem eigenen Beitrag widmet: Ein Viertelliter des getesteten Cha Cha
Fruit Bubble Tea enthielt umgerechnet neun Stück Würfelzucker. Doch
nicht nur aufgrund des hohen Zuckergehalts ist Bubble Tea als
Durstlöscher nicht geeignet: Viele Bubble Teas sind kein natürliches
Teegetränk, sondern zuckerhaltige Softdrinks, denen synthetische
Farbstoffen zugesetzt werden. Welche Farb- und Konservierungsstoffe
konkret enthalten sind, muss beim Verkauf über die Theke allerdings
nicht angegeben werden.
Die Details zum Test gibt es auf
www.konsument.at und im
Oktober-KONSUMENT.